15. September 2017, 8:28 Uhr
Sichtbarkeit gibt Sicherheit Warnweste im Auto: In Deutschland Pflicht
Die Verpflichtung, eine Warnweste im Auto mitzuführen, gilt in anderen EU-Ländern schon länger. Seit einigen Jahren ist die Weste auch in Deutschland obligatorisch.
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Für wen gilt die Warnwestenpflicht?
Die Warnwestenpflicht gilt in Deutschland laut § 53a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für:
• Pkw
• Lkw
• Busse
• Traktoren
Wohnmobile werden im Gesetzestext zur Warnwestenpflicht nicht erwähnt; sicherheitshalber sollten Sie aber auch dort eine Warnweste mitführen. Wer im Auto keine Warnweste dabei hat oder aber ein Modell, das nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt, muss bei einer Kontrolle in Deutschland mit 15 Euro Bußgeld rechnen – im EU-Ausland wird es sehr viel teurer. Motorräder und Fahrräder sind hierzulande von der Warnwestenpflicht ausgenommen.
Wie muss die Warnweste aussehen?
Die genaue Beschaffenheit der Warnweste wird in folgenden Normen beschrieben:
• DIN EN 471:2003+A1:2007
• EN ISO 20471:2013
Demnach gelten folgende Vorgaben für zulässige Warnwesten im Auto:
• Farben: Gelb, Orange oder Rot-Orange
• aus fluoreszierendem Material
• umlaufender Reflektorstreifen zur 360°-Sichtbarkeit
• Breite des Streifens: mindestens fünf Zentimeter
Wie viele Warnwesten müssen im Auto sein?
Bei gewerblichen Fahrzeugen müssen so viele Westen mitgeführt werden, wie üblicherweise Menschen an Bord sind. Bei Privatfahrzeugen schreibt die Warnwestenpflicht in Deutschland lediglich eine Weste pro Auto vor – egal wie viele Passagiere mitfahren. In anderen EU-Ländern ist das aber oftmals anders. Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, ist es dennoch sinnvoll, für jeden Mitfahrer eine Warnweste im Auto zu haben. Nach einem Unfall erhöht sie die Sichtbarkeit und kann so Folgeunfälle verhindern. Es gibt sogar Warnwesten für Kinder und Hunde, damit wirklich alle gut zu sehen sind.
Wo muss die Warnweste aufbewahrt werden?
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wo im Auto die Warnweste gelagert werden muss. Es handelt sich bei der Warnwestenpflicht übrigens um eine Mitführpflicht, nicht um eine Tragepflicht; das heißt, Sie dürfen das Auto auch ohne Signalkleidung verlassen. Da das aber unnötig gefährlich ist, sollten Sie die Warnweste zu Ihrer eigenen Sicherheit griffbereit in der Nähe des Fahrersitzes aufbewahren. Hängen Sie die Weste nicht über den Sitz, da der Reflektorstreifen andere Verkehrsteilnehmer blenden kann und außerdem in der Sonne die Leuchtfarben verblassen können.
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