2. August 2017, 12:14 Uhr
Bahnreisen mit Haustieren Hund im Zug mitnehmen: Was ist dabei zu beachten?
Mit dem Hund im Zug zu fahren, ist bei der Deutschen Bahn generell erlaubt, unabhängig davon, wie groß das Tier ist. Allerdings spielt die Größe Ihres Hundes bei den Fahrtkosten eine Rolle. Hier erfahren Sie Details dazu, welche Regelungen gelten.
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Kleiner Hund im Zug reist kostenlos
Besonders einfach ist es, wenn Ihr Liebling einer kleinen Rasse angehört. Ist er nicht größer als eine Hauskatze und wird in einer geschlossenen Transportbox mitgeführt, ist die Bahnfahrt für den Hund sogar kostenlos. Das gilt übrigens allgemein für alle ungefährlichen Haustiere wie Katzen und Co., die in einer Box transportiert werden. Sie gelten in diesem Fall als Handgepäck. Hunde in einer Transportbox brauchen auch nicht angeleint sein oder einen Maulkorb tragen.
Für größeren Hund ist Ticket erforderlich
Wenn Sie einen größeren Vierbeiner im Zug mitnehmen, gelten andere Regeln. Für das Tier ist dann die Leine Pflicht, ebenso wie das Tragen eines Maulkorbs. Außerdem ist die Bahnfahrt für den Hund dann nicht mehr kostenfrei. Welches Ticket Sie brauchen, unterscheidet sich nach der Art der Reise. Bei Reisen im Fernverkehr wird grundsätzlich der halbe Fahrpreis erhoben. Das gilt auch, wenn Sie einen Flexpreis oder einen Sparpreis nutzen. Anders ist es, wenn Sie mit einem Gruppentarif wie einem Länder- oder Schönes-Wochende-Ticket reisen. In diesen Fällen wird Ihr Hund im Zug als Erwachsener behandelt, für den Sie den vollen Fahrpreis zahlen.
Sollten Sie den Hund im Zug mitnehmen, um zu einem Ziel im Ausland zu reisen, gibt es eine eigene Regelung. Hier bezahlen Sie stets den halben Preis für ein 2.-Klasse-Ticket, unabhängig davon, in welcher Klasse Sie selbst reisen. Eine Sitzplatzreservierung für das Tier ist allerdings in keiner der Reisevarianten möglich.
Online-Buchung: der Hund als unbegleitetes Kind
Wenn Sie mit dem Hund im Zug fahren wollen, empfiehlt die Bahn die Ticketbuchung persönlich im Reisezentrum oder am Automaten. Dort können Sie den Hund als „anderen Reiseteilnehmer“ auswählen. Das Online-Buchen einer Bahnfahrt mit Hund ist komplizierter, weil es dafür kein Online-Ticket zum Selbstausdrucken gibt. In diesem Fall müssen Sie für Ihren Hund ein Ticket für ein unbegleitetes Kind von 6 bis 14 Jahren auswählen und es sich per Post zuschicken lassen. Den Hund bei der Buchung als kostenloses Familienmitglied anzugeben, ist nicht gestattet.
Von all diesen Bestimmungen für die Bahnfahrt mit Hund sind Blinde/Sehbehinderte und Schwerbehinderte ausgenommen, wenn sie ihre Blindenführhunde und Begleithunde dabei haben. Diese reisen unabhängig von der Größe kostenlos und sind außerdem vom Maulkorbzwang befreit.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.