Diesel-Fahrverbote werden in vielen Städten diskutiert, weil Dieselfahrzeuge als Verursacher von Feinstaub- und Stickoxid-Emissionen gelten corepics, Fotolia

3. August 2017, 15:22 Uhr

Auto-Abgase Diesel-Fahr­ver­bo­te: Das sollten Sie wissen

In vielen Städten wird über Diesel-Fahrverbote diskutiert. Vor wenigen Jahren wurde dieser Antrieb noch als sparsam und effizient gelobt, heute gelten Dieselfahrzeuge als Verursacher von unverhältnismäßig hohen Feinstaub- und Stickoxid-Emissionen. Um die Luft- und Umweltbelastung zu reduzieren, werden verschiedene Maßnahmen angedacht. Für Dieselfahrer wäre ein Fahrverbot besonders einschneidend. Dass so ein Verbot möglich ist, hat beispielsweise das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart bestätigt.

Wenn Sie zuverlässigen Verkehrsrechtsschutz brauchen >>

Urteil: Diesel-Fahr­ver­bot effektiv und verhältnismäßig

Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen das Land Baden-Württemberg geklagt. Sie forderte die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart und Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener Immissionsgrenzwerte. Das bezog sich auch auf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Das VG Stuttgart gab der Umwelthilfe in der Entscheidung (AZ 13 K 5412/15) auf Grundlage von § 47 Satz 1 und 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Recht. Das Gericht befand, dass Fahrverbote das wirksamste Mittel für die Reduzierung der Luftbelastung seien. Die Maßnahme sei auch nicht unverhältnismäßig. Der allgemeine Gesundheitsschutz sei höher zu bewerten als das Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der betroffenen Fahrzeugeigentümer.

Diesel-Fahr­ver­bo­te in vielen Groß­städ­ten denkbar

An der Stuttgarter Entscheidung ist zu erkennen, dass grundsätzlich Diesel-Fahrverbote möglich und zulässig sind. Da es keine bundesweit einheitliche Regelung dazu gibt, kann das Urteil auf die Debatte um ein Verbot von Dieselfahrzeugen in anderen großen Städten Einfluss haben. In Deutschland gibt es zahlreiche Städte, die ebenfalls Probleme mit zu hoher Luftverschmutzung haben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Berlin
  • Hamburg
  • München
  • Düs­sel­dorf
  • Frankfurt/Main
  • Köln

Bisher kaum ein­deu­ti­ge Verbotsregeln

In einigen Städte wird ein generelles Verbot in Erwägung gezogen, anderswo denkt man an zeitlich begrenzte und anlassbezogene Diesel-Fahrverbote. Betroffen dürften in der Regel ältere Dieselfahrzeuge bis zur Schadstoffklasse Euro 5 sein. Stuttgart beispielsweise will moderne Fahrzeuge mit Euro 6 vom Verbot ausnehmen. Generell ist die Situation noch unklar.

Dieselfahrer sollten aber damit rechnen, dass vermehrt Fahrverbote beschlossen werden. Technische Nachrüstungen dürften daran kurzfristig nichts ändern. Davon ist auch das VG Stuttgart ausgegangen: Selbst bei einer maximal erfolgreichen Umsetzung von Nachrüstlösungen hat es für die Stadt ein Immissionsminderungspotenzial von nur neun Prozent gesehen.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.