2. Februar 2017, 15:28 Uhr
Fristen beachten Unberechtigte Abbuchung: So können Sie die Lastschrift widerrufen
Miete, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge: Bei vielen Transaktionen auf dem Girokonto kann es schnell einmal passieren, dass eine unberechtigte Abbuchung durchrutscht. Oftmals handelt es sich um einen Fehler im System des Zahlungsempfängers und keineswegs um böse Absicht. So kann es schon einmal passieren, dass Ihre Versicherung statt der vereinbarten Prämie von 120 Euro 1.200 Euro abbucht, weil sich versehentlich eine Null zu viel eingeschlichen hat.
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Unberechtigte Abbuchung zeitnah reklamieren
Wenn eine solche unberechtigte Abbuchung ihr Konto gefährlich nah an die roten Zahlen bringt, ist das im ersten Moment meist ein Schock, aber kein Grund in Panik auszubrechen. Nachdem der erste Schreck überwunden ist, sollten Sie allerdings zeitnah handeln und die Lastschrift widerrufen. Dazu bleiben Ihnen ab dem Tage der unberechtigten Abbuchung acht Wochen Zeit. Teilen Sie Ihrer Bank einfach mit, dass Sie die betreffende Lastschrift zurückgeben möchten. Gründe dafür müssen Sie dabei nicht angeben.
Noch einfacher können Sie eine Lastschrift widerrufen, wenn Sie Online-Banking nutzen. In den Systemen der meisten Geldinstitute lässt sich dies mit wenigen Klicks direkt aus der Umsatzübersicht erledigen. Ihre Bank wird den Betrag Ihrem Konto dann wieder gutschreiben. Die Gebühren für diese Rücklastschrift trägt der Verursacher der unberechtigten Abbuchung – im eingangs erwähnten Beispiel also die Versicherungsgesellschaft.
Längere Frist bei Abbuchungen ohne SEPA-Mandat
Seit der Umstellung auf das sogenannte SEPA-Verfahren mit IBAN und BIC sind Lastschriften doppelt abgesichert und unberechtigte Abbuchungen kaum noch möglich. Denn der Verbraucher ermächtigt den Zahlungsempfänger schriftlich zum Einzug fälliger Beträge und erteilt damit auch seiner Bank die Genehmigung, diese Abbuchungen vorzunehmen. Erfolgt eine Abbuchung. ohne dass zuvor ein solches SEPA-Mandat erteilt wurde, haben Bankkunden sogar 13 Monate Zeit, diese Lastschrift zu widerrufen.
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