3. Juli 2017, 15:12 Uhr
Gleichgeschlechtliche Ehe Ehe für alle: Was sich für homosexuelle Paare ändern wird
Nachdem der Bundestag positiv über eine Gesetzesänderung zur Ehe für alle abgestimmt hat, wird es aller Voraussicht nach Neuerungen für gleichgeschlechtliche Paare geben. Das betrifft vor allem das Adoptionsrecht.
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Ehe für alle statt Lebenspartnerschaft
Seit 2001 können homosexuelle Paare eine Lebenspartnerschaft begründen und haben dadurch mittlerweile in sehr vielen Bereichen dieselben Rechte wie Ehepaare – zum Beispiel im Erbrecht, in puncto Unterhalt und beim Ehegattensplitting. Der größte Unterschied besteht bei der Adoption: In einer Lebenspartnerschaft ist nur die sogenannte Sukzessivadoption möglich. Dabei muss zunächst der eine Partner das Kind adoptieren und später der andere.
Die direkte gemeinsame Adoption ist damit bislang nur für heterosexuelle Paare möglich. Der Gesetzesentwurf sieht nun eine komplette rechtliche Gleichstellung hetero- und homosexueller Paare vor. Dafür soll § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geändert werden und explizit auch die gleichgeschlechtliche Ehe vorsehen. Neben der Adoption sind noch einige sehr spezielle Rechtsbereiche betroffen. Zudem hat die Entscheidung natürlich einen symbolischen Wert und verheiratete homosexuelle Paare könnten sich danach auch offiziell als Ehepartner bezeichnen.
Wie die gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen wird
Wenn die Gesetzesänderung wie geplant in Kraft tritt, können die ersten homosexuellen Paare im Herbst die Ehe schließen. Es soll dann auch die Möglichkeit bestehen, eine eingetragene Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt in eine Ehe umwandeln zu lassen. Als Datum der Eheschließung soll dann das Datum gelten, an dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Eine Pflicht zur Umwandlung soll es allerdings nicht geben. Für homosexuelle Paare, die ihrer Beziehung erstmals einen rechtlichen Rahmen geben wollen, wird es nach Inkrafttreten des Gesetzes aber keine Wahlmöglichkeit zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft mehr geben.
Ob die Ehe für alle tatsächlich kommt, ist nach der Entscheidung des Bundestags aber noch nicht hundertprozentig sicher. Gegner des Gesetzes könnten vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen. Sie sind der Ansicht, dass das Grundgesetz die Ehe nur zwischen Mann und Frau vorsieht und dass eine Verfassungsänderung nötig wäre, um die Ehe für alle zu ermöglichen.
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