BGH-Urteil: Gebühren für Bauspardarlehen sind unwirksam Gina Sanders, Fotolia

10. November 2016, 14:30 Uhr

Unzulässige Klausel BGH-Urteil: Gebühren für Bau­spar­dar­le­hen sind unwirksam

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt die Rechte von Bausparern. Eine Gebühr für Bauspardarlehen wurde für unzulässig erklärt. Für Bausparer mit älteren Verträgen sind nun unter Umständen Rückzahlungen möglich.

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Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband gegen eine Klausel in den Vertragsbedingungen einer Bausparkasse. Dort wurde eine Darlehensgebühr in Höhe von zwei Prozent des Bauspardarlehens fällig, wenn Kunden am Ende der Laufzeit ihres Bausparvertrags ein Darlehen in Anspruch nahmen, um eine Immobilie zu finanzieren. Diese Darlehensgebühr sollte zusätzlich zu den Zinsen gezahlt werden. Der Verband klagte auf Unterlassung, weil er die Gebühr als unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einstufte. In den ersten beiden Instanzen war die Klage allerdings nicht erfolgreich gewesen.

RechtsschutzDer BGH gab den Verbraucherschützern schließlich recht. In der Begründung des Urteils hieß es, die Darlehensgebühr sei kein Ausgleich für eine konkrete Dienstleistung der Bausparkasse, sondern diene nur ihrem allgemeinen Verwaltungsaufwand. Sie sei außerdem nicht laufzeitabhängig gestaltet, was bei einem Darlehensvertrag laut § 488 BGB aber vorgesehen ist. Die Kunden würden dadurch unangemessen benachteiligt.

Aktuell werden solche Klauseln zwar nicht mehr verwendet, das Urteil ist aber interessant für Kunden mit älteren Verträgen, die ihr Bauspardarlehen erst noch aufnehmen möchten. Auch wer das Darlehen in jüngerer Vergangenheit in Anspruch genommen und die Gebühr bezahlt hat, kann sich möglicherweise um eine Rückzahlung bemühen.

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