24. Januar 2017, 13:32 Uhr
Cybermobbing mit Notrufen Swatting: Erstes Urteil in Deutschland gefallen
Swatting, also ein Telefonstreich mit einem vorgetäuschten Notruf, zielt darauf ab, andere Personen mit einem unnötigen Polizei- oder Feuerwehreinsatz zu überraschen und ihnen so zu schaden. Oft wird die Aktion außerdem gefilmt und im Internet veröffentlicht, es handelt es sich also um eine Form von Cybermobbing. In Deutschland ist jetzt erstmals ein Mann wegen Swattings verurteilt worden. Unter anderem sahen die Richter den Tatbestand "Missbrauch von Notrufen" erfüllt.
Der 24-jährige Angeklagte hatte vor dem Oberlandesgericht Nürnberg gestanden, durch einen vorgetäuschten Notruf einen Großeinsatz der Feuerwehr im Wohnhaus eines YouTubers ausgelöst zu haben. Das Opfer war in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Opfer von Cybermobbing-Attacken. Zum Zeitpunkt des Feuerwehreinsatzes in seiner Wohnung war der YouTuber gerade auf Sendung, sodass der Feuerwehreinsatz live auf der Videoplattform übertragen wurde.
Mit der Aktion prahlte der 24-jährige Täter anschließend öffentlich im Internet. Er gab an, im Namen des Opfers einen Hausbrand vorgetäuscht zu haben, um die Feuerwehr auf den Plan zu rufen. Die Richter verurteilten ihn im Dezember 2016 wegen dieser und einigen weiteren, teils damit verbundenen Internet-Straftaten zu einer Haftstrafe in Höhe von insgesamt drei Jahren und fünf Monaten.
Der Missbrauch von Notrufen ist gemäß § 145 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Beim Swatting kommt meist noch eine weitere Komponente hinzu, nämlich die öffentliche Zurschaustellung des Opfers im Internet. Der Begriff "Swatting" stammt aus dem Amerikanischen und bezieht sich auf die Abkürzung SWAT für "Special Weapons und Tactics", einer Spezialeinheit der Polizei. In den USA wurden bereits zahlreiche Prominente Opfer solcher vorgetäuschten Notrufe. In Deutschland führte der vor dem Oberlandesgericht Nürnberg verhandelte Fall erstmalig zu einer Verurteilung wegen Swattings.
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