19. Dezember 2018, 10:02 Uhr
So geht's richtig Haushaltsführungsschaden: Anspruch und Berechnung
Ein Haushaltsführungsschaden liegt vor, wenn eine unverschuldet verletzte Person nicht oder nur eingeschränkt für sich sorgen kann. Muss dann eine Haushaltshilfe einspringen, können die Kosten für diese erstattet werden. Das ist aber auch so, wenn niemand dafür eingestellt wird. Für die Berechnung dieses "fiktiven"Haushaltsführungsschadens gibt es mehrere Methoden.
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Was ist ein Haushaltsführungsschaden?
Verletzt sich jemand bei einem Unfall, dann ist schnell von Schmerzensgeld die Rede. Das muss der Verursacher bezahlen. In den Hintergrund gerät dabei oft, dass das Unfallopfer unter Umständen wegen der Folgen physisch oder psychisch so stark eingeschränkt ist, dass es sich um seinen Haushalt (vorübergehend) nicht mehr wie gewohnt kümmern kann. Dann hat es zusätzlich einen sogenannten Haushaltsführungsschaden erlitten. Auch dafür kann es vom Verursacher eine finanzielle Entschädigung verlangen. In der Regel zahlt dessen Haftpflichtversicherung die Forderung.
Ein Beispiel: Beim unverschuldeten Zusammenstoß mit einem Auto bricht sich ein Fußgänger die Arme. Durch den beidseitigen Gips kann der Verletzte praktisch keine Arbeiten in seinem Haushalt verrichten. Jedenfalls so lange, bis die Brüche verheilt sind. In dieser Zeit muss eine Haushaltshilfe die notwendigen Verrichtungen für ihn übernehmen. Das kostet Geld, das der Autofahrer erstatten muss.
Ersatz hat er aber auch zu leisten, wenn Freunde oder Bekannte des Verletzten die Arbeiten übernehmen. Dazu ist der Fahrer sogar dann verpflichtet, wenn die freiwilligen Helfer auf eine Bezahlung verzichten. Dann liegt ein fiktiver Haushaltsführungsschaden vor, der dem Unfallopfer ebenfalls zu erstatten ist.
Wer hat Anspruch auf eine Zahlung?
- Jeder ist anspruchsberechtigt, der einen Haushaltsführungsschaden nach einem Unfall erlitten hat und sich deshalb nicht oder nur eingeschränkt um seine Wohnung und Ernährung kümmern kann.
- Bei einem Zwei-Personen-Haushalt oder Familienhaushalt ist das jeweils der verletzte Ehepartner, sofern er oder sie in der Regel einen Beitrag zur Haushaltsführung leistet. Das gilt ebenso für betroffene Kinder, die im elterlichen Haushalt leben.
- Stirbt die verletzte Person, haben gegebenenfalls Hinterbliebene Ersatzanspruch, falls der oder die Tote einen Anteil an der gemeinsamen Haushaltsführung hatte. Begünstigt sind dann aber nur der Ehepartner sowie Kinder und Verwandte in gerader Linie.
- Liegt das Opfer eines Ein-Personen-Haushalts, also ein Single, im Krankenhaus, ist es ebenfalls anspruchsberechtigt – allerdings in wesentlich geringerem Umfang.
- Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können keinen Anspruch auf Kostenerstattung im Falle eines Haushaltsführungsschadens geltend machen.
Welche Tätigkeiten werden bezahlt?
Beglichen werden ausschließlich Kosten, die durch die eingeschränkte Haushaltsführung entstehen beziehungsweise entstehen würden (fiktiv). Erstattungsfähige Arbeiten sind beispielsweise:
Erstellen eines Haushaltsplans
- Lebensmitteleinkauf
- Kochen
- Waschen
- Putzen
- Familienmitglieder betreuen
- Gartenarbeiten
- Reparaturen
Haushaltsführungsschaden belegen
Betroffene müssen genau darlegen, was sie aufgrund ihrer Verletzung nicht mehr selbst leisten können. Dazu beschreiben sie im Streitfall zunächst so detailliert und ausführlich wie möglich, was sie vor dem Verkehrsunfall in ihrem Haushalt erledigt haben. Idealerweise sollten sie das mit Zeugenaussagen belegen.
Dann müssen Betroffene aufzählen, was sie nun nicht mehr schaffen – ebenfalls in allen Einzelheiten. Diese Aufstellung kann einen erheblichen Aufwand bedeuten, bei dem im Zweifel ein Rechtsanwalt unterstützen sollte.
Die Kosten berechnen
Geht es um tatsächlich angefallene Auslagen für eine beauftragte Haushaltshilfe, genügt es, dem Gericht die Rechnungen dafür vorzulegen. Erkennt es die Kosten an, dann wird der Haushaltsführungsschaden in der entsprechenden Höhe vom Unfallverursacher erstattet.
Ein fiktiver Haushaltsführungsschaden hingegen lässt sich nur schätzen. Dazu ziehen die Gerichte meistens eines der drei folgenden Verfahren heran.
- Differenzmethode: Hier werden die Haushaltstätigkeiten stundenweise in zwei Kategorien eingeteilt. In die erste gehören alle Arbeiten, die vor dem Unfall regelmäßig ausgeführt wurden, in die zweite jene, die nach dem Unfall nicht mehr möglich waren. Die Differenz wird – unter Berücksichtigung des Heilungsverlaufs – mit einem bestimmten Stundensatz multipliziert. Dessen Höhe richtet sich nach den örtlichen Preisen für die jeweiligen Tätigkeiten. Wenigstens ist der Mindestlohn anzusetzen.
- Tabelle nach Schulz-Borck/Hoffmann: Dabei handelt es sich um eine Aufstellung von erforderlichen Stunden für gewisse Tätigkeiten in einem Haushalt. Das Prinzip: Je mehr Personen zusammenleben, desto größer ist der zeitliche Aufwand, um den Haushalt am Laufen zu halten. Hier spielt auch eine Rolle, ob und in welchem Maße das Unfallopfer erwerbstätig ist. Beispiele: In einem Ein-Personen-Haushalt fallen im Schnitt 19 Wochenstunden Arbeit an, in einem Sechs-und-mehr-Personen-Haushalt sind es 69 Wochenstunden. Die dafür angenommenen Kosten orientieren sich nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).
- Hohenheimer Verfahren: Nach dieser Methode erstellt ein Gutachter mittels eines Fragebogens ein digitales Profil eines Haushalts. Dieses ordnet er nach der Auswertung einem von sieben Haushaltstypen zu, dem der vorliegende am ehesten entspricht. Auf Basis einer Entgeltdatenbank und dem jeweiligen Zeitbedarf für bestimmte Tätigkeiten ergibt sich ein monatlicher finanzieller Haushaltsführungsschaden.
- Unfallopfer können gegenüber dem Verursacher Ansprüche aus einem Haushaltsführungsschaden geltend machen.
- Sie müssen den Schaden detailliert beschreiben und möglichst belegen.
- Es gibt mehrere Methoden, um einen Haushaltsführungsschaden zu berechnen.
- Es ist ratsam, einen Anwalt mit der komplexen Angelegenheit zu betrauen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.