Ob die Pool-Liege per Handtuch reserviert werden kann, regelt das jeweilige Hotel famveldman, Fotolia

11. Juni 2018, 14:10 Uhr

Fake oder Fakt? 8 ver­brei­te­te Rei­se­my­then: Wahr oder falsch?

Wie war das noch mit der Handtuch-Reservierung am Pool? Zur Urlaubszeit kursieren zahlreiche Reisemythen, bei denen viele Urlauber nicht genau wissen, was nun stimmt und was nicht. Wir klären über die häufigsten Irrtümer rund ums Thema Reise auf.

Kein Mythos: Bei Stress mit einem Reiseveranstalter helfen wir dir weiter. >>

Mythos 1: Ich kann meine Online-Buchung kostenlos widerrufen

Das stimmt leider nicht. Das 14-tägige Widerrufsrecht für online gekaufte Waren schließt gemäß § 312g Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Reisebuchungen nicht mit ein. Wer die gebuchte Reise nicht antreten will, muss sie in der Regel stornieren – zu den Bedingungen und Gebühren des Reiseveranstalters.

Mythos 2: Wo mein Handtuch liegt, ist für mich reserviert

Morgens kurz aufstehen, mit dem Handtuch eine Liege reservieren und dann noch ein paar Stunden weiterschlafen – so versuchen sich viele Urlauber einen Platz am Hotelpool zu sichern. Das ärgert so manchen anderen Gast. Ob dieses Verhalten toleriert wird, regelt kein Gesetz, sondern jedes Hotel für sich – zum Beispiel in der Hausordnung.

Einen Anspruch, sich eine oder mehrere Liegen zu reservieren, gibt es aber nicht – es sei denn, du buchst ein entsprechendes Angebot bei deinem Reiseveranstalter.

Mythos 3: Tele­fo­nie­ren ist teuer – darum im Ausland lieber Handy aus

Das stimmt nicht mehr grundsätzlich – zumindest, wenn du in ein Mitgliedsland der Europäischen Union verreist. Teure Roaming-Gebühren sind seit Juni 2017 innerhalb der EU nicht mehr zulässig. Wenn du also deinen Freunden ein Urlaubsfoto vom spanischen Strand schickst, zahlst du dafür in der Regel nur das, was du auch in Deutschland gemäß deinem Handyvertrag zahlen würdest.

Informiere dich aber trotzdem sicherheitshalber, ob dein Mobilfunkanbieter bestimmte Bedingungen an die Handynutzung im Ausland knüpft – zum Beispiel ein gedeckeltes Datenvolumen.

Mythos 4: Aus dem Hotel­zim­mer darf ich Souvenirs mitnehmen

Das kleine Shampoo-Fläschchen vermisst bestimmt keiner, und die hoteleigenen Badeschlappen sind auch so schön bequem. Also ab damit in den Koffer? Lieber nicht! Die Annahme, dass das in Ordnung ist, gehört zu den verbreiteten Irrtümern rund ums Reisen. Juristisch handelt es sich dabei jedoch um Diebstahl  obwohl das Hotel wegen eines kleinen Hygieneartikels vermutlich keine rechtlichen Schritte gegen den Gast einleiten wird.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du einfach an der Rezeption nachfragst, ob du einen bestimmten Gegenstand aus dem Hotel mitnehmen darfst oder eventuell auch dort kaufen kannst.

@Monkey Business, Fotolia

Mythos 5: Keine Ent­schä­di­gung, wenn ich im Urlaub krank werde

Wer sich im Urlaub einen Schnupfen einfängt und deswegen nicht baden gehen kann, hat tatsächlich Pech gehabt. Hat aber zum Beispiel das Hotel oder der Reiseveranstalter die Erkrankung zu verantworten – zum Beispiel, wenn Speisen auf dem Buffet verdorben oder der Strand unsauber waren –, dann haben Urlauber das Recht auf eine Entschädigung.

In einem entsprechenden Fall gab das Landgericht Köln 2015 einem Familienvater Recht, dessen gesamte Familie im Urlaub an Brechdurchfall erkrankt war (AZ 2 O 56/15).

Mythos 6: Den Aus­lands­kran­ken­schein brauche ich nicht mehr

Diese Meinung gehört ins Reich der Reisemythen. Wer gesetzlich krankenversichert ist und außerhalb Europas Urlaub macht, benötigt auf jeden Fall eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. Damit bleibst du im Ernstfall nicht auf sämtlichen Arztkosten sitzen.

Nicht zwingend nötig ist die Zusatzversicherung in allen Staaten, die Mitglied der EU sind oder ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die jeder gesetzlich Krankenversicherte automatisch bekommt, sichert dir medizinisch notwendige Leistungen in diesen Reiseländern zu. Was darüber hinausgeht, muss aber trotzdem häufig selbst bezahlt werden – auch da kann noch eine zusätzliche Versicherung sinnvoll sein.

Mythos 7: Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ist nur raus­ge­wor­fe­nes Geld

Bei diesem Klassiker unter den Reisemythen kommt es tatsächlich auf die Umstände an. Buchst du deine Reise lange im Voraus, dann kann bis zum Abflug noch eine Menge passieren, das dich hindert, sie auch anzutreten. Wenn der Urlaub dann storniert werden muss, fallen schnell hohe Gebühren an.

Vor allem bei teuren Reisen, bei denen Monate vorher alles geplant und gebucht werden muss, kann sich die Reiserücktrittsversicherung also durchaus lohnen. Bei einer Last-Minute-Schnäppchenreise ist das Risiko hingegen geringer.

Mythos 8: Bei Rei­se­män­geln muss ich die ange­bo­te­ne Ent­schä­di­gung akzeptieren

Ein Reisegutschein als Entschädigung für Baulärm am Strand oder ein unbewohnbares Hotelzimmer? So versuchen sich manche Reiseveranstalter günstig aus der Affäre zu ziehen, wenn Urlauber über Reisemängel klagen. Akzeptieren musst du das nicht: Bei einem nachgewiesenen Reisemangel hast du immer das Recht auf Reisepreisminderung.

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