2. März 2018, 13:40 Uhr
Fahrgastrechte bei Zugverspätungen Bahn-Verspätung: Wann Sie Ihr Geld zurück bekommen
Bei einer Zugfahrt läuft leider nicht immer alles rund. Zumindest ein kleiner Trost: Wenn die Bahn Verspätung hat, gibt es möglicherweise Geld zurück. Die Entschädigung bei einer Zugverspätung ist jedoch an ein paar Voraussetzungen geknüpft.
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Zugbindung bei Verspätung aufgehoben
In welchem Umfang die Kosten für die Fahrkarte erstattet werden, hängt vom Ausmaß der Zugverspätung ab. Ist absehbar, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung am Zielort ankommen, wird zunächst die Zugbindung aufgehoben. Sie können also jeden anderen verfügbaren Zug nutzen, sofern dieser nicht reservierungspflichtig ist. Reisen Sie mit einem Sparpreis- oder Nahverkehrsticket, müssen Sie allerdings das höherwertige Ticket allerdings erst einmal bezahlen. Die Kosten können Sie sich anschließend erstatten lassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind stark vergünstigte Fahrkarten wie das Schöne-Wochenende-Ticket.
Ihre Rechte bei Zugverspätungen von mehr als 60 Minuten
Ist schon bei der Abfahrt eine Zugverspätung von mehr als 60 Minuten angekündigt, können Sie auf die Bahnfahrt verzichten und erhalten den vollen Ticketpreis erstattet. Zudem haben Sie das Recht, Ihre Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten oder über eine andere Streckenführung zu Ihrem Reiseziel zu gelangen.
Liegt die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr nachts, können Sie ab 60 Minuten Verspätung ein anderes Verkehrsmittel, zum Beispiel ein Taxi oder einen Fernbus, nutzen. Die Bahn erstattet die Kosten dafür bis zu einer Höhe von 80 Euro.
Haben Sie die Fahrt bereits angetreten, können Sie ab 60 Minuten verspäteter Ankunft 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen. Ab 120 Minuten Zugverspätung erhalten Sie 50 Prozent des Fahrpreises erstattet. Den Zuschlag für den ICE Sprinter können Sie bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten zurückfordern.
Pauschale für Sondertickets, Zeitkarten & Co.
Als Inhaber einer Zeitkarte sollten Sie ein wenig Geduld mitbringen, denn die Bahn zahlt Kostenerstattungen erst ab einem Betrag von 4 Euro aus. Die Erstattungspauschalen für Zeit- und Sondertickets liegen allerdings unterhalb dieser Grenze. Daher sollten Sie Belege für mehrere Zugverspätungen gesammelt einreichen.
Für Wochen- und Monatstickets im Nahverkehr, Ländertickets und Schönes-Wochenende-Tickets gilt: Ab einer Verspätung von 60 Minuten werden für die 1. Klasse 2,25 Euro und für die 2. Klasse 1,50 Euro erstattet. Bei Wochen-, Monats- und Jahreskarten im Fernverkehr wird die 1. Klasse mit 7,50 Euro entschädigt und die 2. Klasse mit 5 Euro. Bahncard-100-Inhaber erhalten in der 1. Klasse 15 Euro und in der 2. Klasse 10 Euro als Entschädigung bei Verspätungen ab einer Stunde.
So machen Sie von Ihren Fahrgastrechten Gebrauch
Die Erstattung bei einer Zugverspätung kann über das Fahrgastrechte-Formular der Deutschen Bahn beantragt werden. Lassen Sie sich die Verspätung durch das Servicepersonal des verspäteten Zuges oder die Mitarbeiter der DB Information am Zielort schriftlich bestätigen. Anschließend können Sie das Formular mitsamt Fahrkarten im DB Reisezentrum einreichen oder alternativ den Postweg nutzen.
Der Erstattungsanspruch bei Bahn-Verspätungen gilt – anders als im Flugverkehr – sowohl bei Fehlern der Bahn als auch bei Streiks, witterungsbedingten Ausfällen oder anderen außergewöhnlichen Umständen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.