Rentenbescheid prüfen: An alles gedacht in 5 Schritten fizkes, Fotolia

14. Dezember 2018, 8:42 Uhr

So geht's richtig Ren­ten­be­scheid prüfen: An alles gedacht in 5 Schritten

Wer kurz vor dem Ruhestand steht, sollte seinen Rentenbescheid prüfen, sobald der im Briefkasten liegt. Wo die häufigsten Fehlerquellen liegen und was zu tun ist, wenn der Rentenbescheid fehlerhaft ist, verraten wir hier.

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Warum sollte man den Ren­ten­be­scheid prüfen?

Der Rentenbescheid ist ein umfangreiches Dokument. Er wird von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt, nachdem der Rentenantrag gestellt ist, und vermerkt, wie viel gesetzliche Altersrente künftig und in der Regel bis zum Lebensende ausgezahlt wird. Aber wo viele Zahlen zusammengerechnet werden, können Fehler passieren. Es kann auch sein, dass der Rentenversicherung wichtige Infos gefehlt haben, die Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben. Daher solltest du nicht darauf vertrauen, dass schon alles stimmen wird, sondern Seite für Seite des Bescheids überprüfen.

Übrigens: Der Rentenbescheid ist nicht zu verwechseln mit der Renteninformation bzw. Rentenauskunft, die Arbeitnehmer jährlich erhalten und in der die voraussichtliche Höhe der gesetzlichen Altersrente steht.

Schritt 1: Basis­da­ten im Ren­ten­be­scheid überprüfen

Zunächst sollten diese grundlegenden Angaben stimmen:

  • Rentenart: Es gibt ver­schie­de­ne Arten der gesetz­li­chen Alters­ren­te – zum Beispiel die Regel­al­ters­ren­te, die Alters­ren­te für lang­jäh­rig oder besonders lang­jäh­rig Ver­si­cher­te ("Rente mit 63") sowie die Alters­ren­te für schwer­be­hin­der­te Menschen.
  • Kran­ken­ver­si­che­rung: Hier muss deine aktuelle Kran­ken­kas­se genannt sein.
  • Eltern­ei­gen­schaft: Wer Kinder hat, muss als Rentner weniger zur Pfle­ge­ver­si­che­rung hin­zu­zah­len – es bleibt also mehr Netto vom Brutto.

Schritt 2: Bei­trags­zei­ten und Bei­trags­hö­hen abgleichen

Dieser Schritt dauert vermutlich am längsten, wenn man ein langes Arbeitsleben hinter sich hat. Wer all seine Gehaltsabrechnungen aufbewahrt hat, ist hier im Vorteil. Prüfen solltest du:

  • Sind alle Bei­trags­jah­re auf­ge­führt, in denen in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt wurde? Inklusive frei­wil­li­ger Beiträge?
  • Ist die Höhe der Beiträge jeweils richtig angegeben?
  • Wer in der ehe­ma­li­gen DDR oder (ab 1990) in den neuen Bun­des­län­dern  gear­bei­tet hat, muss darauf achten, ob der Umrech­nungs­fak­tor für das jeweilige Jahr korrekt ist. Dieser hebt die Rente auf das Niveau der west­li­chen Bun­des­län­der an.

Schritt 3: Aus­bil­dung, Aus­lands­auf­ent­hal­te, Arbeits­lo­sig­keit – alles erfasst?

Nicht alles, was zum Berufsleben gehört und Auswirkung auf die Höhe der Rente haben kann, wird der Rentenversicherung automatisch übermittelt. Insbesondere ist zu prüfen:

  • Sind die Aus­bil­dungs­zei­ten als solche erfasst und stimmen die Angaben zum Einkommen aus dieser Zeit?
  • Sind Aus­lands­auf­ent­hal­te ent­spre­chend aufgeführt?
  • Warst du vor­über­ge­hend arbeits­los? In dieser Zeit übernimmt der Staat den Beitrag zur Ren­ten­ver­si­che­rung. Das sollte natürlich auch im Ren­ten­be­scheid stehen.

Schritt 4: Beiträge für Kin­der­er­zie­hungs- und Pfle­ge­zei­ten überprüfen

Wer sich zu Hause um die Kinder gekümmert oder Angehörige gepflegt hat, konnte in diesem Zeitraum meist nicht (voll) erwerbstätig sein. Einzahlungen in die Rentenversicherung übernimmt dann in gewissem Umfang der Staat. Diese Beiträge sollten im Rentenbescheid auftauchen – und zwar in vollem Umfang, was längst nicht immer der Fall ist. Wer geschieden ist und während der Ehe weniger verdient hat als der Partner, profitiert oft von einem Versorgungsausgleich – auch bei den Rentenanwartschaften. Daneben gibt es noch sogenannte Anrechnungszeiten, die oft vergessen werden, aber ebenfalls zur Berechnung der Rente zählen:

  • Schule (ab dem 17. Geburts­tag), Studium oder berufs­vor­be­rei­ten­de Maßnahmen – für insgesamt 8 Jahre
  • Arbeits­un­fä­hig­keit
  • Schwan­ger­schaft
  • Krankheit und Rehabilitation

Schritt 5: Gibt es Zahlendreher?

Dieser Schritt klingt banal, aber den Rentenbescheid erstellen schließlich auch nur Menschen. Wenn du sicher bist, dass du inhaltlich alles überprüft hast, solltest du noch einmal auf Formalien und Schreibfehler wie zum Beispiel Zahlendreher schauen.

Fehler im Ren­ten­be­scheid entdeckt? Das ist jetzt zu tun

Mehr Informationen zum Thema RechtsschutzInnerhalb eines Monats, nachdem du den Bescheid erhalten hast, solltest du bei Fehlern schriftlich Widerspruch bei der Deutschen Rentenversicherung einlegen. Das ist zwar auch später noch möglich, etwaige Nachzahlungen gibt es rückwirkend aber höchstens für vier Jahre. Auf Nummer sicher gehst du, wenn du dich durch einen Rentenberater beziehungsweise einen Fachanwalt für Rentenrecht beraten und gegebenenfalls gerichtlich vertreten lässt.

Übrigens: Wer sich frühzeitig darum kümmern möchte, dass der Rentenbescheid später korrekt ist, kann sich ab dem 43. Geburtstag einen Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung zusenden lassen. So kann man fehlende Daten gleich nachtragen lassen oder falsche korrigieren.

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