Unbezahlter Urlaub: So bist du versichert Smileus, Fotolia

7. Dezember 2018, 11:14 Uhr

So geht's richtig Unbe­zahl­ter Urlaub: So bist du versichert

Unbezahlter Urlaub ist eine teure Sache – und eventuell noch viel teurer, wenn du nicht krankenversichert bist, dir aber während deiner Urlaubszeit etwas passiert. Die Krankenversicherung läuft während der Freistellung nämlich nicht ewig weiter. Deshalb ist es wichtig, sich schon vorher um alles zu kümmern.

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Kran­ken­ver­si­che­rung endet nach einem Monat unbe­zahl­ten Urlaubs

Wenn das Beschäftigungsverhältnis ruht – wie es bei unbezahltem Urlaub der Fall ist – läuft die Krankenversicherung noch einen Monat weiter. Danach ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, dich abzumelden. Rechtsgrundlage dafür ist § 7 Abs. 3 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).

Da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht, musst du dir also eine Alternative suchen, um auch weiterhin versichert zu sein. Sowie du nicht mehr arbeitest, entfällt allerdings die Beitragspflicht für die anderen Sozialversicherungen, wie etwa die Rentenversicherung. Du kannst aber freiwillig auch in deiner Urlaubszeit weiter Beiträge zahlen.

Monats­frist ist eine fixe Größe

Die Monatsfrist gilt auch dann, wenn zu Beginn des unbezahlten Urlaubs noch nicht klar ist, wie lange er dauern wird, oder wenn von Anfang an klar ist, dass die Auszeit vom Job auf jeden Fall länger dauert.

Nun hatte schon so mancher Arbeitnehmer die Idee, alle vier Wochen einen bezahlten Urlaubstag einzuschieben, um danach wieder einen Monat Schonzeit in Sachen Krankenversicherung zu haben. Das klappt allerdings nicht.

Kosten für die Kran­ken­ver­si­che­rung im unbe­zahl­ten Urlaub

Während des ersten Monats erhebt die Krankenkasse denselben Beitrag wie zuvor. Der ist abhängig von deinem Einkommen. Trotzdem wird es für dich teurer, denn: Da du nicht arbeitest, entfällt der Arbeitgeberanteil und du musst nun die volle Summe allein bezahlen.

Wie hoch die Kosten ab dem zweiten Monat werden, ist sehr unterschiedlich und hängt davon ab, wie du dich versicherst, wie hoch dein Einkommen ist und ob du dich in Deutschland oder im Ausland aufhältst.

Option 1: Frei­wil­lig gesetz­lich ver­si­chert im unbe­zahl­ten Urlaub

Nach dem Ende der gesetzlichen Pflichtversicherung kannst du weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Mitglied sein. Die Höhe deiner Beiträge richtet sich dann nach deinem Einkommen – das meint nicht nur Gehalt, sondern zum Beispiel auch Einnahmen aus Vermietung oder anderen Quellen. Dabei gibt es sowohl nach oben als auch nach unten Beitragsbemessungsgrenzen, die deinen Monatsbeitrag eingrenzen:

  • Einkommen bis 1.015 Euro: rund 142 Euro plus Zusatz­bei­trag und Pflegeversicherung
  • Einkommen über 4.425 Euro: rund 646 Euro plus Zusatz­bei­trag und Pflegeversicherung

Günstiger oder teurer wird es nicht. Alles dazwischen wird individuell berechnet.

Option 2: Bei­trags­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung während der Auszeit

Ehepartner und Menschen in eingetragenen Lebensgemeinschaften haben noch eine deutlich günstigere Option zur Auswahl: Du kannst dich über die Familienversicherung kostenlos bei deinem arbeitenden Partner mitversichern. Voraussetzung: Dein monatliches Einkommen liegt während der Auszeit bei maximal 425 Euro. Auch im unbezahlten Urlaub dürftest du also noch ein kleines Zubrot haben – zum Beispiel über einen Minijob – und wärst trotzdem noch beitragsfrei versichert.

Jenny Sturm, Fotolia

Option 3: Private Kran­ken­ver­si­che­rung während des Urlaubs

Wenn du vorher schon privat versichert warst, ändert sich auch während deiner Auszeit nichts, da du die Krankenkassenbeiträge ohnehin allein begleichst. Warst du vorher gesetzlich krankenversichert, könntest du nun theoretisch binnen zwei Wochen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Das ist in der Regel aber nicht zu empfehlen, weil langfristig teurer. Außerdem möchtest du mit der Rückkehr in den Job vermutlich zurück in die GKV und das kann schwierig werden, wenn du einmal privat versichert warst.

Urlaub im Ausland: Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung reicht

Die deutsche Krankenversicherung greift nur im EU-Ausland. Du brauchst bei Reisen in andere Länder also eine Auslandskrankenversicherung. Hältst du dich während deines gesamten unbezahlten Urlaubs im außereuropäischen Ausland auf, kannst du deshalb auch komplett auf eine deutsche Versicherung verzichten. Hier lohnt es sich im Vorfeld, Preise zu vergleichen, weil die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung von Anbieter zu Anbieter extrem unterschiedlich sind.

Rechtsschutz von ADVOCARD

Wenn du während deines Urlaubs nicht mehr gesetzlich versichert bist, empfiehlt es sich, sogenannte Anwartschaften zu kaufen. Die kosten im Monat etwa 55 Euro und garantieren dir, dass du nach deiner Rückkehr nach Deutschland auch wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren kannst – und zwar zu denselben Konditionen wie zuvor. Die Mitgliedschaft in der GKV wird also nicht gekündigt, sondern ruht nur. Selbst wenn du kurzfristig zurückkommst, reicht ein kurzer Anruf bei der Krankenkasse, um deine Mitgliedschaft wieder zu aktivieren.

Recht­zei­tig das Gespräch mit der Kran­ken­kas­se suchen

Ein unbezahlter Urlaub kommt selten spontan. So bleibt genug Zeit, um im Vorfeld mit der Krankenkasse zu sprechen und nach einer günstigen und sicheren Lösung für deine konkrete Situation zu suchen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema: Urlaubsanspruch

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