31. Dezember 2018, 9:34 Uhr
Achtung, das wird teuer Bußgeld bei Abstandsverstoß: Darauf musst du dich einstellen
Du bist dem Vordermann zu dicht aufgefahren und fragst dich nun, welches Bußgeld für den Abstandsverstoß droht? Auch wenn kein Unfall passiert ist: Wird der Abstand nicht eingehalten, kann das teuer werden. Der Richtwert "halber Tacho" spielt bei der Berechnung des Bußgeldes häufig eine Rolle.
Nicht jedes Bußgeld ist berechtigt: Ein Verkehrs-Rechtsschutz sichert dich ab. >>
Sicherheitsabstand: Die Grundregeln
Gemäß § 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) muss ein Autofahrer auf einen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug achten, damit er sicher anhalten kann, wenn der andere plötzlich bremsen sollte.
Grundsätzlich kann man sich außerorts am Richtwert "halber Tacho" orientieren. Das heißt: Der Abstand sollte halb so viele Meter betragen, wie der Tacho gerade an Geschwindigkeit anzeigt –zum Beispiel 60 Meter bei 120 km/h. Innerorts darf es auch ein etwas kleinerer Abstand sein – etwa drei Pkw-Längen.
Höhe des Bußgeldes bei Abstandsverstoß
Für die Berechnung des Bußgeldes bei einem Abstandsverstoß ist maßgeblich, wie schnell du gefahren bist. (Stand der Bußgeldhöhen: Dezember 2018)
Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h:
- Das einfache Bußgeld bei Abstandsverstoß beträgt 25 Euro.
- Gefährdest du jemanden, erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro. Bei zusätzlicher Sachbeschädigung werden 35 Euro fällig.
Geschwindigkeit zwischen 80 km/h und 100 km/h:
- Hier kommt der "halbe Tacho" als Berechnungsgröße ins Spiel.
- Ist der Abstand geringer als 5/10 (also die Hälfte) des halben Tachowertes, beträgt das Bußgeld 75 Euro.
- Die Bußgeldhöhe ist anschließend nach jeweils geringeren Abständen gestaffelt: für 4/10 des Tachowertes sind es 100 Euro, für 3/10 dann 160 Euro, für 2/10 schon 240 Euro. Beträgt der Abstand nur noch 1/10 des halben Tachowertes, werden 320 Euro fällig.
- Ein Punkt in Flensburg kommt jeweils hinzu.
Bußgeld bei Abstand: Gelten auf der Autobahn besondere Regeln?
Nein, der Bußgeldkatalog unterscheidet nicht nach Fahrten auf der Autobahn und Fahrten auf der Landstraße. Allerdings werden die Sanktionen bei Abstandsverstößen jeweils ab Geschwindigkeiten von 100 km/h und 130 km/h nochmals verschärft – denn je schneller man unterwegs ist, desto gefährlicher wird ein Auffahrunfall.
Geschwindigkeit ab 100 km/h:
- Die gestaffelten Bußgeldhöhen entsprechen denen bei Abstandsverstoßen zwischen 80 km/h und 100 km/h.
- Bei einem Abstand von 5/10 oder 4/10 des halben Tachowertes bleibt es auch bei einem Punkt in Flensburg.
- Bei einem Abstand von 3/10 des halben Tachowertes oder weniger gibt es zwei Punkte.
- Außerdem droht ein Fahrverbot: Einen Monat für einen Abstand von 3/10, zwei Monate für einen Abstand von 2/10 und drei Monate für einen Abstand von 1/10 des halben Tachowertes.
Geschwindigkeit ab 130 km/h:
- Hier erhöhen sich die Bußgelder noch einmal. Los geht es mit 100 Euro bei 5/10 des halben Tachowertes. Wieder in Zehntelschritten gestaffelt, betragen die weiteren Bußgelder bei immer geringerem Abstand 180, 240, 320 beziehungsweise 400 Euro.
- Die Regelungen zu Punkten und Fahrverbot entsprechen denen bei einer Geschwindigkeit ab 100 km/h.
Abstandsmessung oder Schätzung: Lohnt sich ein Einspruch?
Damit ein Bußgeld für einen Abstandsverstoß auch vor Gericht Bestand hat, muss die Messung technisch einwandfrei abgelaufen sein. Wenn du Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen willst, kann dich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht zu den Erfolgsaussichten beraten.
Zur groben Orientierung:
- Als relativ genau gilt das Videoabstands-Messverfahren (VAMA).
- Andere Messverfahren wie das Police-Pilot-System (PPS) oder die Brückenabstandsmessung sind bereits anfälliger für Fehler.
- Reine Abstandsschätzungen sind noch unzuverlässiger und müssen daher schon einen großen Toleranzabzug einbeziehen.
Mehr zum Thema Bußgeld bei Verkehrsverstößen erfährst du hier: "Bußgeldbescheid: Alles, was du wissen musst".
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