Mutter muss WhatsApp-Nutzung ihres Kindes kontrollieren Syda Productions, Fotolia

29. Juni 2017, 14:14 Uhr

Datenschutz beim Messaging-Dienst Mutter muss WhatsApp-Nutzung ihres Kindes kontrollieren

Laut einem Gerichtsurteil ist die Mutter eines elfjährigen Jungen verpflichtet, seine WhatsApp-Nutzung im Blick behalten. Um die informationelle Selbstbestimmung seiner Kontakte zu gewährleisten, soll sie außerdem deren schriftliches Einverständnis zur Datenweitergabe an den Messaging-Dienst einholen.

Mit uns sind Sie in rechtlichen Fragen gut abgesichert. >>

WhatsApp-Nutzung: Eltern müssen aufpassen

Vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld stritten Mutter und Vater um die Smartphone-Nutzung ihres elfjährigen Sohnes. Die Eltern sind geschieden und teilen sich das Sorgerecht. Die Mutter hatte dem Jungen ein Smartphone geschenkt, woraufhin es zwischen den Eltern zu Auseinandersetzungen vor allem wegen seiner WhatsApp-Nutzung kam. Generell erklärte das Gericht, die Eltern müssten es beaufsichtigen, wenn ihr minderjähriges Kind ein Smartphone nutze. Dafür müssten sie sich gegebenenfalls fehlende technische Kenntnisse aneignen. Zudem hätten sie dafür sorgen, dass das Kind das Gerät nicht während der vorgesehenen Schlafenszeit verwende.

Rechtsschutz

Infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung: Ein­ver­ständ­nis der Kontakte nötig

Über diese allgemeinen Vorgaben hinaus beschäftigte sich das Gericht in diesem Zusammenhang auch mit dem Thema Datenschutz. Es kam zu dem Schluss, dass für die Weitergabe von Kontaktdaten an WhatsApp eigentlich eine Einwilligung der betroffenen Personen vorliegen müsse. Der Messaging-Dienst nutzt die in der Kontaktliste des Smartphones gespeicherten Namen und Telefonnummern, um dem jeweiligen WhatsApp-Nutzer Kontakte aus seinem Telefonbuch zu präsentieren. Das Recht der Kontakte auf informationelle Selbstbestimmung werde dadurch verletzt. Deshalb verpflichtete das Gericht die Mutter, von den Kontakten ihres Sohnes schriftliche Zustimmungserklärungen einzuholen (AZ F 120/17 EASO). Da der Junge noch minderjährig sei, müsse sie dafür sorgen, dass er nicht von anderen Personen wegen der Datenweitergabe abgemahnt werde.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.