27. April 2017, 16:08 Uhr
Drogenkonsum Cannabis am Steuer: Nach erstmaligem Vergehen kein Führerscheinentzug?
Drogen und Autofahren – das ist grundsätzlich eine denkbar schlechte und aus gutem Grund verbotene Kombination, die zum Führerscheinentzug führen kann. Cannabis am Steuer ist jedoch nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nach erstmaligem Vergehen noch nicht zwingend ein Anlass dafür, den Führerschein wegzunehmen.
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Cannabis am Steuer rechtfertigt nicht zwingend einen Führerscheinentzug
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschied in einem aktuellen Urteil (AZ 11 BV 17.33), dass Cannabis am Steuer für sich genommen noch nicht zwingend Grund dafür ist, dem Fahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die Richter gaben einem jungen Mann Recht, der vom Landratsamt Starnberg erstmalig beschuldigt wurde, dass er unter Cannabis-Einfluss Auto gefahren war. Die Folge war unter anderem ein Führerscheinentzug für einen Monat. Der Betroffene ging dagegen vor, scheiterte zunächst vor dem Verwaltungsgericht München und bekam schließlich in dem Berufungsverfahren vom BayVGH Recht.
Dieser hob die Verfügung des Landratsamtes auf und betonte, dass eine pauschale Beurteilung und der damit einhergehende Führerscheinentzug in diesem Fall nicht rechtmäßig seien. Es hätte vielmehr eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden müssen, denn: Es komme darauf an, ob aus dem Verhalten des Betreffenden der Schluss gezogen werden könne, dass er zukünftig Drogen und Autofahren weiterhin nicht trennen würde. Um dieses festzustellen, bedürfe es eines entsprechenden Gutachtens, so die Richter. Der junge Mann erhielt seine Fahrerlaubnis zunächst zurück.
Was sind die Strafen für Drogen am Steuer?
Aus dem Beschluss wird deutlich, dass sich die Autofahrt unter Cannabis-Einfluss nicht von einer Fahrt unter Alkohol-Einfluss unterscheidet. Wer betrunken Auto fährt, muss sich ebenfalls einer MPU unterziehen, um seine Eignung für den Straßenverkehr beurteilen zu lassen.
In Deutschland ist die Höhe der Strafe für Drogen am Steuer gemäß Bußgeldkatalog gestaffelt. Ein erstmaliger Verstoß gegen das Drogengesetz führt in der Regel zu einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot. Dass der Führerschein allerdings nicht pauschal nach einmaliger Fahrt unter Drogeneinfluss eingezogen werden muss, zeigt der oben beschriebene Fall. Ein zweiter oder dritter Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz im Verkehr führt meist zu deutlich empfindlicheren Geldbußen, nämlich 1.000 Euro für das zweite Mal und 1.500 Euro für das dritte Mal sowie zu zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot.
Wichtig: Das Fahren unter Drogeneinfluss ist in Deutschland strengstens verboten und kann zu einem Strafverfahren führen, da das Betäubungsmittelgesetz (BzMG) hierzulande Drogenverstöße ahndet.
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