11. August 2017, 11:50 Uhr
Nicht in Panik versetzen lassen Post von Inkassounternehmen: So verhalten Sie sich richtig
Ein Inkassounternehmen darf tätig werden, wenn Sie im Zahlungsverzug sind. Haben Sie eine Mahnung ignoriert, kann die Forderung rechtens sein. Können Sie sich aber nicht erklären, wofür Sie eigentlich bezahlen sollen, und droht das Inkassobüro direkt mit Zwangsvollstreckung, Schufa oder Hausbesuchen, handelt es sich höchstwahrscheinlich um Betrüger.
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Indizien für unseriöse Inkassounternehmen
Laut § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) muss jedes Inkassobüro registriert sein. Überprüfen können Sie das online im Rechtsdienstleistungsregister. Auch unseriöse Inkassounternehmen können registriert sein, aber eine fehlende Registrierung enttarnt Betrüger sofort.
Firmensitz und Kontoverbindungen im Ausland sind verdächtig, wenn Sie nicht tatsächlich im Ausland bestellt haben oder dort unterwegs waren. Sofortige Drohungen mit Zwangsvollstreckung oder "Außendienstmitarbeitern" sind ebenfalls unseriös. Normale Inkassofirmen lassen mit sich reden.
Prüfen Sie das Schreiben
Forderungen von seriösen Inkassounternehmen kommen immer per Brief, nicht via E-Mail. Das Schreiben muss folgende Dinge enthalten:
- Anschrift des Auftraggebers – kein Postfach
- Datum und Art des Vertragsschlusses
- Inhalt des Vertrages
- Höhe der Forderung
- Name des (ursprünglichen) Gläubigers
Manchmal kaufen Inkassofirmen bestehende Forderungen und sind dann selbst Gläubiger. Dennoch muss ersichtlich sein, mit wem Sie den Vertrag ursprünglich geschlossen haben. Außerdem können Sie die Originalvollmacht oder die Abtretungsurkunde verlangen. So beweist das Inkassobüro die Rechtmäßigkeit seiner Ansprüche.
Welche Kosten sind gerechtfertigt?
Wenn ein Inkassobüro das Mahnverfahren für den Gläubiger betreut, darf es dafür Inkassogebühren von Ihnen verlangen. Diese dürfen allerdings nicht höher sein als die Kosten, die ein Anwalt dafür verlangt hätte. Hat ein Inkassounternehmen die Forderung aufgekauft, darf es keine zusätzlichen Inkassogebühren verlangen. Die Kosten für Adressermittlungen, Kontoführung oder Zinsen sind oft zu hoch. Verlangen Sie Nachweise.
Ignorieren oder zahlen?
Auch wenn Sie eine Mahnung für ungerechtfertigt halten, sollten Sie den Brief nie ignorieren. Zahlen Sie auch keine Teilbeträge aus Angst vor etwaiger Zwangsvollstreckung. Beides könnte als Anerkennung der Forderung ausgelegt werden. Widersprechen Sie stattdessen und begründen Sie Ihren Widerspruch.
Wenn die Forderung berechtigt ist, müssen Sie zahlen. Überzogenen Gebühren können Sie allerdings widersprechen. Tipp: Versenden Sie Ihren Widerspruch immer per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.