
21. März 2017, 11:14 Uhr
Hohe Schlussrechnung möglich Auto leasen: Rechtliche Risiken beim Restwertleasing
Das sogenannte Restwertleasing erscheint vielen Autofahrern aufgrund der vergleichsweise niedrigen monatlichen Raten als günstige Alternative zum eigenen Wagen. Doch am Ende der Laufzeit können hohe Kosten entstehen, die sich zu Beginn der Vertragslaufzeit kaum abschätzen lassen. Aus rechtlicher Sicht ist dies nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs jedoch legitim.
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Späterer Kaufpreis entscheidender Faktor beim Restwertleasing
Wenn Sie ein Auto leasen möchten, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Vertragsmodellen. Beim Restwertleasing wird im Leasingvertrag ein Restwert für das geliehene Fahrzeug festgelegt. Dieser Wert beziffert den Preis, zu dem der Leasinganbieter das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit verkaufen will. Ist dieser Preis nicht zu erzielen, muss der Kunde die Differenz zwischen vereinbartem Restwert und tatsächlichem Kaufpreis zahlen. Und die kann unter Umständen üppig ausfallen.
So sollte beispielsweise ein Kunde bei einer Leasinggesellschaft eines großen deutschen Autobauers am Ende der Laufzeit seines Restwertleasings eine Schlussrechnung in Höhe von 7.000 Euro begleichen. Er weigerte sich und zog vor Gericht. Seine Argumentation: Die Vertragsklauseln zum Restwert seien intransparent und deshalb unwirksam. Wer ein Auto leasen würde, könne nicht abschätzen, wie viel er letztendlich für das Restwertleasing zahlen müsse.
Besser zu höheren Raten ein Auto leasen
Der Fall landete letztlich vor dem obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH). Die Karlsruher Richter sahen Anbieter von Restwertleasing allerdings nicht in der Pflicht, in Verträge einen expliziten Hinweis aufzunehmen, dass am Ende der Laufzeit eine zusätzliche Zahlung anfallen kann. Schließlich hätte der Leasingnehmer einem Restwertausgleich mit Unterzeichnung des Leasingformulars zugestimmt (AZ VIII ZR 179 und 241/1).
Um sich vor hohen Schlussrechnungen zu schützen, sollten Verbraucher beim Restwertleasing darauf achten, dass der Restwert nicht zu hoch angesetzt wird. Dies sorgt zwar dafür, dass die monatlichen Raten höher ausfallen. Dafür sind Sie allerdings auf der sicheren Seite, wenn der Verkaufspreis des Wagens geringer ausfällt als ursprünglich angenommen. Den tatsächlichen Verkaufswert können Sie als Verbraucher nämlich nur bedingt beeinflussen. Selbst wenn Sie das geleaste Auto am Laufzeitende im Topzustand zurückgeben, kann sein Wert aufgrund externer Faktoren deutlich unter dem angesetzten Restwert liegen. Beispielsweise weil das Modell von elementaren Rückrufen betroffen ist oder Gebrauchtwagenmarkt insgesamt eingebrochen ist.
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