2. Januar 2018, 15:08 Uhr
Verbesserungen ab 2018 Neue Gesetze 2018: Das ändert sich für Verbraucher
2018 bringt neue Gesetze; viele davon schon ab Januar. Einige kommen jedoch erst später – dann lohnt es sich mitunter, bestimmte Fristen zu kennen, um Vorteile zu genießen. Betroffen sind fast alle Bereiche des täglichen Lebens.
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Mehr Geld ab Januar 2018: Neue Gesetze sorgen für mehr Netto vom Brutto
Angestellte, Rentner und Bezieher von Sozialleistungen können sich dank neuer Gesetze ab Januar 2018 über ein paar Euro mehr im Portemonnaie freuen. Beispielsweise hat sich beim Mindestlohn einiges getan:
- Mindestlohn für alle: Ab Januar 2018 gelten 8,84 Euro brutto pro Stunde für alle. Branchentarifverträge mit geringeren Stundenlöhnen sind nun nichtig.
- Der Pflegemindestlohn steigt auf 10,55 Euro (West) beziehungsweise 10,05 Euro (Ost) pro Stunde.
- Mindestlohn für Aus- und Weiterbildung: Beauftragt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter einen Dienstleister mit Qualifizierungsmaßnahmen, müssen diese Unternehmen ihren Angestellten den Branchenmindestlohn für den Bereich "Weiterbildung und Qualifizierung" von 15,26 Euro pro Stunde bezahlen.
Auch steigende Sätze für Leistungsbezieher und sinkende Beiträge für Versicherte bringen mit den neuen Gesetzen ab Januar 2018 Vorteile:
- Rentenversicherungsbeiträge sinken um 0,1 Prozent auf 18,6 Prozent.
- Die Rente wird voraussichtlich um circa drei Prozent steigen.
- Für die Erwerbsminderungsrente werden die Zurechnungszeiten erhöht.
- Die Altersvorsorge wird bei Bezug von Sozialhilfen geringer angerechnet.
Über mehr Unterstützung können sich ab 2018 auch Familien, Arbeitslose und Behinderte freuen:
- Das bundesweite „Budget für Arbeit“ erhöht die Chancen für behinderte Arbeitnehmer, eine Stelle zu finden.
- Der Hartz-IV-Satz wird für Alleinstehende um sieben Euro erhöht und beträgt nun 416 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder ab sechs Jahren wird um fünf Euro monatlich erhöht.
- Das Kindergeld wird um zwei Euro pro Kind und Monat erhöht.
- Der Mutterschutz gilt ab Januar 2018 auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen.
Die neuen Gesetze machen ab 2018 auch die Steuer einfacher und reduzieren teilweise die Steuerlast:
- Belege müssen zwar noch aufgehoben, aber nur noch auf Nachfrage eingereicht werden.
- Der Freibetrag für geringwertige Güter (Werbungskosten wie Arbeitskleidung, Reisekosten etc.) steigt von 410 Euro auf 800 Euro netto.
Unterwegs: Auto, Reisen und Co.
- Die Kfz-Steuer steigt für viele neue Autos ab September 2018. Grund ist die neue Abgasverordnung.
- Geoblocking ade: Ab März 2018 können bezahlte Streaming-Dienste auch im EU-Ausland genutzt werden, ohne dass die Anbieter dafür Gebühren erheben dürfen.
- Das Bundeskriminalamt speichert ab Mai 2018 die Daten von Auslandsreisenden. Dazu gehören Name, Flugnummer, Sitzplatz und IP-Adresse. Die Daten werden fünf Jahre aufbewahrt.
- Für Reisende ändert sich ab Juli 2018 einiges: Der Verbraucherschutz bei Buchungen über Online-Portale oder Reisebüros wird ausgebaut. Aber: Hebt der Veranstalter nach der Buchung den Preis an, ist ein Rücktritt nun erst ab einer Preiserhöhung von acht Prozent möglich; bisher lag die Grenze bei fünf Prozent.
Zu Hause 2018: Neue Gesetze rund um Wohnung und Eigenheim
Der Jahreswechsel bringt mit den Gesetzesänderungen 2018 unter anderem mehr Verbraucherschutz für Häuslebauer. Doch auch für Mieter sind einige der neuen Gesetze ab 2018 durchaus interessant:
- Ein neuer Verbraucherbauvertrag für Bauherren gibt mehr Rechtssicherheit und enthält unter anderem ein Widerrufsrecht, begrenzte Abschlagszahlungen und genaue Baubeschreibungen.
- Lüftungsanlagen müssen leiser und umweltfreundlicher sein.
- Anträge für die Förderung von Ökoheizungen müssen zwingend vor der Installation gestellt werden.
- Kamine und Öfen erhalten nun Energieeffizienzklassen.
- Dunstabzugshauben mit einer Energieeffizienzklasse von weniger als E werden nicht mehr zugelassen.
- Die EEG-Umlage sinkt.
- Schnapsbrennen im Hobbykeller ist nun illegal.
- Das neue Hochwasserschutzgesetz beschränkt den Neubau in gefährdeten Gebieten; neue Ölheizungen sind dort generell verboten. Schutzanlagen können leichter realisiert werden.
Finanzgeschäfte: Mehr Transparenz und weniger Kosten ab Januar 2018
Die neuen Gesetze 2018 bringen auch im Finanzsektor einige Änderungen mit sich. Vieles wird günstiger und transparenter:
- Keine Aufschläge mehr bei Zahlung mit Kreditkarte, per Überweisung oder Lastschrift – weder online noch offline.
- Die Grundzulage der Riester-Rente steigt von 154 auf 175 Euro.
- Werden Kredite inklusive einer Restschuldversicherung angeboten, muss das klar erkennbar sein.
- Zu Kapitallebensversicherungen gibt es ab sofort leicht verständliche Informationsblätter, sodass Verbraucher besser entscheiden können, ob sich diese Anlage für sie lohnt.
- Der 500-Euro-Schein wird nicht mehr gedruckt, ist aber weiterhin gültig.
- Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU: Mit SEPA-Instant-Payments gehen Zahlungen binnen zehn Sekunden beim Empfänger ein – auch an Sonn- und Feiertagen.
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