Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen müssen Leute, die eine Tageszulassung benötigen Björn Wylezich, Fotolia

29. November 2017, 9:52 Uhr

Gelbes Kennzeichen Kurz­zeit­kenn­zei­chen bean­tra­gen: Was zu beachten ist

Das rote Nummernschild gibt es seit 1998 nur noch für Gewerbetreibende. Privatpersonen müssen nun ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, wenn sie eine Tageszulassung wollen. Diese gelben Kennzeichen bekommen Sie bei der Zulassungsstelle.

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Wozu ein Kurz­zeit­kenn­zei­chen beantragen?

Gewerbetreibende können mit dem bekannten roten Händlerkennzeichen Autos tageweise zulassen. Das gelbe Kurzzeitkennzeichen ist das Äquivalent für Privatleute. Im Gegensatz zum roten Nummernschild ist es allerdings fest an das Auto gebunden, für das es beantragt wird, und verfällt nach fünf Tagen – daher auch der Name 5-Tages-Kennzeichen. Sie können es für folgende Zwecke nutzen:

  • Pro­be­fahrt mit Kaufabsicht
  • Über­füh­rung zur Prüfstelle
  • Weg zur nächsten Werkstatt
  • zur Über­füh­rung im EU-Ausland (nicht empfohlen)

Theoretisch erkennen die EU-Mitgliedsstaaten ihre Kennzeichen gegenseitig an. Praktisch kommt es im Ausland aber häufig zu Problemen, wenn Sie ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen führen. Nutzen für Auslandsüberführungen deshalb lieber ein Ausfuhrkennzeichen.

So sieht das gelbe Kenn­zei­chen aus

Anders als Standardkennzeichen haben die Kurzzeitkennzeichen kein blaues Eurofeld am linken Rand. Dafür haben sie einen auffälligen gelben Streifen rechts – daher auch die Bezeichnung "gelbes Kennzeichen". Auf diesem Streifen sind drei Nummern eingeprägt, die von oben nach unten gelesen das Datum angeben, bis zu dem die Zulassung gültig ist.

Da das Kennzeichen danach ohnehin nicht mehr zu gebrauchen ist, können Sie die Nummernschilder einfach entsorgen und brauchen das Kurzzeitkennzeichen nicht extra wieder abmelden.

Diese Unter­la­gen müssen Sie parat haben

Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie bei der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs oder am Wohnort des Halters. Bei der Behörde müssen Sie folgende Dinge vorlegen:

  • gültiger Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass
  • Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB)
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
  • Angaben über den Verwendungszweck
  • Angabe des Fahrzeugtyps

Teilweise können Sie das gelbe Kurzzeitkennzeichen auch online beantragen und bekommen es auf Wunsch sogar samstags zugeschickt. Insgesamt sollten Sie mit Kosten von mindesten 60 Euro rechnen, wenn Sie ein solches Kennzeichen beantragen – für Gebühren, Versicherungskosten und Prägung der Nummernschilder.

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