22. Juni 2022, 11:30 Uhr
Darf ich eigentlich? Fahrradmitnahme in der Bahn: Deine Rechte und Pflichten
Das Fahrrad im Zug mitzunehmen, ist praktisch bei weiteren Touren und für Pendler, die am Zielort flexibel vorankommen möchten. Allerdings solltest du dich nicht grundsätzlich darauf verlassen, dein Fahrrad im Zug mitnehmen zu können.
Ob mit dem Fahrrad, dem Auto oder per Bahn unterwegs: Wir schützen deine Rechte. >>
Fahrradmitnahme in Fernverkehrszügen: Nur mit Reservierung
Das Platzangebot für Fahrräder ist in Fernverkehrszügen in der Regel begrenzt. Deshalb musst du zusätzlich zur verpflichtenden Fahrradkarte auch den Platz für dein Fahrrad immer reservieren. Das Personal darf dir ansonsten die Mitfahrt mit dem Fahrrad im Zug verweigern. Wichtig: In ICE-Zügen ist die Fahrradmitnahme nur auf bestimmten Strecken möglich. Darauf weist die Deutsche Bahn hin.
Ein spontaner Fahrradtransport ist in Fernverkehrszügen also im Normalfall nicht möglich. Mit einer Ausnahme: Ein Faltrad kannst du wie normales Gepäck über oder unter dem Sitz verstauen und brauchst für das Rad auch keinen eigenen Fahrschein.
Fahrrad in der Regionalbahn mitnehmen: Was, wenn kein Platz ist?
In Nahverkehrszügen gibt es meist ein Mehrzweckabteil, in dem Fahrräder sicher abgestellt werden können. Eine Reservierung ist für die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen daher normalerweise erst ab einer Gruppengröße von sechs Personen erforderlich. Allerdings solltest du eventuelle Stoßzeiten in deiner Planung berücksichtigen. Denn ein grundsätzlicher Anspruch darauf, dein Fahrrad im Regionalzug mitzunehmen, besteht nicht.
Daher kann es sein, dass du auf manchen Strecken zu bestimmten Uhrzeiten oder an besonderen Tagen kein Fahrrad im Zug mitnehmen darfst – zum Beispiel morgens und abends im Berufsverkehr oder an Feiertagen.
Fahrradmitnahme und 9-Euro-Ticket
Im Sommer 2022 nutzen viele Menschen das 9-Euro-Ticket, um günstig mit der Bahn und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen. Wer sein Fahrrad mitnehmen möchte, hat allerdings dabei oft das Nachsehen. Wenn zu erwarten ist, dass die Züge sehr voll sind, können sich die Deutsche Bahn beziehungsweise der zuständige Verkehrsbetrieb gemäß ihrem Hausrecht vorbehalten, die Fahrradmitnahme vorübergehend komplett zu verbieten. Juristisch vorgehen kann man dagegen in der Regel nicht. Fahrradreisende sollten sich daher darauf einstellen und sich vor der Fahrt online über die Bedingungen informieren.
Klappt die Fahrradmitnahme, brauchst du in der Regel zusätzlich zu deinem 9-Euro-Ticket noch ein Extraticket für dein Fahrrad. Hier gelten die jeweiligen Regelungen der Verkehrsverbünde.
Fährt das Fahrrad im Zug mit, muss meist eine eigene Fahrkarte für den Drahtesel gelöst oder ein Aufschlag gezahlt werden. Das regeln die Verkehrsverbünde jeweils unterschiedlich. Es empfiehlt sich daher bei Kurzstrecken, vor Reiseantritt die Beförderungsbedingungen zu lesen.
Bei weiteren Reisen über mehrere Bundesländer oder Verkehrsverbundgebiete hinweg ist die bundesweit einheitliche Fahrradtageskarte praktisch, die du am Automaten oder online bei der Bahn kaufen kannst.
Darf ich mein Pedelec oder Liegefahrrad in der Bahn mitnehmen?
Fahrrad ist nicht gleich Fahrrad: Auch E-Bikes und Pedelecs, Liege- und Lastenfahrräder, Tandems und Fatbikes sind auf den Straßen unterwegs. Aber dürfen sie auch in der Bahn mitfahren?
- Unproblematisch sind nach Angaben der Deutschen Bahn in der Regel normale, einsitzige Fahrräder mit einer Reifenbreite von 40 bis 60 mm – für Erwachsene, Jugendliche oder Kinder. Gut zu wissen: Kinderfahrräder bis 16 Zoll dürfen in der Regel auch als normales Gepäck reisen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist, und müssen dann nicht im Fahrradabteil stehen.
- Auch einsitzige Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h dürfen in der Bahn üblicherweise mitfahren, ebenso Fatbikes, sofern die Reifen in die Fahrradhalterung passen.
- Einige Fahrradmodelle, beispielsweise Liegeräder und Tandems, können wegen des großen Platzbedarfs allerdings nicht in jedem Zug mitgenommen werden. Hier solltest du dich gezielt erkundigen, ob auf deiner Verbindung ausreichend Platz vorhanden ist.
- Die Deutsche Bahn schließt Lastenräder mit festen Aufbauten seit 2019 von der Mitfahrt in ihren Zügen aus. Bei regionalen Verkehrsbetrieben und -verbünden können aber andere Regeln gelten.
- Fahrradanhänger dürfen zusammengeklappt wie normales Gepäck mitgenommen werden.
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