Selbstständig als Kleinunternehmer ist, wer die Voraussetzungen nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) erfüllt Freedomz, Fotolia

2. Oktober 2017, 9:46 Uhr

Weniger Verwaltungsaufwand Selbst­stän­dig als Klein­un­ter­neh­mer: Was Sie beachten sollten

Kleinunternehmer kann im Grunde jeder sein, der die Voraussetzungen nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) erfüllt. Wer der Kleinunternehmerregelung unterliegt, muss auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und darf vereinfachte Verfahren bei der Buchhaltung und Gewinnermittlung anwenden.

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Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Je nachdem was sie an wen verkaufen, müssen Unternehmer üblicherweise Umsatzsteuer in unterschiedlicher Höhe ausweisen. Diese komplizierten Überlegungen sparen Sie sich als Kleinunternehmer mit dem Hinweis "0 % Umsatzsteuer nach § 19 UStG". Die vierteljährliche Abrechnung und Überweisung der Vorsteuer an den Fiskus entfällt daher. Auch Ihre Steuererklärung ist viel einfacher: Eine simple Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht zur Gewinnermittlung. Sie sparen sich und den Finanzbeamten also einigen bürokratischen Aufwand – genau das ist das gesetzliche Ziel der Kleinunternehmerregelung.

Der Nachteil: Da Sie keine Vorsteuer abführen müssen, können Sie bei Einkäufen für Ihr Unternehmen die ausgewiesene Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt zurückfordern. Gerade in der Startphase und wenn Sie teure Anschaffungen tätigen müssen, kann das ein gehöriger Nachteil sein. Auch Geschäftskunden sehen eine Umsatzsteuerbefreiung oft nicht gern – denn wo keine Steuer ausgewiesen ist, können sie sich später nichts zurückholen.

Ob die Kleinunternehmerregelung für Sie sinnvoll ist, hängt also stark von Ihrem Geschäftsmodell ab. Sprechen Sie am besten mit einem Steuerberater, bevor Sie die Anmeldung als Kleinunternehmer in Angriff nehmen.

Wer kann Klein­un­ter­neh­mer sein?

Das Kleinunternehmertum ist keine gesonderte Rechtsform, daher ist es für jeden anwendbar:

• natürliche Personen: Selbstständige, Freiberufler
• juristische Personen: UG, AG, GmbH
• Personengesellschaften: KG, OHG, GbR

Dabei müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

• weniger als 17.500 Euro Umsatz im Vorjahr
• voraussichtlich weniger als 50.000 Umsatz im laufenden Jahr

Beachten Sie, dass der Umsatz die Messlatte ist, nicht der gewöhnlich deutlich geringere Gewinn! Außerdem gilt die Grenze pro Person, nicht pro Unternehmen: Sie dürfen also nicht mehrere Kleinunternehmen nebeneinander betreiben und bei jedem die 17.500-Euro-Grenze ausreizen.

Rechtsschutz

Außerdem wichtig

Wenn Sie bei der Anmeldung  zur Steuer nicht ankreuzen, dass Sie Kleinunternehmer sind, sind Sie an diese Entscheidung für fünf Jahre gebunden. Wenn Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, können Sie jederzeit zur normalen Besteuerung wechseln.

Ob Sie ein Gewerbe betreiben, ist egal. Die Kleingewerberegelung stammt aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und hat trotz der Namensähnlichkeit nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.

 

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