15. Juni 2018, 9:26 Uhr
So geht's richtig Elterngeld und Elternzeit bei Zwillingen: Die Ansprüche
Gleich zwei Kinder auf einmal – doppelte Freude! Aber gibt es auch doppeltes Elterngeld und doppelte Elternzeit bei Zwillingen? Hier lest ihr, worauf ihr als Zwillingseltern Anspruch habt.
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Elternzeit wird pro Kind gewährt
Die Elternzeit wird grundsätzlich pro Kind gewährt. Ob die Kinder als Zwillinge zur Welt kommen oder im Abstand von einigen Jahren: Pro Kind können Eltern bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen – der Anspruch kann bei Zwillingen also theoretisch über sechs Jahre gestreckt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass je Kind mindestens zwölf Monate innerhalb der ersten drei Lebensjahre genommen werden müssen. Das bedeutet: Bis zum dritten Geburtstag der Zwillinge müssen mindestens 24 Monate Elternzeit genommen werden.
Wie bei allen anderen Kindern gilt auch, dass jeder Elternteil Elternzeit beanspruchen kann. Vater und Mutter können den Elternzeit-Anspruch von insgesamt sechs Jahren bei Zwillingen also untereinander aufteilen. Alleinerziehende können die gesamten sechs Jahre im Job pausieren, wenn sie das möchten.
Elternzeit-Anspruch endet spätestens am achten Geburtstag
Wenn bis zum dritten Geburtstag der Zwillinge mindestens 24 Monate Elternzeit genommen wurden, können die restlichen 24 Monate je Kind – also insgesamt 48 Monate bei Zwillingen – bis zum achten Geburtstag der Kinder beansprucht werden, ohne dass der Arbeitgeber dem zustimmen muss. Eltern können also zunächst in den Job zurückkehren und später noch einmal in Elternzeit gehen, wenn sie noch einen Rest-Anspruch auf Elternzeit haben.
Aber Achtung: Der Elternzeit-Anspruch bis zum achten Geburtstag gilt nur für die Kinder automatisch, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden.
Deine Zwillinge sind vor dem 1. Juli 2015 geboren, aber du hast den Elternzeit-Anspruch noch nicht komplett ausgeschöpft? Auch dann erlaubt es das Gesetz, vor dem achten Geburtstag noch bis zu zwölf Monate Elternzeit pro Kind zu nehmen – allerdings muss dein Arbeitgeber zustimmen. Lehnt er den Antrag ab, kannst du in diesem Fall dagegen in der Regel nichts tun.
@Natalia, Fotolia
Elterngeld bei Zwillingen: Nicht doppelt, aber mit Mehrlingszuschlag
Der doppelte Anspruch auf Elternzeit ist das Eine: Beim Elterngeld sieht das Gesetz jedoch keine Verdopplung vor, wenn Zwillinge geboren werden. Hier wurde die Gesetzeslage zum 1. Januar 2015 konkretisiert.
Gemäß § 2a Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt: Bei Zwillingen besteht nur Anspruch auf den einfachen Elterngeldsatz plus 300 Euro Mehrlingszuschlag im Monat (bei Elterngeld Plus: 150 Euro im Monat). So sollen zusätzliche Ausgaben gedeckt werden, die für Babynahrung, Windeln und Co. bei zwei Kindern anfallen.
Doppeltes Elterngeld für Zwillinge: Seit 2015 gesetzlich ausgeschlossen
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hatte zwar 2013 einem Elternpaar Recht gegeben, das für seine Zwillinge den doppelten Elterngeldsatz eingefordert hatte (AZ B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R). Der Elterngeld-Anspruch für Zwillingseltern sei unklar formuliert, so die Richter unter anderem zur Begründung.
Von dieser Entscheidung profitierten jedoch nur Eltern, deren Zwillinge oder Mehrlinge bis zum 31. Dezember 2014 geboren wurden. Sie konnten gemäß dem Urteil des BSG innerhalb eines bestimmten Zeitraums auch Leistungen nachfordern.
Mit der Änderung des BEEG und der Einführung des Elterngeld Plus zum 1. Januar 2015 wurden künftige Ansprüche auf doppeltes Elterngeld für Zwillinge ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gesetzgeber ist der Ansicht: Das Elterngeld entschädigt in erster Linie für das wegfallende Gehalt, wenn ein Elternteil vorübergehend zu Hause bleibt. Ob ein oder mehrere Kinder geboren werden, ist dabei unerheblich. Der Mehrlingszuschlag von 300 Euro je zusätzlichem Kind bleibt jedoch erhalten.
Elternzeit mit Zwillingen: Elterngeld Plus mit Zuverdienst kann sich lohnen
Mit dem Basiselterngeld, das mitsamt den 300 Euro Mehrlingszuschlag nur für maximal 14 Monate ausgezahlt wird, stellen Eltern von Zwillingen also schnell fest: Am Ende des Elterngeldes ist noch sehr viel Elternzeit(-Anspruch) übrig. Pausiert dann ein Partner weiterhin im Job und kümmert sich um die Kinder, dann fällt sein Einkommen anschließend ohne finanziellen Ausgleich weg. Das können sich viele Familien auf Dauer nicht leisten.
Gerade bei dem doppelten Elternzeit-Anspruch für Zwillinge kann es sich daher lohnen, von vornherein das Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen. Du kannst damit die Auszahlung über den doppelten Zeitraum strecken, wenn eine längere Elternzeit geplant ist. Zwar halbiert sich dann der Auszahlungsbetrag pro Monat – wer aber die Möglichkeit hat, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, kann das Elterngeld Plus häufig ohne größere Abzüge aufbessern.
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