Scheckheftgepflegt: Was heißt das beim Gebrauchtwagenkauf? industrieblick, Fotolia

12. Oktober 2018, 8:52 Uhr

So geht's richtig Scheck­heft­ge­pflegt: Was heißt das beim Gebrauchtwagenkauf?

In Anzeigen für Gebrauchtwagen ist oft von "scheckheftgepflegt" die Rede. Damit will der Verkäufer auf einen einwandfreien Wartungszustand nach Herstellervorschrift hinweisen. Doch was heißt das konkret und welche rechtliche Bedeutung hat dieser Begriff?

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Wartung nach Plan

Autokauf ist Vertrauenssache. Besonders dann, wenn es nicht um fabrikneue Modelle geht, sondern um Gebrauchtwagen. Bei solchen Fahrzeugen ist das Risiko von unerkannten Mängeln deutlich höher. Regelmäßige und fachkundig ausgeführte Inspektionen sowie Wartungsarbeiten sollen technische Defekte frühzeitig aufdecken und beheben. Diese Form des Kundendienstes ist turnusmäßig vom jeweiligen Hersteller vorgeschriebenen und wird in einem Serviceplan festgehalten.

Der gehört als Bestandteil des Handbuchs zum Lieferumfang eines Neuwagens. Moderne Modelle verfügen stattdessen über eine digitale Version. Die Einträge in dieses Software-Scheckheft übermittelt die Markenwerkstatt an den Fahrzeughersteller, der sie auf zentralen Servern speichert. Die Kunden erhalten dann einen Ausdruck über die zuletzt ausgeführten Arbeiten.

"Scheck­heft­ge­pflegt" – was heißt das?

Das Scheckheft listet alle vorgeschriebenen Serviceleistungen auf. Dazu zählen beispielsweise:

  • Inspek­tio­nen
  • Ölwechsel
  • Brems­flüs­sig­keits­wech­sel
  • Luft­fil­ter­we­chel
  • Zahn­rie­men­wech­sel

Diese Arbeiten fallen nach bestimmten Intervallen an. Entweder innerhalb einer zeitlichen Frist oder nach einer gewissen Laufleistung. Weil die genannten und weitere Eingriffe im Scheckheft dokumentiert werden, ist es quasi die Krankenakte eines Fahrzeugs. Es gibt Auskunft darüber, welche Behandlungen wann und von wem an dem Wagen vorgenommen wurden. Sind die Eintragungen vollständig nach den Herstellervorgaben erfolgt, dann gilt das Fahrzeug scheckheftgepflegt.

Weil der Begriff einen guten technisch Zustand und damit einen Mehrwert suggeriert, ist er ein Verkaufsargument. Aber nicht nur das. Er ist auch von rechtlicher Bedeutung – und für den Verkäufer bindend. Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin (AZ 7 U 179/10) entspricht er einer Beschaffenheitsvereinbarung. Dazu reicht es, wenn "scheckheftgepflegt" auf dem Angebotsschild des Gebrauchtwagens  – zum Beispiel hinter der Windschutzscheibe – steht. Der Begriff muss dann nicht zusätzlich im Kaufvertrag erwähnt werden, um gültig zu sein.  Sicherer ist es jedoch, ihn darin aufzunehmen.

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Eine Aus­le­gungs­sa­che

Achtung: "Scheckheftgepflegt" ist zwar von rechtlicher Bedeutung, doch ein Rechtsbegriff ist es nicht. Was er bedeutet, gerät damit zur Auslegungssache. Deshalb sollten Interessenten den Verkäufer genau fragen, was er mit diesem Ausdruck meint. So könnte er darunter verstehen, dass lediglich alle vorgenommenen Arbeiten im Scheckheft stehen. Das heißt nicht zwangsläufig, dass alle vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen gemacht und eingetragen wurden. Letzteres ist aber wichtig, falls es um Garantieleistungen geht, die bestimmte nachzuweisende Services voraussetzen.

Das kannst du bei unrich­ti­gen Angaben machen

Entspricht die Aussage des Verkäufers nicht der Wahrheit, dann liegt ein Sachmangel vor. Und zwar in Form eines irreparablen Schadens. In diesem Fall kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Möglich ist auch die Ersatzlieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs, sofern es der Vorgabe "scheckheftgepflegt" entspricht und auf dem Markt angeboten wird. Ebenso kommen eine Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz infrage. Das gilt auch für den Fall, dass ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag steht.

So erkennst du ein gefälsch­tes Scheckheft

Neben Kilometerständen fälschen manche Verkäufer Scheckhefte. Solchen Betrügern kommst du nur auf die Schliche, wenn du die Eintragungen genau überprüfst und gegebenenfalls mit anderen Angaben des Fahrzeugs vergleichst. Kontrollieren solltest du:

  • wer welche Inspek­tio­nen und Wartungen wann vor­ge­nom­men hat
  • ob alle Ein­tra­gun­gen mit Stempel und Unter­schrift versehen sind
  • die Voll­stän­dig­keit der Angaben
  • die Voll­zäh­lig­keit der Seiten
  • ob die ein­ge­tra­ge­nen Kilo­me­ter­an­ga­ben stimmig wirken
  • ob die Daten der soge­nann­ten War­tungs­be­gleit­kar­ten und -aufkleber im Motorraum sowie an der Türsäule beim Fah­rer­sitz mit jenen im Scheck­heft übereinstimmen

Wenn möglich, mache das gemeinsam mit einer vertrauensvollen und sachkundigen Person. Bei Unstimmigkeiten oder um Zweifel auszuräumen, solltest du dir die Originalrechnungen vorlegen lassen.

Das Scheck­heft ist weg – was tun?

Zunächst mal: Eine Scheckheftpflicht gibt es nicht. Niemand ist also gezwungen, ein solches Dokument für sein Auto zu führen. Allerdings muss er dann auf dessen verkaufsfördernde und damit wertsteigernde Wirkung verzichten. Außerdem vermittelt ein vollständiges und lückenloses Scheckheft dem aktuellen Besitzer ein gutes Gefühl.

Deshalb ist es gleich doppelt ärgerlich, wenn es abhandengekommen ist. Zum Glück ist es nicht schwierig, ein neues zu bekommen: Du erhältst es beim Hersteller beziehungsweise Markenhändler oder im Internet, etwa über Ebay. Die Preise bewegen sich zwischen fünf und 20 Euro; mit Glück gibt es eins auf Kulanz, also kostenlos.

Rech­nun­gen aufbewahren

Um das Blanko-Exemplar mit der verlorenen Wartungs- und Inspektionshistorie aufzufüllen, wendest du dich am besten an die ausführende Vertragswerkstatt. Im Idealfall hat sie sämtliche Daten digital vorliegen und trägt sie für dich nach. Hast du den Service bei verschiedenen Anbietern machen lassen, musst du jeweils dort nachfragen. Für den Fall der Fälle ist es sinnvoll, sämtliche diesbezüglichen Rechnungen auch selbst aufzubewahren.

FAZIT
  • Es ist keine Pflicht, ein Scheck­heft für ein Auto zu führen.
  • Der Ausdruck "scheck­heft­ge­pflegt" steigert den Ver­kaufs­wert eines Gebrauchtwagens.
  • Der Begriff ist zwar rechtlich bindend, aber kein Rechts­be­griff und damit eine Aus­le­gungs­sa­che, die mit dem Verkäufer geklärt werden sollte.
  • Ein zusätz­li­ches oder Ersatz­scheck­heft gibt es beim Auto­her­stel­ler, Händler oder über das Internet.
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