Fußball schauen bei der Arbeit ist nicht erlaubt Artem, Fotolia

13. Juni 2018, 13:24 Uhr

Darf ich eigentlich? Fußball schauen bei der Arbeit: Ist das erlaubt?

Die Fußballweltmeisterschaft steht kurz vor dem Anpfiff und die Vorfreude bei den Fans steigt täglich an. Nicht jeder kann jetzt Urlaub nehmen und die Spiele zu Hause vor dem Fernseher verfolgen. Stellt sich also die Frage: Ist Fußball schauen im Büro erlaubt?

Wir helfen auch bei Ärger mit dem Chef! >>

Fußball schauen im Büro – arbeits­recht­lich ein Foul

Die Antwort ist ganz eindeutig nein. Nicht einmal ein paar Minuten. Die Zeit im Büro "gehört" ganz dem Arbeitgeber, der dafür bezahlt. Arbeitet man in dieser Zeit nicht, verletzt man seine arbeitsvertraglichen Pflichten.

Wer es trotzdem tut, muss mit Konsequenzen rechnen: zunächst mit der gelben Karte in Form einer Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar mit der roten Karte, einer verhaltensbedingten Kündigung.

Auch Radio nicht erlaubt

Viele Arbeitgeber dulden Radiohören während der Arbeitszeit – da kann man doch sicher auch die Live-Übertragung eines Fußballspiels mitverfolgen, oder? Auch hier gilt eindeutig nein. Radiomusik lenkt in der Regel nicht von der Arbeit ab, eine Fußballberichterstattung dagegen schon. Je nach Tätigkeit zeigt sich der Arbeitgeber aber möglicherweise kulant und erlaubt das Radio.

Kurze Info via Internet oder Smartphone

Ob es zulässig ist, sich bei der Arbeit per Smartphone oder Internet über den aktuellen Spielstand zu informieren, hängt vom Arbeitgeber ab. Wenn er private Telefonate und Internetnutzung duldet, kann man kurz Zwischenergebnisse abfragen. Die Betonung liegt auf kurz: Nicht abgedeckt ist damit die Verfolgung eines Spiels über 90 Minuten.

Arbeits­zeit verlagern

Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht und bestimmt damit Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer und zeitliche Verteilung von Pausen – er kann daher auch einer Verlagerung der Arbeitszeit zustimmen. Nach Absprache kann man also später zur Arbeit kommen oder früher gehen, um ein Fußballspiel anzuschauen und die versäumte Arbeit später nachholen. Zu beachten ist dabei allerdings, dass gemäß arbeitszeitrechtlicher Höchstgrenze niemand länger als zehn Stunden täglich arbeiten darf.

Das war doch immer so!

Bei den letzten Fußballweltmeisterschaften hat der Arbeitgeber Fußball schauen während der Arbeit erlaubt – kann man sich jetzt darauf berufen? Die Antwort darauf lautet: Ja, aber. Ja, wenn es sich um betriebliche Übung handelt. Die liegt vor, wenn der Arbeitgeber immer dieselben Vergünstigungen gewährt und seine Mitarbeiter daher darauf vertrauen können, dass es dabei bleibt.

Aber: Im Streitfall ist es selten eindeutig, ob die früher gewährte Vergünstigung wirklich auf – möglicherweise unausgesprochenen – Regeln beruhte oder ob es sich um eine Einzelfallentscheidung aus der Situation heraus gehandelt hat. Arbeitnehmer sollten daher vor dem Fußball schauen bei der Arbeit lieber um Erlaubnis fragen, statt sich einfach auf frühere Regelungen zu berufen.

Viel­leicht sogar ein Bier

Erlaubt der Arbeitgeber eine Unterbrechung beziehungsweise Verlagerung der Arbeitszeit oder sogar ein betriebliches Public Viewing, ist prinzipiell auch ein Bier dazu erlaubt, denn dann ist diese Zeit keine Arbeitszeit.

Das gilt aber nicht, wenn zum Beispiel aus Sicherheitsgründen im Unternehmen Alkohol strikt verboten ist, wie häufig auf Baustellen. Und auch wer nach dem Spiel noch arbeiten muss, sollte vorsichtig sein: Niemand darf betrunken zur Arbeit kommen. Zum Glück gibt es auch alkoholfreies Bier!

(Kurz-)urlaub recht­zei­tig beantragen

Rechtsschutz

Wer seinen Urlaub nehmen möchte, um die Fußballweltmeisterschaft voll zu genießen, kann das natürlich tun. Allerdings sollte jeder dabei bedenken, dass der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag ablehnen kann – zum Beispiel, wenn schon die halbe Belegschaft Fußballurlaub beantragt hat und das Arbeitspensum nicht mehr erledigt werden kann. Auch hier heißt das Zauberwort wieder einmal Absprache.

Bleibt man ohne die offizielle Genehmigung der Arbeit fern – etwa weil man nicht genug Urlaub hat – ist das ein gravierender Vertragsverstoß, der eine Abmahnung nach sich ziehen kann: gelbe Karte.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.