7. April 2021, 13:40 Uhr
Darf ich eigentlich? Kind auf dem Fahrrad mitnehmen: Die Regeln laut StVO
Wer ein Kind auf dem Fahrrad mitnehmen möchte, sollte einige Dinge bedenken. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht nämlich konkrete Vorgaben zum Radfahren mit Kind. Was erlaubt ist und was du lieber lassen solltest, liest du hier.
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Kinder auf dem Fahrrad transportieren: Die Grundregeln
Kinder auf dem Fahrrad mitzunehmen, ist eine praktische und umweltfreundliche Alternative zum Transport im Auto. Ganz ungefährlich ist sie aber nicht, denn Drahtesel haben weder eine schützende Karosserie noch eine Knautschzone. Außerdem geraten sie leicht aus der Balance, wenn das Gewicht von Fahrern und Passagieren ungünstig verteilt ist.
Beim Radfahren mit Kind sollte daher besondere Vorsicht gelten. § 21 Absatz 3 StVO legt die Regeln für den Personentransport auf dem Fahrrad fest.
Grundsätzlich gilt immer: Wer ein Kind auf einem Fahrrad, einem Lastenrad oder in einem Fahrradanhänger transportiert, muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Darüber hinaus gilt für ein “normales” Fahrrad bzw. Pedelec ohne spezielle Lasteneinrichtung:
- Laut StVO dürfen Kinder bis sieben Jahre auf dem Rad transportiert werden. Diese Altersgrenze gilt nicht für Kinder mit Behinderung.
- Das Kind muss dabei in einem Kindersitz sitzen.
- Damit das Kind nicht mit den Füßen in die Speichen gerät, müssen geeignete Schutzvorrichtungen (z. B. Radverkleidung) montiert sein.
- Achte außerdem auf die maximale Belastung des Sitzes, die der Hersteller vorgibt. Sie muss zu Größe und Gewicht des Kindes passen. Frontsitze sind in der Regel nur bis 15 kg ausgelegt, für den Gepäckträger gibt es auch Modelle bis etwa 35 kg. Ein Helm ist keine Pflicht, macht die Fahrt aber deutlich sicherer.
Kinder im Fahrradanhänger oder auf dem Lastenfahrrad mitnehmen
Du möchtest dein Kind im Fahrradanhänger transportieren? Dann gelten diese Regeln:
- Bis zu zwei Kinder, die jeweils nicht älter als sieben Jahre sind, dürfen in einem dafür ausgelegten Fahrradanhänger mitfahren – idealerweise angeschnallt und mit Helm. Die Altersgrenze gilt nicht für Kinder mit Behinderung.
- Auch hier müssen die Vorgaben des Anhänger-Herstellers zur maximalen Belastung beachtet werden.
- Fahrradanhänger dürfen auch an Pedelecs angehängt werden, die den Fahrer mit ihrem Elektromotor beim Treten unterstützen – nicht aber an E-Bikes, die auch ohne Trittleistung fahren. Mehr zum Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs liest du hier.
Seit 2020 erlaubt die StVO es zudem, Personen auf einem Lastenrad oder Cargobike mitzunehmen, wenn das Modell für den Personentransport zugelassen ist. Hier gibt es keine Altersbegrenzung für die Passagiere, das heißt: Auf einem dafür ausgelegten Lastenrad darfst du auch Kinder transportieren, die älter sind als sieben Jahre. Achte aber auch hier auf die Belastungsgrenze in Kilogramm, die der Hersteller angibt.
Gepäckträger: Nicht zur Personenbeförderung geeignet
Es ist verboten, ein Kind oder auch eine erwachsene Person einfach auf dem Gepäckträger mitzunehmen. Dieser ist nicht für den Transport von Menschen ausgelegt. Das zusätzliche Gewicht hat Einfluss auf den Bremsweg und die Lenkung des Fahrrads. Das kann zu unsicherem Fahrverhalten führen und so auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Für Kinder bis sieben Jahre musst du wie oben beschrieben einen Kindersitz verwenden.
Dafür wird Bußgeld fällig
Wer sich auf dem Fahrrad mit Kind nicht an die StVO hält und dabei von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zum Beispiel wenn
- … das Kind nicht den Vorschriften entsprechend in einem Kindersitz oder einem Anhänger mitfährt.
- … das Fahrrad bzw. seine Ausstattung nicht für die Personenbeförderung zugelassen ist.
- … ein Kind, das älter als sieben Jahre ist, in einem Kindersitz mitfährt.
- … mehr als zwei Kinder in einem Anhänger sitzen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.