Vormundschaft für ein Kind beantragen: Das ist wichtig EvgeniiAnd, Fotolia

21. Dezember 2018, 9:50 Uhr

So geht's richtig Vor­mund­schaft für ein Kind bean­tra­gen: Das ist wichtig

Die Vormundschaft für ein Kind bedeutet, sich um dessen rechtliche Belange zu kümmern. Ein Vormund übernimmt also in dieser Hinsicht die Rolle der Eltern. Wer das macht, entscheidet das Familiengericht.

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Was ist die Vor­mund­schaft für ein Kind?

Junge Bundesbürger werden mit ihrem vollendeten 18. Lebensjahr volljährig. Damit sind sie geschäftsfähig und können in allen Fragen selbst über sich bestimmen. Minderjährige dürfen das nicht. Deshalb tragen in der Regel ihre Eltern die Verantwortung für sie. Doch manchmal sind weder Mutter noch Vater willens oder in der Lage dazu. Das liegt beispielsweise an gesundheitlichen Gründen oder dem Tod der Eltern, aber auch an mangelndem sozialen Frieden in der Familie oder vollständig entzogenem Sorgerecht.

Können beziehungsweise dürfen die Eltern nicht mehr ihre Fürsorgefunktion ausüben, muss das Familiengericht einen Ersatz für sie finden. Das ist dann ein sogenannter Vormund als gesetzlicher Vertreter des Kindes. Der ist nicht zu verwechseln mit einem rechtlichen Betreuer. Dieser unterstützt nur Volljährige.

Das Instrument der Vormundschaft gibt es dagegen ausschließlich für Minderjährige, die auch als Mündel bezeichnet werden. Deshalb gibt es auch keine Vormundschaft für ein behindertes Kind, das älter als 18 Jahre ist. Stattdessen kümmert sich bei Bedarf ein rechtlicher Vertreter darum, den nicht das Familiengericht, sondern das Betreuungsgericht bestellt.

Ein Sonderfall sind junge Mütter: Nicht nur sie selbst brauchen einen Vormund, wenn sie jünger als 18 Jahre sind, sondern auch ihre Kinder. Und zwar einen eigenen, da ihre Mütter noch nicht geschäftsfähig sind.

Was macht ein Vormund?

Der Beistand ist verpflichtet, die Interessen seines Schützlings zu wahren und zu vertreten. Ein  Vormund befindet also für das Mündel über:

  • Unter­brin­gung (Pfle­ge­fa­mi­lie, betreute Wohnung oder Heim)
  • medi­zi­ni­sche Behandlungen
  • Verträge
  • Ver­mö­gens­ver­wal­tung
  • schu­li­sche und beruf­li­che Ausbildung
  • recht­li­che Fragen (auch gegenüber Fami­li­en­ge­richt und Jugendamt)

Seine Entscheidungen hat er regelmäßig gegenüber dem Familiengericht zu rechtfertigen und von diesem prüfen zu lassen. Das gilt auch in finanziellen Dingen. Vorhandenes, nicht für den Lebensunterhalt benötigtes Geld des Kindes muss er mündelsicher angelegen. Das heißt, das Kapital so gut wie möglich vor Wertverlust zu schützen. Dafür gibt es klare rechtliche Vorgaben. So darf das Vermögen des Kindes nur in festverzinsliche deutsche Staatsanleihen oder andere Anlageformen investiert werden, die gesetzlich als mündelsicher gelten.

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Lässt sich eine Vor­mund­schaft beantragen?

Nach dem deutschen Vormundschaftsrecht kann eine Vormundschaft nicht beantragt werden. Wer die Verantwortung für ein Mündel – etwa ein Enkelkind oder Pflegekind – übernehmen möchte, kann das bestenfalls anregen. Die Entscheidung darüber aber liegt beim Familiengericht, das in Regel eine geeignete Person dafür auswählt.

Eine weitere Möglichkeit: Die Eltern bestimmen testamentarisch, wer nach ihrem Tod der Vormund ihres Kindes sein soll. Ebenso können sie auf diese Weise eine bestimmte Person davon ausschließen. An den letzten Willen von Mutter beziehungsweise Vater muss sich das Familiengericht grundsätzlich halten. Es sei denn, wichtige Gründe sprechen dagegen. Das wäre beispielsweise so, wenn der Kandidat seine Aufgabe für das Kind nicht oder nur verspätet wahrnehmen kann.

 Wer kann Vormund für ein Kind werden?

Liegt kein Vorschlag der Eltern vor, dann muss das Familiengericht über den Vormund entscheiden. In erster Linie bespricht es sich dazu mit dem Jugendamt. Unter Umständen können sich auch Angehörige des Kindes ins Spiel bringen. Dann prüft das Gericht, ob sie charakterlich und hinsichtlich ihrer Beziehung zu dem Mündel als Vormund geeignet sind.

Kommt bis hierhin niemand dafür infrage, werden ehrenamtliche Vormünder gesucht. Das können zum Beispiel Pflegeeltern sein. Bleibt auch das erfolglos, haben die Richter noch zwei weitere Möglichkeiten zur sogenannten bestellten Amtsvormundschaft.

  • Vor­mund­schafts­ver­ein: Das sind Ver­ei­ni­gun­gen von Betreuern, die vom jewei­li­gen Lan­des­ju­gend­amt anerkannt und genehmigt sind.
  • Jugendamt: Geeignet sind Mit­ar­bei­ter der Behörde, sofern sie jeweils nicht bereits mehr als 50 Mündel betreuen.

Das betreffende Kind hat bei der Entscheidung des Familiengerichts kein Mitspracherecht. Ausnahme: Es hat das 14. Lebensjahr vollendet. In dem Fall kann es einen Kandidaten für seine Vormundschaft ablehnen.

Die Vor­mund­schaft ist eine Pflicht

Wer vom Familiengericht zum Vormund bestimmt worden ist, muss diese Aufgabe übernehmen. Tut er oder sie das nicht, droht ein Zwangsgeld. Außerdem kann Schadenersatz für das Mündel fällig werden.

Die Vormundschaft lässt sich nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei ablehnen. Dazu zählt:

  • zu hohes Alter (60 Jahre und mehr)
  • gesund­heit­li­che Einschränkungen
  • laufende andere Vor­mund­schaf­ten oder ähnliche Aufgaben
  • Fürsorge für mehr als drei Minderjährige
  • ent­schei­den­de Nachteile für die eigene Familie
  • zu große geo­gra­fi­sche Ent­fer­nung vom Mündel
  • Dienst­herr wider­spricht der Übernahme der Vor­mund­schaft (gilt gege­be­nen­falls für Beamte und Religionsdiener)

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 Wird eine Vor­mund­schaft bezahlt?

Üblicherweise handelt es sich bei der Vormundschaft für ein Kind um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Ein Gehalt dafür gibt es also nicht. Es sei denn, laut Familiengericht liegt eine Berufsvormundschaft vor. In dem Fall gibt es unter anderem eine Vergütung nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Das kommt im Zusammenhang mit Kindern aber nur selten vor.Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Ehrenamtliche Vormünder erhalten lediglich ihren finanziellen Aufwand für ihre Aufgabe erstattet. Entweder belegen sie das jeweils mit Rechnungen oder sie verhandeln eine pauschale Regelung. Eine Vergütung darüber hinaus ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit besonders schwierig ist.

Wann endet die Vor­mund­schaft für ein Kind?

Die Vormundschaft ist zwangsläufig befristet und endet in der Regel, wenn das Mündel beziehungsweise dessen junge Mutter den 18. Geburtstag feiert. Daneben gibt es noch weitere Gründe. Zum Beispiel:

  • Das Fami­li­en­ge­richt hebt die Vor­mund­schaft auf, da der Anlass dafür wegfällt. Etwa weil die Eltern des Mündels ihre Für­sor­ge­pflicht (wieder) wahrnehmen.
  • Das Mündel stirbt.
  • Die Eltern eines Fin­del­kin­des können ermittelt werden und über­neh­men die Verantwortung.
  • Das Mündel ist adoptiert worden.
FAZIT
  • Ein Vormund übernimmt stell­ver­tre­tend die recht­li­che Fürsorge für ein Kind.
  • Eine Vor­mund­schaft ist nur für Min­der­jäh­ri­ge möglich.
  • Die Vor­mund­schaft bestimmt das Fami­li­en­ge­richt, sie lässt sich nicht beantragen.
  • Es ist in der Regel eine ehren­amt­li­che Aufgabe.
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