Beifahrer nicht angeschnallt: Wer zahlt das Bußgeld? Ein junges Paar sitzt im Auto. Der männliche Fahrer schaut die weibliche Beifahrerin an. gstockstudio, Fotolia

8. März 2017, 10:32 Uhr

Anschnallpflicht missachtet Beifahrer nicht ange­schnallt: Wer zahlt das Bußgeld?

Wenn der Beifahrer im Auto nicht angeschnallt ist, wird ein Verwarngeld fällig, denn in Deutschland gilt eine Anschnallpflicht. Doch wer muss in einem solchen Fall die Kosten übernehmen – der Fahrer oder doch der Beifahrer selbst?

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Ver­warn­geld bei Miss­ach­tung der Anschnallpflicht

Gemäß § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt in Deutschland eine Anschnallpflicht für alle Insassen des Fahrzeugs, solange keine Ausnahme greift. So muss zum Beispiel bei Fahrten in Schrittgeschwindigkeit und auf Parkplätzen kein Sicherheitsgurt angelegt werden. Wenn der Fahrer oder der Beifahrer nicht angeschnallt sind, wird ein Verwarngeld von 30 Euro fällig, ebenso bei weiteren Mitfahrern. Wenn mehrere Kinder ohne ausreichende Sicherung mitfahren, erhöht sich die Summe auf 35 Euro. Wird ein Kind im Auto gar nicht gesichert, ist ein Bußgeld von 60 Euro zu zahlen und der Fahrer erhält einen Punkt in Flensburg.

Beifahrer nicht ange­schnallt – wer zahlt?

Jede volljährige Person ist selbst dafür verantwortlich, sich im Auto korrekt anzuschnallen. Ist ein erwachsener Beifahrer nicht angeschnallt, muss er also selbst das Verwarngeld zahlen. Der Fahrer ist hier nicht in der Verantwortung. Trotzdem ist es natürlich sinnvoll, den Beifahrer zu seiner eigenen Sicherheit auf die Anschnallpflicht hinzuweisen, wenn er den Gurt vergessen hat.
Anders liegt der Fall bei Kindern: Hier sind die Eltern für eine ausreichende Sicherung verantwortlich. Das Oberlandesgericht Hamm hatte zum Beispiel den Fall eines Vaters zu klären, dessen vierjährige Tochter bei einer Kontrolle in ihrem Kindersitz nicht angeschnallt war. Der Mann erklärte, das Mädchen habe den Gurt selbst gelöst. Trotzdem musste er das Bußgeld zahlen, weil er nach Auffassung des Gerichts seine Fürsorgepflicht verletzt hatte (AZ 5 RBs 153/13). Übrigens: Auch wer einen Hund im Auto transportiert, muss für eine ausreichende Sicherung sorgen.

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