Zu schnell und Unfall in der Probezeit: Führerschein weg. Ein junger Mann sitzt hinter dem Steuer eines Autos. Agence DER, Fotolia

2. November 2016, 14:52 Uhr

Gerichtsurteil Zu schnell und Unfall in der Probezeit: Füh­rer­schein weg

Wer zu schnell fährt und einen Unfall in der Probezeit verursacht, sich dann ein weiteres Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit zuschulden kommen lässt und außerdem die geforderte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nicht vorlegt, muss mit einem Führerscheinentzug rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

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RechtsschutzEin Autofahrer hatte einen Unfall in seiner Probezeit verursacht, weil er mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Daraufhin wurde die Probezeit auf vier Jahre verlängert und er musste an einem Aufbauseminar teilnehmen. Weil er das zunächst nicht tat, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Er reichte die Teilnahmebestätigung aber später nach und erhielt seine Fahrerlaubnis zurück. Allerdings kam es zu einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit, und zwar um 38 km/h innerorts. Da es sich dabei um einen schwerwiegenden Verstoß handelt, ordnete die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an. Als er an dieser nicht teilnahm, wurde ihm erneut der Führerschein entzogen.

Der betroffene Fahrer stellte daraufhin beim Verwaltungsgericht Neustadt einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz und wollte damit erreichen, dass er seinen Führerschein behalten konnte. Die Richter entschieden deshalb im Eilverfahren und lehnten den Antrag ab (AZ 1 L 754/16). Nach Unfall und Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit sei die Anordnung einer MPU vorgeschrieben, denn beide Verstöße seien innerhalb der Probezeit jeweils als schwerwiegend einzustufen.  Da das verlangte Gutachten nicht vorgelegt wurde, sei es auch rechtmäßig, dem Betroffenen die Fahrerlaubnis zu entziehen.

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