Rechtsfahrgebot: Hintergrund und Ausnahmen. Dichter Verkehr auf der linken Seite einer Autobahn. Gina Sanders, Fotolia

13. Januar 2017, 7:36 Uhr

Wo gilt die Regelung? Rechts­fahr­ge­bot: Hin­ter­grund und Ausnahmen

Das Rechtsfahrgebot ist eine grundsätzliche Weisung an alle Fahrer, die sich mit ihren Fahrzeugen auf deutschen Straßen bewegen. Was innerorts sowie auf ein- oder mehrspurigen Straßen gilt und welche Ausnahmen es gibt, lesen Sie hier.

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Grund­sätz­li­ches zum Rechtsfahrgebot

Das Rechtsfahrgebot ist in § 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die Weisung richtet sich an alle Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs sind. Es ist "möglichst weit rechts" zu fahren – das gilt auch für schmale und einspurige Straßen, innerorts wie außerorts. Auf Straßen, die pro Richtung mehrere Fahrspuren haben, dürfen Kraftfahrzeuge gemäß § 7 StVO vom Rechtsfahrgebot abweichen, sofern die Verkehrsdichte dies rechtfertigt. Sie dürfen bei Stau oder stockendem Verkehr gegebenenfalls auch auf der rechten Fahrspur schneller fahren als Fahrzeuge auf der linken Spur in derselben Richtung.

Rechts­fahr­ge­bot innerorts: Ausnahme von der Regel

Innerorts gilt eine besondere Regelung zum Rechtsfahrgebot: Auf einer Straße mit mehreren Spuren in jede Richtung müssen sich Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen – also in der Regel auch Pkw – nicht an das Rechtsfahrgebot halten, sondern können auch die linke Fahrspur benutzen. Ein besonderer Grund, etwa eine hohe Verkehrsdichte, muss dafür nicht vorliegen. Auf Autobahnabschnitten, die sich innerorts befinden, gilt diese Ausnahme vom Rechtsfahrgebot jedoch nicht.

Advocard-VerkehrsrechtsschutzAutobahn: Müssen Mit­tel­spur­fah­rer mit Buß­gel­dern rechnen?

Gerade auf der Autobahn ärgern sich viele Autofahrer über sogenannte "Mittelspurschleicher", die die mittlere oder gar die linke Spur in langsamem Tempo befahren, obwohl die rechte Spur frei ist. Das grundlose Fahren auf der linken oder mittleren Spur über längere Zeit kann in der Tat als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden, sofern dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.

§ 7 Absatz 3c StVO macht hier jedoch eine entscheidende Einschränkung: Auf dreispurigen Autobahnen darf demnach durchgehend auf der mittleren Spur gefahren werden, sofern die rechte Spur "auch nur hin und wieder" von einem anderen Fahrzeug benutzt wird. Dies soll häufige, gefährliche Spurwechsel verhindern. Dasselbe gilt außerorts auch für sonstige Straßen mit drei Fahrspuren in derselben Richtung. Trotzdem sollten Sie als Autofahrer möglichst das Rechtsfahrgebot beachten und sich – wann immer es Ihnen sicher möglich ist – auf der Autobahn nach rechts orientieren, um Ärger und Verkehrsbehinderungen zu vermeiden.

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