Rückgaberecht: Das sollten Kunden wissen © iStock.com/ReMa

3. Februar 2022, 10:11 Uhr

Rück­ga­be­recht: Das sollten Kunden wissen

Du hast etwas gekauft, möchtest es umtauschen – und fragst dich: Welches Rückgaberecht habe ich eigentlich online und im Laden? Was ist der Unterschied zwischen Widerrufsrecht, Gewährleistung und Garantie? Und was, wenn die Ware reduziert war oder kaputt ist? Antworten findest du hier.

Inhalt

>> Wichtige Begriffe rund um das Rückgaberecht

>> Gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln: Das steht dir zu

>> Vom Widerrufsrecht Gebrauch machen: Regeln für Online-Käufer

>> Rückgaberecht im Einzelhandel: Mit und ohne Kassenbon – das gilt

>> Rückgaberecht bei Privatverkauf: Die Regeln bei eBay und auf dem Flohmarkt

>> Kaffeefahrt und Haustürgeschäft: Deine Rechte als Käufer

Wichtige Begriffe rund um das Rückgaberecht

Bei Nichtgefallen: Waren umtauschen oder zurückgeben

Ein grundsätzliches gesetzliches Rückgaberecht oder Umtauschrecht gibt es nicht – zumindest nicht für Waren, die im Laden gekauft wurden und keine Mängel aufweisen.

Räumt ein Einzelhändler zum Beispiel 14 Tage Rückgaberecht für eine Ware ein, die du vor Ort in seinem Laden kaufst, geschieht das aus Kulanz.

Ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben Kunden beim Online-Shopping und bei Kaufverträgen, die am Telefon abgeschlossen wurden. Die Grundlage für das gesetzliche Widerrufsrecht findet sich in § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Bei Mängeln: Wann Garantie und Gewährleistung greifen

Zur Gewährleistung (auch „Mängelhaftung“ genannt) ist der Verkäufer verpflichtet, wenn die Ware schon beim Kauf mangelhaft war. Das gilt auch, wenn sich der Mangel erst später zeigt. Innerhalb der EU gilt: Der Kunde hat ab dem Kauf mindestens zwei Jahre lang einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Für Deutschland ist das in § 438 BGB geregelt.

Eine Garantie gewährt der Händler – oder der Hersteller – freiwillig: Er sichert dem Käufer damit zu, dass die Ware über einen bestimmten Zeitraum hält oder funktioniert.

Mehr zum Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung liest du hier.

Streit beim Internetkauf? Mit einem Rechtsschutz bist du auf der sicheren Seite. >>

Gesetz­li­che Gewähr­leis­tung bei Mängeln: Das steht dir zu

Gewährleistung bedeutet: Ist die gekaufte Ware nicht wie beschrieben, hat sie Mängel oder ist beschädigt, dann hast du gemäß §§ 437 ff. BGB Ansprüche gegenüber dem Händler – und das für mindestens zwei Jahre nach dem Kauf.

Die Zeitspanne, in der du Mängel ohne Beweispflicht geltend machen kannst, wurde 2022 von sechs Monaten auf zwölf Monate verlängert. Erst nach Ablauf dieser Frist musst du nachweisen, dass du den Mangel nicht selbst verursacht hast.

Ein Einkaufswagen wird durch zwei Regale im Supermarkt geschoben.

© Fotolia/Eisenhans

Rückrufaktion: Das gilt bei mangelhaften Produkten
Autoteile falsch verbaut, Lebensmittel verunreinigt? Infos zu deinen Ersatzansprüchen findest du hier.

Das Rückgaberecht bei beschädigter Ware räumt dir zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB) ein. Das heißt: Du setzt den Händler über den Mangel in Kenntnis und dieser hat die Möglichkeit, die Ware zu reparieren – oder er schickt gleich Ersatz. Mehr zum Thema Nacherfüllung liest du in unserem Ratgeber.

Seit 2022 sieht die gesetzliche Gewährleistung vor, dass der Verkäufer einen Versuch hat, um Nacherfüllung zu leisten (§ 475d Abs. 1 Nr. 2 BGB). Andernfalls kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen.

Gut zu wissen: Für Handwerkerleistungen kann bei sogenannten „Arbeiten am Bau” eine Gewährleistungsfrist von fünf statt zwei Jahren gelten.

Und wie sieht es mit der Gewährleistung beim Autokauf aus? Ein Auto kauft man nicht mal so nebenbei – entsprechend soll dann alles stimmen. In unseren Ratgebern liest du,

Frau holt Kleidungsstück aus einem Karton.
© iStock.com/sorrapong

Vom Wider­rufs­recht Gebrauch machen: Regeln für Online-Käufer

Beim Online-Kauf hast du die Ware zwar nicht sofort – aber dafür ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Die Frist beginnt, sobald die Ware bei dir eintrifft. Wichtig: Auch Wochenenden und Feiertage zählen mit! Die Frist beträgt also zwei Kalenderwochen, nicht 14 Werktage.

Jeder Online-Kauf begründet einen sogenannten Fernabsatzvertrag. Was es damit auf sich hat, liest du in unserem Ratgeber: „Fernabsatzvertrag: Was Verbraucher wissen sollten“.

Einige Waren sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, beispielsweise:

  • Maß­an­fer­ti­gun­gen (Kleidung, Möbel und Co.)
  • ver­derb­li­che Waren (zum Beispiel Lebensmittel)
  • Hygie­ne­ar­ti­kel
  • CDs und DVDs mit geöff­ne­ter Schutzfolie
  • häufig auch Dienstleistungen

Warum gibt es dieses Rückgaberecht bei Online-Käufen und nicht beim Kauf im Einzelhandel? Das liegt daran, dass du bei einem Online-Kauf – anders als im Laden – nicht die Gelegenheit hast, die Ware vorher genau anzuschauen und (bei Kleidungsstücken) anzuprobieren. Auch bei noch so genauer Beschreibung des Händlers kannst du bei einer Online-Bestellung nicht wissen, ob das Kleid bei dir wirklich gut sitzt oder die Schuhe vielleicht eine halbe Nummer zu klein ausfallen.

Bei vielen großen Online-Händlern ist die Rückgabe einfach: Retourenschein ausfüllen, Ware wieder verpacken und ab damit zum zuständigen Paketdienstleister. Oft ist das für den Kunden sogar kostenlos, wenn der Händler kulanterweise einen Retourenaufkleber beigelegt hat.

Liegt der gelieferten Ware kein Retourenschein oder ein vorgefertigtes Widerrufsformular bei, musst du den Widerruf selbst schriftlich erklären. So geht’s:

  • Ware wieder verpacken. Es muss übrigens nicht der Ori­gi­nal­kar­ton sein: Laut einem Urteil des Ober­lan­des­ge­richts Frankfurt (AZ: 1 U 127/05) muss der Händler die Ware auch in anderer geeig­ne­ter Ver­pa­ckung zurücknehmen.
  • Wider­rufs­schrei­ben for­mu­lie­ren. Das kann kurz und formlos geschehen. Folgende Punkte sollten enthalten sein: 
    • „Hiermit mache ich von meinem Wider­rufs­recht Gebrauch …“
    • Angaben zur Ware, die du zurück­sen­dest: Beschrei­bung, Bestell­num­mer, Preis, Bestell­da­tum und das Datum, an dem du sie erhalten hast
    • Widerruf der Ein­zugs­er­mäch­ti­gung vom Konto, wenn du eine erteilt hast
    • Bitte um schrift­li­che Bestä­ti­gung des Widerrufs und der Rücksendung
  • Ware zusammen mit dem Wider­rufs­schrei­ben absenden 

Kein Retourenetikett dabei? Hier erfährst du, wer dann bei einem Online-Kauf die Rücksendekosten tragen muss – du oder der Händler.

Übrigens: Wenn der Händler dich beim Kauf nicht korrekt und schriftlich über dein Widerrufsrecht informiert hat, hast du gemäß § 356 Absatz 3 BGB zwölf Monate plus 14 Tage Zeit, die Ware zurückzuschicken.

 

Rück­ga­be­recht im Ein­zel­han­del: Mit und ohne Kassenbon – das gilt

Gut zu wissen: Auch mit Bon hast du im Einzelhandel nicht automatisch Anspruch auf Rückgabe einwandfreier Ware. Bei Bekleidung, Elektronik und Co. sind die meisten Händler aber kulant und räumen dem Kunden von sich aus ein Umtauschrecht innerhalb von 14 oder auch 28 Tagen ein – unter Vorlage des Kassenbons.

Aber wie sieht es beim Umtausch reduzierter Ware und beim Umtausch ohne Kassenbon aus? Das erfährst du in diesen Ratgebern:

Alle Jahre wieder geht es auch um den Umtausch von Weihnachtsgeschenken. Das Buch hast du schon, Mützen trägst du nicht und den roten Pulli findest du einfach hässlich? Auch hier kommt es in puncto Rückgaberecht darauf an, ob das Präsent im Laden oder online gekauft wurde.

In unserem Streitlotse-Ratgeber findest du mehr Informationen rund um die Rückgabe von Weihnachtsgeschenken >>

 

Rück­ga­be­recht im Ein­zel­han­del: Die Regeln bei Ebay und auf dem Flohmarkt

„Privatverkauf – kein Umtausch, keine Garantie“: Das liest man oft unter privaten Kleinanzeigen auf eBay und Co. Aber ist dieser Hinweis auch wirksam?

  • Beim Pri­vat­ver­kauf hat der Käufer kein 14-tägiges Wider­rufs­recht – egal, ob auf dem Flohmarkt oder per Online-Kauf.
  • Die Angabe „Keine Garantie“ ist über­flüs­sig – denn die gibt der Verkäufer sowieso frei­wil­lig, es besteht kein gesetz­li­cher Anspruch darauf.
  • Pri­vat­ver­käu­fer können die Gewähr­leis­tung aus­schlie­ßen, indem sie zum Beispiel schreiben: „Der Verkauf erfolgt unter Aus­schluss jeglicher Gewährleistung.“
  • Der private Verkäufer ist aber trotzdem zur Gewähr­leis­tung ver­pflich­tet, wenn die Ware zum Beispiel nicht der Beschrei­bung ent­spricht oder wenn sie defekt ist und der Verkäufer das nicht erwähnt hat. Dies gilt auch für private oder gewerb­li­che Verkäufer auf Floh­märk­ten und Weihnachtsmärkten.

Welche Rechte auf Nacherfüllung du bei Privatkäufen hast und welche Kosten auf dich zukommen, liest du in unserem Ratgeber zum Thema Nacherfüllung.>>

 

Kaf­fee­fahrt und Haus­tür­ge­schäft: Deine Rechte als Käufer

Du hast dir von einem Vertreter an der Haustür einen Staubsauger oder ein Zeitungsabo andrehen lassen, aber jetzt kommen dir Zweifel? Deine Tante hat an einer Kaffeefahrt teilgenommen und ist dort zum Kauf überteuerter Produkte gedrängt worden? Welche Möglichkeiten ihr jetzt habt, steht in unseren Ratgebern:

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.