Ob Negativzinsen für Privatkunden tatsächlich rechtens sind, muss eventuell vor dem Bundesgerichtshof ausgetragen werden sebra, Fotolia

14. März 2018, 14:34 Uhr

Negativzinsen unzulässig Nega­tiv­zin­sen für Pri­vat­kun­den: Sind sie rechtens?

Sparer haben es durch Negativzinsen heutzutage oft nicht leicht: In Zeiten historisch niedriger Zinsen sollen sie bei manchen Banken sogar dafür bezahlen, ihr Geld dort anlegen zu dürfen. Auch die Volksbank Reutlingen hatte sich das so gedacht und ihre Kunden in einem Aushang darüber informiert.

Sie war die erste Bank, die schon für verhältnismäßig kleine Summen Negativzinsen ankündigte: Ab einem Betrag von 10.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto sollte ein Strafzins von 0,5 Prozent fällig werden, auf dem Festgeldkonto ab 25.000 Euro 0,25 Prozent.

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Keine Nega­tiv­zin­sen bei bestehen­den Verträgen

Diese Vorgehensweise hielt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für nicht zulässig, klagte dagegen und gewann (AZ 40187/17). Das Landgericht Tübingen erklärte in seinem Urteil die entsprechenden AGB-Klauseln der Volksbank Reutlingen für  unwirksam, da sie sich auf bestehende Verträge beziehen würden. Als diese seinerzeit abgeschlossen wurden, wurden keine Negativzinsen vereinbart. Daher müssten solche bestehenden Verträge zunächst gekündigt und dann neu abgeschlossen werden, um Strafzinsen berechnen zu können.

Bei Neu­ver­trä­gen Straf­zin­sen denkbar

Dieses Urteil bedeutet aber nicht, dass Strafzinsen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Bei neu abgeschlossenen Verträgen für Fest- und Tagesgeld könnten Negativzinsen durchaus erlaubt sein, vorausgesetzt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) findet sich eine entsprechende Regelung. Dieser Ansicht sind zumindest Vertreter der Bankenbranche. Es lohnt sich also die AGB  gründlich zu lesen.

End­gül­ti­ge Klärung durch Bundesgerichtshof?

Rechtsschutz

Verbraucherschützer dagegen halten Strafzinsen für private Geldanleger nach § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich für nicht rechtens. Ihr Argument: Nur Darlehensnehmer seien zur Zahlung eines geschuldeten Zinses verpflichtet. In diesem Fall seien Verbraucher aber Darlehensgeber und könnten somit nicht zur Zahlung von Zinsen verpflichtet werden.

Im Hinblick auf diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen ist es nach Expertenmeinung denkbar, dass der Streit um Negativzinsen weitergeht und letztendlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ausgetragen wird.

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Was tun, wenn Ihre Bank oder Sparkasse plötzlich Strafzinsen auf Ihre Festgeldanlagen erhebt? Experten empfehlen in solchen Fällen, das Geld mit einem formlosen Schreiben zurückzufordern. Die Verjährungsfrist beträgt in diesen Fällen drei Jahre.

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