Auch während der Krankschreibung kann der Arbeitgeber kündigen VadimGuzhva, Fotolia

26. Mai 2017, 9:58 Uhr

Verbreiteter Irrglaube Keine Kündigung während Krankheit: Mythos oder wirklich wahr?

Die Ansicht, dass eine Kündigung während Krankheit von Arbeitnehmern nicht erlaubt sei, ist unter Angestellten weit verbreitet.  Tatsächlich existiert ein solcher genereller Kündigungsschutz jedoch nicht. Es gibt verschiedene Gründe, warum Ihr Arbeitgeber Ihnen während einer Krankschreibung kündigen kann.

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Kündigung während Krankheit ist legitim

Wenn Sie bereits länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Vollzeitbeschäftigten arbeiten, genießen Sie gesetzlichen Kündigungsschutz und können nicht ohne Weiteres gekündigt werden.  Es gibt allerdings kein Gesetz, das dem Arbeitgeber verbietet, eine Kündigung während einer Krankschreibung auszusprechen; auch nicht der gesetzliche Kündigungsschutz. Entscheidend ist, dass ausreichende Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegen. Ist eine Kündigung legitim, kann sie durchaus während einer Krankschreibung erfolgen.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sind diese bei Ihrem Arbeitgeber erfüllt, darf er durchaus die Kündigung während einer Krankschreibung aussprechen. Grobes Fehlverhalten eines Arbeitnehmers rechtfertigt eine sogenannte verhaltensbedingte Kündigung. Krankheit ist allerdings kein Fehlverhalten. Bei einer personenbedingten Kündigung muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass Sie auch zukünftig nicht einsatzfähig sein werden, was in der Praxis oft nahezu unmöglich ist.

Deutlich schwie­ri­ger: Krankheit als Kündigungsgrund

Die krankheitsbedingte Kündigung ist nach dem Kündigungsschutzgesetz also eine personenbezogene Kündigung. An eine solche Kündigung knüpft der gesetzliche Kündigungsschutz allerdings strenge Vorgaben. Es muss sich um eine Langzeiterkrankung oder wiederholte Kurzzeiterkrankungen handeln. Zudem muss der Arbeitnehmer dauerhaft arbeitsunfähig sein oder zumindest durch die Krankheit langfristig deutlich weniger leistungsfähig sein. Selbst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, muss die Kündigung auch noch sozial gerechtfertigt sein. Für die Bewertung der sozialen Rechtfertigung werden unter anderem die betrieblichen Interessen sowie Alter, Familienstand und Dauer der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt. Es ist also nicht einfach, eine Kündigung wegen Krankheit zu erwirken. Eine Kündigung während Krankheit ist eine andere Sache.

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Sollten Sie Ihre Kündigung während einer Krankschreibung erhalten und für nicht gerechtfertigt halten, können Sie eine Kündigungsschutzklage erheben.

Kündigung wegen Krank­schrei­bung nicht ausgeschlossen

Wenn Sie sich krankmelden, nur um einer drohenden Kündigung zu entgehen und nicht, weil Sie ernsthaft krank sind, handelt es sich um grobes Fehlverhalten. Damit liefern Sie  Ihrem Arbeitgeber tatsächlich einen handfesten Grund, um Ihnen die Kündigung während einer Krankschreibung auszusprechen – unter Umständen sogar fristlos.

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