2. Mai 2022, 11:00 Uhr
Durchatmen Flug überbucht: Diese Rechte haben Reisende
Schlechte Nachricht am Check-in: Die Airline hat deinen Flug überbucht – und alle Plätze im Flieger sind bereits besetzt. Du kannst also nicht mitfliegen, obwohl du ein gültiges Ticket hast. Wie es dazu kommen kann und welche Entschädigung du jetzt erwarten kannst, liest du hier. Immerhin: Wenn du deine Fluggastrechte genau kennst und hinsichtlich der Ankunftszeit am Zielort ein wenig flexibel bist, kann sich die Nicht-Mitnahme sogar finanziell für dich lohnen.
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Warum werden Flüge überbucht – und welche Passagiere haben dann Vorrang?
Erfahrungsgemäß werden auch auf ausgebuchten Flügen selten alle Plätze gebraucht, weil Passagiere kurzfristig ihre Reisepläne ändern, sich Flieger verspäten oder Flüge ganz annulliert werden. Da leere Plätze finanzielle Einbußen für die Fluggesellschaft bedeuten, verkaufen die Airlines zum Teil mehr Tickets, als das Flugzeug Sitze hat. Wollen dann doch alle Kunden mitfliegen, kommt es zu Platzproblemen.
Oft haben dann die letzten Passagiere in der Schlange das Nachsehen. Dabei kann es auch passieren, dass mehrere Personen, die zusammen reisen, getrennt werden. Hier kommt es auf die individuelle Zumutbarkeit an. Kinder und Menschen mit Betreuungsbedarf oder eingeschränkter Mobilität sowie die dazugehörigen Begleitpersonen haben in der Regel Vorrang. Gruppen, die nur aus Erwachsenen bestehen, können hingegen durchaus getrennt werden und zum Beispiel einige Stunden versetzt abfliegen.
In der Regel erkennt die Airline das Problem frühzeitig und spricht schon vor dem Boarding Kunden an, ob sie bereit wären, einen anderen Flug zu nehmen. Egal, ob freiwillig oder nicht – wenn es dich trifft, ist es wichtig, dass du deine Fluggastrechte kennst.
Was können Reisende tun, wenn der Flug überbucht ist?
In dem Moment, in dem du dein Ticket kaufst, gehst du einen Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft ein. Und Verträge müssen bekanntlich erfüllt werden. Für dich heißt das beispielsweise: Du musst rechtzeitig bei der Abfertigung am Flughafen sein – also zu der Zeit, die die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter dir genannt hat.
Im Falle einer Überbuchung kann jedoch die Airline ihren Teil des Vertrags nicht einhalten. Jetzt gibt es für dich zwei Möglichkeiten:
- Du lässt dich freiwillig auf einen anderen Flug umbuchen. Das solltest du jedoch nicht ohne Weiteres und schon gar nicht ohne Gegenleistung tun – mehr dazu unten.
- Du bestehst darauf, die Reise wie ursprünglich geplant mit dem gebuchten Flieger anzutreten. Falls du trotzdem das Nachsehen hast, stellst du klar, dass du nicht freiwillig auf den Flug verzichtet hast. Nur in diesem Fall hast du Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung.
Entschädigung, Versorgung und Schadensersatz bei Überbuchung
Wenn dein Flug überbucht ist und du gegen deinen Willen nicht mitfliegen kannst, sichert dir die EU-Fluggastrechteverordnung (EU-Verordnung 261/2004) das Recht auf einen Ersatzflug sowie eine pauschale Entschädigung zu, deren Höhe sich nach der Flugstrecke richtet. Das gilt immer dann, wenn dein geplanter Flug innerhalb der EU startet und/oder eine Fluggesellschaft mit Sitz innerhalb der EU zuständig ist.
Die Entschädigung beträgt
- 250 Euro für Kurzstrecken (bis 1.500 km)
- 400 Euro für Mittelstrecken (innerhalb der EU oder bis 3.500 km)
- 600 Euro für Langstrecken (außerhalb der EU oder ab 3.500 km)
Sie kann allerdings um die Hälfte gekürzt werden, wenn sich deine Verspätung am Zielflughafen letztlich doch in gewissen Grenzen hält und höchstens zwei Stunden (Kurzstrecke), drei Stunden (Mittelstrecke) oder vier Stunden (Langstrecke) beträgt. Zum Beispiel dann, wenn die Airline schnell einen gleichwertigen Platz in einem Ersatzflieger zur Verfügung stellen kann, der nur kurze Zeit nach deinem eigentlich gebuchten Flug abhebt.
Gut zu wissen: Da EU-Recht über den individuellen Vertragsbedingungen der Fluggesellschaft steht, kann die Airline Ihre Fluggastrechte nicht durch Vertragsklauseln schwächen.
Musst du aufgrund von Überbuchung einen anderen Flug nehmen, stehen dir – abhängig von der Wartezeit, die bis zum neuen Flug vergeht – mitunter zusätzliche Leistungen zu, etwa für Essen und Getränke. Geht der neue Flug erst am nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft dir auch ein Hotel und den Transfer dorthin zahlen.
Ob du darüber hinaus auch Schadensersatz von der Fluggesellschaft verlangen kannst – etwa für dein bereits bezahltes Hotelzimmer am Zielort, das du nun nicht nutzen kannst, oder für entgangenen Verdienst, wenn du geschäftlich reist –, ist im Einzelfall zu klären.
Mehr zu deinen Ansprüchen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung und anderer Regelungen erfährst du auf unserer Themenseite “Fluggastrechte”.
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Reisegutschein als Entschädigung annehmen: Ja oder nein?
Ist ein Flug überbucht, versucht das Airline-Personal meist, das Problem zur Zufriedenheit aller Beteiligten vor Ort zu lösen. So werden manchmal sehr großzügige Reisegutscheine als Entschädigung für die Umbuchung angeboten. Der Wert beträgt nicht selten mehr als das Doppelte des ursprünglichen Flugpreises. Mitunter wird das Angebot noch verlockender, wenn du dich nicht direkt überzeugen lässt.
Wenn du deine Entschädigungsansprüche nach EU-Recht kennst, kannst du also abwägen, was sich mehr für dich lohnt. Das hängt natürlich auch davon ab, ob du mit einem Reisegutschein genauso viel anfangen kannst wie mit dem Geld, das dir nach der Fluggastrechteverordnung zustehen würde. Nimmst du das Angebot der Airline an, musst du in der Regel eine Erklärung unterschreiben, in der du auf deine Fluggastrechte nach EU-Verordnung verzichtest. Du kannst also nicht zweimal für dieselbe Überbuchung entschädigt werden.
Flug überbucht bei einer Pauschalreise
Wenn dein Flug im Rahmen einer Pauschalreise überbucht ist und du nicht mitfliegen kannst, handelt es sich in der Regel um einen Reisemangel. Anstelle der Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung kannst du dich dann an deinen Reiseanbieter wenden und eine Reisepreisminderung verlangen. Auch hier gilt: Eine zweifache Entschädigung für dieselbe Überbuchung ist nicht möglich.
Hier liest du, wie dich das Pauschalreiserecht bei Reisemängeln schützt. >>
- Wenn dein Flug überbucht ist und du gegen deinen Willen nicht mitfliegen kannst, muss dich die Airline grundsätzlich dafür entschädigen.
- Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht hierfür pauschale Entschädigungsbeträge vor, die sich nach der Flugstrecke richten.
- Schadensersatz kann zusätzlich drin sein, wenn du durch die verspätete oder ausgefallene Beförderung außerdem finanzielle Nachteile erleidest, etwa einen Verdienstausfall.
- Wenn du eine andere Entschädigung der Airline, etwa einen Reisegutschein, annimmst, verzichtest du damit auf deine Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.