25. Januar 2018, 16:48 Uhr
Treuhänderisches Konto Anderkonto: Wissenswertes zum speziellen Fremdgeldkonto
Das Anderkonto ist eine spezielle Form des Treuhandkontos. Es gehört damit in die Kategorie Fremdgeldkonto. Kurz gesagt bedeutet dies: Eine dritte Partei verwaltet für Sie ein Bankkonto. Während das Konto auf den Namen des Verwalters läuft, bleiben Sie Eigentümer des Geldes, das darauf liegt. Somit sind Sie auch auch unter steuerlichen Gesichtspunkten dafür verantwortlich.
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Verschiedene Arten von Treuhandkonten
Gängig ist das Anderkonto bei Eigentümergemeinschaften, Immobiliengeschäften oder in der Insolvenz- und Nachlassverwaltung. Je nach Art des Treuhandkontos kann diese Praxis das für den Eigentümer des Geldes, dem sogenannten Treugeber, mit gewissen Risiken verbunden sein. Fremdgeldkonten gibt es in zwei unterschiedliche Varianten:
- Offenes Treuhandkonto: Ein entsprechender Kontozusatz macht kenntlich, dass das Geld nicht dem Kontoinhaber gehört. Zu den offenen Treuhandkonten gehört auch das Anderkonto.
- Verdecktes Treuhandkonto: Es ist von außen nicht ersichtlich, dass Kontoinhaber und Eigentümer des Vermögens verschiedene Personen sind.
Für den Treugeber kann ein verdecktes Treuhandkonto kritisch sein. Denn es ist möglich, dass ein solches Konto gepfändet wird, wenn offene Forderungen gegen den Kontoinhaber bestehen. Schließlich ist nicht erkennbar, dass die Einlagen nicht ihm gehören. Ihr Geld in einem solchen Falle zurückzuholen, klappt nicht immer und ist stets mit Stress und Kosten verbunden.
Das Anderkonto ist rechtlich besonders sicher
Ein Anderkonto hingegen ist die sicherste Variante des Fremdgeldkontos. Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater nutzen solche offenen Treuhandkonten, um das Vermögen ihrer Mandanten zu verwahren. Ein Beispiel: Wenn Sie ein Haus kaufen, überweisen Sie den Kaufpreis auf ein Anderkonto des Notars. Der wird den Betrag erst dann an den Verkäufer weiterleiten, wenn dieser all seine Pflichten – wie etwa die Löschung der Grundschuld – erfüllt hat. So sind alle Vertragsparteien auf der sicheren Seite: Der Verkäufer hat die Gewissheit, dass Sie den Kaufpreis aufbringen können. Sie selbst zahlen erst, wenn alles in trockenen Tüchern ist.
Was kostet es, ein Anderkonto zu eröffnen?
Wenn ein Notar oder ein Anwalt ein Anderkonto für Sie führt, gelten strikte Regelungen:
- Eröffnung, Einzahlungen und das Führen des Anderkontos kosten nichts.
- Nur bei Auszahlungen und Rückzahlungen an den Mandanten werden sogenannte Hebesätze fällig. Auch diese sind nicht willkürlich, sondern für Notare in § 149 Kostenordnung (KostO) und für Anwälte im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Nr. 1009 (RVG) festgelegt.
Wie hoch die Gebühr ausfällt, hängt davon ab, wie viel Geld auf dem Konto liegt. Bei Beträgen bis zu 2.500 Euro darf der ein Notar eine Gebühr in Höhe von einem Prozent für die Auszahlung erheben. Bei einer Einlage von 2.501 bis 10.000 Euro reduziert sich die Gebühr gemäß § 149 KostO auf 0,5 Prozent. Bei Beträgen von über 10.000 Euro darf die Gebühr nur 0,25 Prozent betragen. Da das Anderkonto dazu dient, das Vermögen des Mandanten vollständig zu verwalten, darf die Bank von einem Anderkonto keine Kontoführungsgebühren einziehen. Das bestätigte kürzlich auch das Amtsgericht Aachen noch einmal (AZ 107 c 452/17).
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