Segway fahren: Führerschein und weitere Voraussetzungen. Ein junger Mann und zwei junge Frauen fahren auf einem Segway. JackF, Fotolia

1. November 2016, 12:22 Uhr

Mofaführerschein ist Pflicht Segway fahren: Füh­rer­schein und weitere Voraussetzungen

Wenn Sie Segway fahren möchten, ist ein Führerschein Pflicht. Doch welche Fahrerlaubnis brauchen Sie und was ist ansonsten noch zu beachten, wenn Sie mit einem solchen Elektrofahrzeug unterwegs sind?

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Segway: Ist ein Füh­rer­schein Pflicht?

Was bei der Benutzung von Segway und ähnlichen Fahrzeugen zu beachten ist, legt die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) fest. Gemäß § 3 MobHV muss der Fahrer mindestens zum Führen eines Mofas berechtigt sein – das bedeutet gleichzeitig, dass das Mindestalter bei 15 Jahren liegt. Also brauchen Sie für ein Segway einen Führerschein, mit dem Sie Mofa fahren dürfen. Diese Berechtigung ist bei einem Pkw-Führerschein in der Regel eingeschlossen. Vorsicht: Es kursiert die Annahme, dass Fahrer, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, keinen Mofa-Führerschein benötigen. Auch Anbieter von Segway-Touren werben häufig mit dieser Information. Was für das Mofa korrekt ist, gilt aber nicht, wenn Sie Segway fahren wollen. Dafür ist immer eine Fahrerlaubnis nötig.

Ver­si­che­rung und Zulassung

Sobald ein Fahrzeug schneller als 6 km/h fahren kann, unterliegt es den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Segways sind laut § 3 FZV zwar nicht zulassungspflichtig, § 2 MobHV schreibt aber vor, dass sie eine Betriebserlaubnis benötigen, also zu einem genehmigten Typ gehören müssen. Außerdem müssen die Fahrzeuge mit einem gültigen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Das stellt übrigens Besitzer von E-Boards vor Probleme, weil es für diese Fahrzeuge keine Versicherung gibt. Sie dürfen deshalb im Straßenverkehr nicht genutzt werden.

Wo Sie mit einem Segway fahren dürfen

RechtsschutzAuch Segway-Fahrer müssen die Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten. § 7 MobHV macht aber noch einige zusätzliche Vorgaben: Segways gehören auf Schutzstreifen oder Radwege. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, dürfen Sie damit auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege sind mit dem Segway tabu und auch in Fußgängerzonen dürfen Sie grundsätzlich nicht Segway fahren. Allerdings können bestimmte Ausnahmen gelten, zum Beispiel für touristische Angebote in Innenstädten.

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