
15. Dezember 2017, 9:54 Uhr
Advent, Advent, es brennt! Brennender Weihnachtsbaum: Welche Versicherung zahlt?
Hitzige Streitgespräche unter dem Weihnachtsbaum sind an Heiligabend wohl keine Seltenheit. Noch schlimmer ist allerdings, wenn der ganze Weihnachtsbaum brennt. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen zahlt die Versicherung den Brandschaden.
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Hausrat und Gebäudeversicherung bei Weihnachtsbaumbrand
Wenn der Weihnachtsbaum in Flammen steht, bleibt das selten ohne Folgeschäden. Für beschädigtes Inventar ist die Hausratversicherung zuständig. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Kleidung und auch die Geschenke unterm Baum. Selbst Bargeld und Schmuck sind in der Regel bis zu einer gewissen Höhe abgedeckt.
Schäden an der Bausubstanz – also dem Gebäude selbst und allem, was fest damit verbunden ist, beispielsweise Satellitenschüsseln – werden nicht von der Hausratversicherung ersetzt. Hier greift die Wohngebäudeversicherung, die jeder Hauseigentümer haben sollte.
Tipp: Die Versicherungen kommen nicht nur für die Beschädigungen auf, die durch den Brand selbst entstanden sind. Sollten infolge der Löscharbeiten Schäden entstehen, sind diese ebenfalls abgedeckt. Haben Sie also keine falschen Hemmungen beim Einsatz von Feuerlöscher und Co.! Wichtig: Melden Sie den Schaden auf jeden Fall umgehend an Ihre Versicherung; warten Sie nicht bis nach den Feiertagen.
Brennender Weihnachtsbaum aufgrund von Fahrlässigkeit
Echte Kerzen sollten niemals unbeobachtet brennen – weder auf dem Weihnachtsbaum noch auf dem Adventskranz oder anderswo. Viele Brände könnten mit entsprechender Aufmerksamkeit verhindert werden. Deshalb darf auch die Versicherung ihre Leistung mindern oder sogar komplett verweigern, wenn Sie den brennenden Weihnachtsbaum selbst verschuldet haben.
Unterschieden wird dabei zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit. Bei nur leicht fahrlässigem Verhalten springt die Versicherung ein. Dazu gehören zum Beispiel der Gang zur Toilette oder das Öffnen der Haustür, während am Weihnachtsbaum die Kerzen brennen.
Grob fahrlässiges Verhalten allerdings kann laut § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dazu führen, dass die Versicherung die Leistungen bis auf null kürzt – je nach Schwere des Eigenverschuldens. Als grob fahrlässige Ursachen für einen Weihnachtsbaumbrand wurde unter anderem Folgendes eingestuft:
- Ein sechsjähriges Kind sollte brennende Kerzen beaufsichtigen, während der Versicherte ein Bad nahm.
- Der Versicherte besuchte für 15 Minuten seinen Nachbarn und löschte vorher die Kerzen auf dem Adventskranz nicht.
- Adventsgesteck wurde während des Abendessens nicht beaufsichtigt und brannte ab.
Tipp: Einige Versicherungspolicen enthalten den Zusatz "Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit". Das kostet etwas mehr, erspart Ihnen aber im Schadensfall die Diskussion, ob Ihr Verhalten grob fahrlässig war und garantiert so die Kostenübernahme, wenn der Weihnachtsbaum brennt.
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