2. Mai 2017, 14:44 Uhr
Lärm- und Geruchsbelästigung Marder im Dach: Ist eine Mietminderung möglich?
Wenn Marder im Dach leben, ist das für Mieter in der direkt darunterliegenden Wohnung häufig sehr unangenehm. Mit der Frage, ob die Lärmbelästigung eine Mietminderung rechtfertigt, hatte sich unter anderem das Amtsgericht Augsburg zu beschäftigen.
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Marder im Dach: Mieterin darf Miete mindern
Im verhandelten Fall hatte ein Vermieter geklagt, weil seine Mieterin aufgrund der Lärmbelästigung durch Marder die Miete gemindert hatte. Es hatten sich auf dem nicht ausgebauten Speicher mehrere Marder im Dach eingenistet. Die Tiere sorgten für eine erhebliche Lärmbelästigung vor allem in den frühen Morgenstunden und beeinträchtigten damit die Nachtruhe in der Dachgeschosswohnung. Außerdem fühlte sich die Mieterin durch den Gestank gestört. Sie minderte daher die Miete um zehn Prozent. Dieses Vorgehen wollte der Vermieter nicht hinnehmen und forderte von ihr vor Gericht eine Nachzahlung von rund 1.000 Euro.
Das Amtsgericht Augsburg gab allerdings der Mieterin Recht (AZ C 2081/16). Für die Richter war eindeutig, dass die ungestörte Nutzung der Wohnung durch die Marder im Dach eingeschränkt sei. Die Minderung der Miete werteten sie deshalb als gerechtfertigt. Auch das Amtsgericht Hamburg-Barmbek beurteilte eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch einen Marder als gerechtfertigt – in diesem Fall wurde die Miete sogar um 24 Prozent reduziert (AZ 815 C 238/02).
Mietminderung bei deutlicher Einschränkung
Gemäß § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist eine Mietminderung möglich, wenn die Nutzung einer Wohnung durch einen Mangel beeinträchtigt wird. Die bloße Anwesenheit eines Marders auf dem Dachboden rechtfertigt also nicht grundsätzlich eine Kürzung der Miete. Kommt es aber – wie im verhandelten Fall – dadurch zu konkreten Belästigungen, können Mieter eine Minderung vornehmen. Bei der Frage, wie hoch diese ausfallen darf, kann im Zweifel ein Anwalt unterstützen.
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