20. September 2018, 12:48 Uhr
So geht's richtig Rente mit 63: Voraussetzungen und Möglichkeiten
Mit 63 in Rente – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du diese Möglichkeit nutzen kannst? Wer kann mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen und wer muss mit Kürzungen rechnen? Hier findest du die Antworten.
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Abschlagsfreie Rente mit 63 nur für wenige
Der Begriff "Rente mit 63" ist im Grunde irreführend, denn tatsächlich gibt es die abschlagsfreie Rente mit 63 nur für einen sehr begrenzten Personenkreis: Nur Arbeitnehmer, die vor 1953 geboren wurden, können diese Möglichkeit überhaupt in Anspruch nehmen, und nur unter bestimmten Bedingungen. In dem Maße, in dem das reguläre Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre angehoben wird, steigt auch das Alter für die abschlagsfreie Frührente von 63 schrittweise auf 65. So können alle nach 1958 Geborenen die Frührente erst ab 64 beantragen, die ab 1964 Geborenen erst mit 65 – also zwei Jahre vor dem für sie geltenden regulären Renteneintrittsalter von 67.
Voraussetzungen für abschlagsfreie Frührente
Um die sogenannte "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Versicherte muss eine Mindestversicherungspflicht von 45 Jahren nachweisen können.
Er darf noch keine Altersrente beziehen.
Die Mindestversicherungspflicht von 45 Jahren bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Versicherte auch 45 Jahre lang berufstätig gewesen sein muss. Als Beitragszeit zählen:
- Zeiten, in denen Pflichtbeiträge als Beschäftigter oder Selbstständiger gezahlt wurden
- Zeiten von nicht versicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigungen wie zum Beispiel Minijobs, allerdings nur anteilig
- Zeiten von Zivildienst oder Wehrpflicht
- Zeiten der unbezahlten Pflege von Angehörigen
- Erziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes
- Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld bezogen wurde, allerdings nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II zählen nicht.
- Zeiten, in denen Krankengeld, Insolvenzgeld, Schlechtwettergeld, Winterausfallgeld, Kurzarbeitergeld oder Übergangsgeld bezogen wurde
- Zeiten, in denen Leistungen bei beruflicher Weiterbildung bezogen wurden
- Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit gezahlt wurden
Rente mit 63 mit Abschlägen
Auch wer keine 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann grundsätzlich mit 63 in Rente gehen. Voraussetzung: Er kann 35 Versicherungsjahre nachweisen. Das mag sich für manch einen verlockend anhören, sollte aber in jedem Fall gut durchgerechnet werden. Denn der Versicherte verliert nicht nur Rentenpunkte, weil er weniger lange in die Rentenversicherung einzahlt. Er muss darüber hinaus auch Abschläge auf die bereits erarbeitete Rente hinnehmen: Pro Monat, den er vor dem regulären Renteneintrittsalter aufhört, sind das 0,3 Prozent. Wer zwei Jahre früher in Rente gehen will, dessen Rente wird also um 7,2 Prozent gekürzt (0,3 x 24 Monate).
Maria Müller, geboren 1958, könnte regulär mit 66 Jahren in Rente gehen. Vorausgesetzt sie hat durchschnittlich verdient und immer gearbeitet, bekäme sie dann eine Bruttorente von 1.377 Euro monatlich. Würde sie schon mit 63 aufhören wollen, hätte sie bis dahin Rentenansprüche von 1.281 brutto erarbeitet. Davon müsste sie Abschläge in Höhe von 10,8 Prozent (0,3 x 36 Monate) hinnehmen: 138 Euro. Sie bekäme also eine Bruttorente von 1.143 Euro. Das sind 234 Euro monatlich weniger, als wenn sie bis 66 gearbeitet hätte. Wichtig: Diese Abzüge gelten dauerhaft bis an ihr Lebensende!
Diese Möglichkeit zur Rente mit 63 bleibt, auch wenn das reguläre Rentenalter schrittweise erhöht wird. Nur werden die Abschläge natürlich immer höher. Wer nach 1964 geboren wurde, müsste eigentlich bis 67 arbeiten. Möchte er schon mit 63 aufhören, muss er Abschläge von 14,4 Prozent in Kauf nehmen.
Mit der Flexirente Abschläge ausgleichen
Um die Kombination von Frührente und Arbeit zu fördern und so den Übergang ins Rentnerdasein flexibler zu gestalten, hat der Gesetzgeber die sogenannte Flexirente geschaffen. Damit können Frührentner seit dem 1. Juli 2017 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zurzeit 6.300 Euro jährlich dazuverdienen, ohne dass dieser Betrag auf die Rente angerechnet wird. Sobald sie das reguläre Rentenalter erreicht haben, dürfen sie sogar ohne Beschränkungen ihre Rente aufstocken. Und das kann ja vielleicht auch eine Chance sein, noch einmal ganz etwas Neues auszuprobieren!
- Eine abschlagsfreie Frührente bekommen nur Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren.
- Für alle anderen gilt: Für jeden Monat, den sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchten, werden 0,3 Prozent von dem bis dahin erarbeiteten Rentenanspruch abgezogen.
- Frührentner dürfen ohne Anrechnung bis zu 6.300 Euro dazuverdienen.
- Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze darf unbeschränkt gearbeitet werden, ohne die Altersbezüge zu schmälern.
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