28. April 2022, 10:00 Uhr
Themenseite Fluggastrechte: Deine Ansprüche bei Flugverspätung und Co.
Du hast dich auf deine Reise gefreut oder hast einen wichtigen geschäftlichen Termin. Aber am Flughafen wartet eine unangenehme Überraschung: Dein Flug ist überbucht, stark verspätet oder fällt gleich ganz aus. Solche Reisehindernisse sind ärgerlich. In vielen Fällen räumen dir deine Fluggastrechte jedoch einen Anspruch auf Entschädigung ein. Hier findest du einen Überblick darüber, was dir bei Flugverspätung, Flugausfall und Co. zusteht.
Inhalt
>> Diese rechtlichen Regelungen schützen deine Fluggastrechte
>> Wann kann ich meine Fluggastrechte geltend machen?
>> Wie bekomme ich eine Entschädigung bei Flugverspätung?
>> Was, wenn ich wegen einer Flugverspätung meinen Anschlussflug verpasst habe?
>> Welche Rechte habe ich bei Flugausfall oder Annullierung?
>> Bekomme ich Schadensersatz, wenn mein Flug überbucht ist?
>> Koffer verloren: Wer entschädigt mich bei Gepäckverlust?
Diese rechtlichen Regelungen schützen deine Fluggastrechte
EU-Fluggastrechteverordnung
Seit 2004 ist die EU-Verordnung 261/2004 in Kraft – die sogenannte Fluggastrechteverordnung. Sie räumt dir als Fluggast in vielen Fällen pauschale Entschädigungs-Ansprüche ein, wenn du von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen bist oder dein Flieger überbucht ist.
Die Verordnung gilt für folgende Flüge:
- alle, die innerhalb der EU starten
- alle, die innerhalb der EU landen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz innerhalb der EU oder in Norwegen, der Schweiz oder Island hat
Auch für Pauschalreisen gilt die EU-Fluggastrechteverordnung.
Montrealer Übereinkommen
Das Montrealer Übereinkommen über die Haftung von Luftfahrtunternehmen (MÜ) gilt in Deutschland seit 2004. Es ersetzte das bis dahin gültige Warschauer Abkommen. Es ist vor allem auf internationale Flüge anwendbar und regelt viele Haftungsfragen – auch für Schäden und Nachteile, die Fluggästen durch Verspätungen entstehen.
Allerdings räumt das MÜ Fluggästen keine pauschalen Entschädigungsansprüche ein, sondern betrachtet jeden Einzelfall gesondert. Wenn du dich auf das Übereinkommen berufen willst – zum Beispiel, weil die EU-Fluggastrechteverordnung in deinem Fall nicht greift –, solltest du daher auf juristischen Rat zurückgreifen.
Hier findest du weitere Informationen zum Montrealer Übereinkommen.
Ärger mit einem Reiseveranstalter? Ein Privat-Rechtsschutz sichert dich ab. >>
Wann kann ich meine Fluggastrechte geltend machen?
Damit die EU-Fluggastrechteverordnung in deinem Fall greift, müssen – unabhängig von der Art des Zwischenfalls – folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- Du hast dein Ticket zu einem regulären Preis gekauft oder mit Bonusmeilen bezahlt. Mit einem vergünstigten Ticket, das nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stand ( B. Mitarbeiterticket), erhältst du keine Entschädigung.
- Damit auch für Kinder eine Entschädigung gezahlt wird, muss ihr Ticket ebenfalls kostenpflichtig gewesen sein.
- Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor, also solche, die die Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann – etwa ein schweres Unwetter, das für Verspätungen sorgt. Was bei Flugreisen außergewöhnliche Umstände sind, erklären wir dir hier.
- Die Änderung, Annullierung oder Umbuchung erfolgte weniger als 14 Tage vor dem geplanten Starttermin.
- Das Reisehindernis trifft dich unverschuldet. Das wäre zum Beispiel nicht der Fall, wenn du verspätet am Flughafen erscheinst und deswegen deinen Flug verpasst.
- Deine Forderungen sind noch nicht verjährt. Verjährung tritt nach drei Jahren ein.
EU-Fluggastrechteverordnung: Wie hoch ist meine Entschädigung?
Wenn du Anspruch auf eine Entschädigung hast, dann richtet sich deren Höhe gemäß EU-Fluggastrechteverordnung nach der Flugstrecke. Folgende Pauschalen gelten (pro Person mit kostenpflichtigem Ticket):
- Flugstrecke bis 1.500 km (Luftlinie): 250 Euro
- Flugstrecke 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro
- Flugstrecke ab 3.500 km (außerhalb der EU): 600 Euro
Wie bekomme ich eine Entschädigung bei Flugverspätung?
Bei einer Flugverspätung kommt zu den oben genannten Grundvoraussetzungen noch eine wichtige Bedingung hinzu: Die Verspätung muss mindestens drei Stunden betragen, damit du nach der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Entschädigung hast.
Grundlage für die Bemessung ist die zeitliche Verspätung am Zielflughafen. Das heißt: Hebt das Flugzeug mit etwas mehr als drei Stunden Verspätung ab, holt diese aber zum Teil wieder auf und landet mit weniger als drei Stunden Verspätung am Ziel, erhältst du gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung keine Entschädigungszahlung.
Du hast aber bereits bei einer Verspätung ab zwei Stunden Anspruch auf Versorgungsleistungen: Die Fluggesellschaft muss dir Essen und Getränke stellen und dir Zugang zu Kommunikationsmitteln ermöglichen, damit du zum Beispiel telefonieren oder eine Mail verschicken kannst.
Bei Flugverspätung im Rahmen einer Pauschalreise hast du zwei Möglichkeiten:
- Du wendest dich an die Fluggesellschaft und machst deine Entschädigungsansprüche gemäß der EU-Verordnung geltend.
- ODER: Du wendest dich an den Reiseveranstalter und meldest die Flugverspätung als Reisemangel.
Hilfe von den Flugrechtsexperten: Flightright unterstützt dich
Das Verbraucherportal Flightright bietet dir Unterstützung und nimmt dir die lästige Auseinandersetzung mit dem Fluganbieter ab. Flightright vertritt deine Rechte gegenüber der Airline – wenn nötig, auch vor Gericht. Du bleibst dabei natürlich jederzeit auf dem Laufenden und wirst über jeden Schritt informiert. Kosten entstehen nur im Erfolgsfall in Form einer Provision.
Dein Vorteil: Für dich entfallen Papierkram, Zeitaufwand und Diskussionen. Dafür braucht Flightright nur die Infos zu deinem Flug. Diese übermittelst du bequem online oder telefonisch.
Das Plus für ADVOCARD-Kunden: Als Partner von Flightright übernimmt ADVOCARD alle anfallenden Kosten – du als Kunde erhältst die Entschädigungsleistung in voller Höhe.
Das Montrealer Übereinkommen greift bei internationalen Flügen, anders als die EU-Verordnung, auch schon bei einer Verspätung von weniger als drei Stunden. Darauf kannst du dich zum Beispiel berufen, wenn du aus den USA mit einer Fluggesellschaft, die dort ihren Hauptsitz hat, nach Deutschland fliegst und der Flug verspätet ist.
In einem solchen Fall kannst du dich zum Beispiel auch an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. oder an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz wenden. Sie sind jeweils für unterschiedliche Airlines zuständig, die sie auf ihren Websites auflisten.
Was, wenn ich wegen einer Flugverspätung meinen Anschlussflug verpasst habe?
Auch bei einem verpassten Anschlussflug steht dir in manchen Fällen eine Entschädigung zu – wiederum entsprechend der Länge der Flugstrecke. Hier wird allerdings die gesamte Reisestrecke betrachtet.
Entscheidend ist in der Regel, mit welcher Verspätung du am Zielort eintriffst. So hat zum Beispiel der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt (AZ X ZR 127/11). Das heißt: Wenn du den eigentlichen Anschlussflug verpasst, aber mit einem Ersatzflieger doch noch pünktlich oder nur mit sehr geringer Verspätung an dein Ziel kommst, erhältst du in der Regel keine Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung.
Manchmal aber entstehen in einer solchen Situation deutlich größere Unannehmlichkeiten – zum Beispiel bei Fernreisen. 2019 entschied der BGH: Kommen Flugreisende außerhalb Europas durch einen verpassten Anschlussflug deutlich zu spät an ihr Ziel, dann können sie häufig ebenfalls eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung geltend machen. Selbst dann, wenn eine Nicht-EU-Fluglinie an einem Flughafen außerhalb Europas für die Verspätung verantwortlich war (AZ X ZR 93/18). Voraussetzung ist, dass der erste Flug innerhalb der EU gestartet ist und die gesamte Flugstrecke einheitlich beim selben Anbieter gebucht wurde.
Beginnt die Flugreise in Deutschland, können Passagiere ihre Ansprüche auch in Deutschland vor Gericht bringen – gleichgültig, an welchem Punkt der Flugstrecke es wegen einer Verspätung zu Problemen kam.
Ein anderes Szenario: Die Sicherheitskontrolle hat so lange gedauert, dass du deinen Flug verpasst hast. Möglicherweise muss der Flughafen auch dann haften. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber.
Welche Rechte habe ich bei Flugausfall oder Annullierung?
Wenn dein Flug annulliert wird, steht dir grundsätzlich eine Entschädigung zu, die sich bei Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung nach der Länge der Flugstrecke richtet.
Gelingt es der Fluggesellschaft aber, dich mit einem Ersatzflug noch relativ schnell an dein Ziel zu bringen (je nach Flugstrecke maximal zwei bis vier Stunden verspätet), kann sich die Entschädigungssumme unter Umständen auf die Hälfte reduzieren.
Eine Ersatzflug gilt in der Regel als angemessen und akzeptabel für Fluggäste, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Wenn der Ersatzflug mindestens sieben Tage vorher angekündigt wurde:
Der Ersatzflieger darf nicht mehr als zwei Stunden früher als geplant starten. Er darf nicht mehr als vier Stunden später als geplant landen.
- Wenn der Ersatzflug weniger als sieben Tage vorher angekündigt wurde:
Der Ersatzflieger darf nicht mehr als eine Stunde früher als geplant starten. Er darf nicht mehr als zwei Stunden später als geplant landen.
Bei einer Annullierung hast du gegenüber der Airline außerdem Anspruch auf Versorgungsleistungen und gegebenenfalls auf eine Hotelübernachtung inklusive Transfer. In bestimmten Fällen muss dir die Fluggesellschaft sogar das Ticket komplett erstatten. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zum Thema Flugannullierung.
Fluggastrechte bei Streik
Zum Nachteil der Fluggäste gilt ein Piloten- oder Fluglotsenstreik meist als „außergewöhnlicher Umstand“. Die Fluggesellschaft muss dir daher in der Regel keine Entschädigung bei Flugausfall oder Verspätung zahlen.
Trotzdem hat die Fluggesellschaft dann aber bestimmte Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden. Mehr zu deinen Fluggastrechten bei Streik erfährst du in unserem Ratgeber.
Bekomme ich Schadensersatz, wenn mein Flug überbucht ist?
Bei einer Überbuchung solltest du erst einmal trotzdem ausdrücklich darauf bestehen, mit dem gebuchten Flug befördert zu werden.Hast du dann das Nachsehen, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Nichtbeförderung, an die du bestimmte Ansprüche knüpfen kannst. Welche Rechte du bei einer Flugüberbuchung konkret hast, liest du in unserem Ratgeber.
Gut zu wissen: „Außergewöhnliche Umstände“ kann die Fluggesellschaft bei einer Überbuchung nicht geltend machen. Schließlich hat sie bewusst mehr Plätze verkauft, als im Flugzeug vorhanden sind – und hat damit das Reisehindernis selbst zu verantworten.
Dein Flug ist überbucht und die Airline bietet dir einen Reisegutschein an, vielleicht auch ein Upgrade? Achtung: Wenn du dieses Angebot direkt akzeptierst, gibst du sämtliche weiteren Entschädigungs-Ansprüche gegenüber der Airline auf.
Streit und Ärger müssen nicht sein: Eine Mediation kann helfen. >>
Koffer verloren: Wer entschädigt mich bei Gepäckverlust?
Du bist pünktlich und wohlbehalten am Zielflughafen gelandet, aber dein Koffer ist unterwegs verloren gegangen? Das Montrealer Übereinkommen sichert dir in solchen Fällen Ansprüche auf Schadensersatz.
Die Fluggesellschaft muss dir die Ausgaben für unverzichtbare Dinge wie etwa Kleidung und Hygieneartikel erstatten, wenn sie daran schuld ist, dass dein Gepäck verspätet ankommt – bis zu einer Höchstgrenze, die bei ca. 1.300 Euro liegt. Bleibt der Koffer verschwunden und ist innerhalb von 30 Tagen nicht aufzufinden, ist die Airline verpflichtet, für den entstandenen Schaden und für den Zeitwert des Koffers aufzukommen.
Regel Nummer Eins, um deine Schadensersatzansprüche zu sichern: Direkt am Zielflughafen den Gepäckverlust melden und sich darüber eine schriftliche Bestätigung geben lassen. Wartest du zu lange, verfallen deine Ansprüche.
Schütze dich und dein Reisegepäck mit einer Reiseversicherung der Generali
Für viele Menschen ist die Reisezeit die schönste Zeit im Jahr, aber viele Einflüsse können das Reiseglück trüben. Was ist, wenn die Reise wegen einer Erkrankung gar nicht erst angetreten werden kann? Jemand klaut den Koffer oder er kommt gar nicht erst im Urlaubsort an? Schütze dich mit den Reiseversicherungen der Generali. Mehr dazu hier.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.