26. April 2017, 14:58 Uhr
Soziales Netzwerk reicht Widerspruch ein Facebook darf WhatsApp-Daten vorerst nicht nutzen
Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat entschieden, dass Facebook zunächst nicht ohne Weiteres die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-User nutzen darf. Gelöscht werden muss aber vorerst nichts.
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WhatsApp will personenbezogene Daten an Facebook weitergeben
Vor rund zwei Jahren kaufte Facebook den Messenger-Dienst WhatsApp für 19 Milliarden US-Dollar. Kurz darauf verkündete WhatsApp, dass Telefonnummern und weitere Daten an das soziale Netzwerk weitergegeben werden sollen, sodass Facebook unter anderem präzisere Freundesvorschläge für seine Nutzer machen kann. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar untersagte dies Facebook im vergangenen September, da laut Casper nach deutschem Recht weder eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe der personenbezogenen Daten bestünde, noch wirksame Einwilligungen der WhatsApp-User eingeholt wurden. Er forderte, dass Facebook die von WhatsApp bereits erhaltenen Daten deutscher Nutzer löschen müsse und fortan keine Daten mehr erheben dürfe. Das VG Hamburg gab Casper teilweise Recht und differenzierte in seinem Beschluss (AZ 12 E 5912/16).
Facebook darf Daten nicht nutzen, muss diese aber auch nicht löschen
Das VG Hamburg entschied, dass das soziale Netzwerk die vom Messenger-Dienst erhaltenen Daten zwar noch nicht löschen müsse, diese aber auch nicht ohne Einwilligung der Nutzer verwenden dürfe. Die Löschung der Daten und die von Casper ebenfalls geforderte Dokumentation dieser Löschung sei aufgrund eines formalen Fehlers nicht sofort vollziehbar. Facebook reichte Widerspruch gegen den Beschluss des Gerichts ein.
Generell ist nicht klar, ob in dem Fall deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung kommt und ob der Datenschutzbeauftragte überhaupt gegen Facebook vorgehen darf. Der Fall ist daher noch nicht abgeschlossen. Sollte sich herausstellen, dass deutsches Recht hier greifen würde, könnten die Anordnungen Caspars womöglich durchgesetzt werden und wären rechtmäßig. Dies ließ das Gericht durchblicken.
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