7. Januar 2022, 10:00 Uhr
Urlaubsanspruch: Alle wichtigen Infos für Arbeitnehmer
Raus aus dem Arbeitsalltag und ab in den Urlaub – darauf freut sich jeder. Aber was, wenn der Arbeitgeber dir einen Strich durch deine Erholungspläne macht? Zwar gilt: Der Mindesturlaubsanspruch, der Angestellten zusteht, ist gesetzlich geregelt. Darüber hinaus gibt es aber einigen Spielraum für individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Wie viele Urlaubstage dir zustehen und welche Rechte du in Bezug auf die Urlaubsplanung im Betrieb hast, erfährst du auf unserer Themenseite.
Inhalt
>> Gesetzlicher Urlaubsanspruch und Erholungsurlaub
>> Vollzeit oder Teilzeit: Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
>> Urlaubsanspruch für jugendliche und ältere Arbeitnehmer
>> Urlaubsanspruch bei Krankheit
>> Urlaubsanspruch in Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit
>> Streit bei der Urlaubsplanung: Was darf der Arbeitgeber bestimmen?
>> Besondere Urlaubsformen: Sabbatjahr, Bildungsurlaub und Co.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch und Erholungsurlaub
Im Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer – kurz auch Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) genannt – steht, welchen Urlaubsanspruch Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber mindestens haben („gesetzlicher Urlaubsanspruch“). Der Arbeitgeber – oder ein Tarifvertrag, der für die jeweilige Branche gilt – kann darüber hinaus aber auch mehr Urlaubstage einräumen.
Der reguläre Urlaub, den Arbeitnehmer per BUrlG in Anspruch nehmen dürfen, wird als Erholungsurlaub bezeichnet. Während dieser Tage musst du nicht arbeiten, wirst aber trotzdem vom Arbeitgeber bezahlt. In § 1 BUrlG heißt es: „Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“
Vollzeit oder Teilzeit: Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Für Beschäftigte in Vollzeit gilt gemäß § 3 BUrlG: „Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“ Allerdings bezieht sich das auf die Annahme einer Sechstagewoche (Montag bis Samstag), wie sie 1963 – bei Inkrafttreten des Gesetzes – noch verbreitet war.
Das bedeutet:
- 24 Tage gesetzlichen Urlaubsanspruch hast du, wenn du an sechs Tagen in der Woche arbeitest.
- 20 Tage gesetzlichen Urlaubsanspruch hast du, wenn du an fünf Tagen in der Woche arbeitest – etwa von Montag bis Freitag, wie es für viele Arbeitnehmer üblich ist.
In der Praxis ist jedoch meist eine höhere Anzahl von Urlaubstagen üblich – vor allem dort, wo ein Tarifvertrag gilt. Viele fest angestellte Arbeitnehmer erhalten in Deutschland zwischen 24 und 30 Tagen Erholungsurlaub pro Jahr.
Für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst gelten die Bestimmungen der Tarifverträge TVöD beziehungsweise TV-L. 30 Tage Urlaub pro Jahr sind dort meist üblich.
Urlaubstage berechnen für Teilzeitkräfte
Wenn du keine Vollzeit, aber trotzdem von Montag bis Freitag arbeitest, orientiert sich dein Urlaubsanspruch an dem deiner Vollzeit-Kollegen. Für dich gilt derselbe gesetzliche Mindestanspruch (20 Tage). Bekommen alle Vollzeit-Angestellten beispielsweise 30 Tage Urlaub pro Jahr, dann hast du ebenfalls Anspruch darauf.
Bei einer 4-Tage-Woche oder 3-Tage-Woche reduziert sich dein Urlaubsanspruch allerdings gegenüber dem der Vollzeitkräfte. Hier erklären wir dir, wie du deine Urlaubstage in Teilzeit bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche berechnest.
Bei der Berechnung ergeben sich meist „krumme Werte“, also keine vollen Urlaubstage.
- Dabei gilt gemäß § 5 BUrlG: Steht nach dem Komma ein Wert von 5 oder höher, ist der Urlaubsanspruch auf einen weiteren vollen Tag aufzurunden (Beispiel: 22,7 errechnete Urlaubstage ergeben 23 volle Urlaubstage).
- Steht nach dem Komma ein Wert von 4 oder niedriger, darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch jedoch nicht ohne Weiteres abrunden. Dazu hat 2018 das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Gut zu wissen: Auch in einem Minijob hast du einen Urlaubsanspruch. Mehr dazu hier.
Du machst ein freiwilliges Praktikum und in deinem Vertrag steht kein Wort von Urlaub? Trotzdem hast du in vielen Fällen Anspruch darauf.
Stress mit dem Arbeitgeber wegen deines Urlaubsanspruchs? Ein Berufs-Rechtsschutz sichert dich ab. >>
Urlaub in der Probezeit:
Besteht ein Anspruch?
Viele Arbeitnehmer glauben, sie dürften in der Probezeit keinen Urlaub nehmen. Aber das stimmt nicht. Infos zur Urlaubsregelung in der Probezeit erhältst du hier.
Urlaubsanspruch für jugendliche und ältere Arbeitnehmer
Jugendliche haben einen höheren gesetzlichen Urlaubsanspruch als Volljährige. Diese Regelung ist besonders für Auszubildende relevant. Gemäß § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt ein Mindestanspruch von
- 30 Tagen für Jugendliche, die zu Jahresbeginn (Kalenderjahr) noch nicht 16 Jahre alt waren,
- 27 Tagen für Jugendliche, die zu Jahresbeginn unter 17 Jahre alt waren,
- und 25 Tagen für Arbeitnehmer, die zu Jahresbeginn noch unter 18 Jahre alt waren.
Tarifverträge für einzelne Branchen können Weiteres regeln.
Für ältere Arbeitnehmer gibt es keine allgemeine gesetzliche Regelung, wonach etwa ab 50 Jahren ein erhöhter Urlaubsanspruch bestehen würde. Allerdings: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber seinen älteren Beschäftigten freiwillig mehr Urlaubstage gewähren als ihren jüngeren Kollegen. Auch ein entsprechender Tarifvertrag kann rechtens sein. Die Sonderregelung muss aber gut begründet sein, damit keine Altersdiskriminierung droht.
In einem solchen Fall hatte zum Beispiel 2014 das BAG zu entscheiden. Eine Schuhfabrik räumte allen Beschäftigten ab 58 Jahren zwei Urlaubstage extra pro Jahr ein und begründete dies erfolgreich mit den körperlichen Anstrengungen, die der Job erfordere. Die Klage jüngerer Kollegen, die sich ungerecht behandelt fühlten, wies das BAG ab (AZ 9 AZR 956/12).
Für Arbeitnehmer, die demnächst in Rente gehen, ist es außerdem interessant zu wissen, wie es sich mit ihrem vorher noch offenen Urlaubsanspruch verhält.
Urlaubsanspruch bei Kündigung
Du hast gekündigt und verlässt das Unternehmen schon bald, aber es sind noch Urlaubstage offen. Darfst du die noch in Anspruch nehmen oder kannst du sie dir auszahlen lassen? Und welchen Unterschied macht es, ob du in der ersten oder in der zweiten Jahreshälfte gehst? All das erfährst du in unserem Ratgeber zum Thema „Resturlaub bei Kündigung“.
Urlaubsanspruch bei Krankheit
Ärgerlich: Du wirst im Urlaub krank und deine Erholung ist dahin. Dann ist es dein gutes Recht, dich krankschreiben zu lassen und den Urlaub zu einer anderen Zeit nachzuholen. Denn gemäß § 9 BUrlG werden krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitstage nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet.
Dein Urlaubsanspruch verfällt auch dann nicht, wenn du schon länger als sechs Wochen krank bist und Krankengeld bekommst. Was mit dem Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit passiert, liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Egal, was kommt: Mit dem Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD kannst du im Job gelassen bleiben. >>
Urlaubsanspruch in Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit
Eine Schwangerschaft und die erste Zeit mit dem neugeborenen Kind ist ein aufregender Lebensabschnitt. Was den Urlaubsanspruch angeht, können sich werdende Mütter jedoch beruhigt zurücklehnen. Weder die Schwangerschaft selbst noch der Mutterschutz haben Auswirkungen auf die Zahl ihrer Urlaubstage. Anders verhält es sich mit der Elternzeit: Für diesen Zeitraum darf der Arbeitgeber den Jahresurlaubsanspruch kürzen.
Mehr erfährst du hier:
- Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft
- Urlaubsanspruch und Mutterschutz
- Urlaubsanspruch bei Elternzeit
Hochzeit, Umzug, Todesfall: Wann gibt es Sonderurlaub?
Für nicht alltägliche private Ereignisse im Leben eines Arbeitnehmers kann es zuweilen Sonderurlaub geben. Dieser wird dann im konkreten Fall ausnahmsweise zusätzlich zum Jahres-Urlaubsanspruch gewährt.
Wie ist das bei der eigenen Hochzeit, der Geburt eines Kindes oder bei einem Todesfall in der Familie? Und muss der Arbeitgeber wirklich Sonderurlaub gewähren, wenn man umzieht? In unserem Ratgeber zum Thema Sonderurlaub erfährst du es.
Streit bei der Urlaubsplanung: Was darf der Arbeitgeber bestimmen?
Wie viele Urlaubstage du zur Verfügung hast, ist das eine. Aber wann darfst du sie in Anspruch nehmen? Und wie viele Tage am Stück muss dein Arbeitgeber dir Urlaub gewähren?
Grundsätzlich gilt gemäß § 7 BUrlG: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen“. Es sei denn, betriebliche Gründe oder andere Urlaubswünsche, die aus sozialer Sicht schwerer wiegen (zum Beispiel von Eltern schulpflichtiger Kinder zur Ferienzeit), stehen dem entgegen. Hier findest du ausführliche Infos zum Thema.
In diesen Fällen gibt es oft erhöhten Abstimmungsbedarf mit Vorgesetzten und Kollegen:
- Urlaub über Weihnachten und Silvester
- Resturlaub aus dem alten Jahr und die Frage, wann Resturlaub spätestens verfällt
- Zu viel zu tun? Wann du dir den Urlaub auszahlen lassen kannst
Und hier droht richtig Ärger: Der Chef streicht dir den bereits genehmigten Urlaub, verhängt gar eine allgemeine Urlaubssperre oder ordnet bei schlechter Auftragslage Zwangsurlaub an. Mehr zu deinen Rechten erfährst du in diesen Ratgebern:
- Darf genehmigter Urlaub gestrichen werden?
- Wann ist eine Urlaubssperre rechtens?
- Wann darf es Zwangsurlaub geben?
Besondere Urlaubsformen: Sabbatjahr, Bildungsurlaub und Co.
Manchmal reicht der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht aus, um den Akku wieder aufzuladen, sich von einem stressigen Projekt zu erholen oder sich in schwierigen Phasen persönlich neu zu orientieren. Du hast das Gefühl, du brauchst mal länger Abstand von der Arbeit, und denkst über ein Sabbatjahr („Sabbatical“) nach? Wie das in der Praxis funktioniert, erfährst du hier.
Eng damit verbunden ist das Thema unbezahlter Urlaub. Wir verraten dir,
- unter welchen Voraussetzungen unbezahlter Urlaub genommen werden darf
- und wie du versichert bist, wenn du deine unbezahlte Auszeit vom Job angetreten hast.
Gut zu wissen: Das Bundesarbeitsgericht hat 2019 entschieden, dass man während einer freiwilligen längeren unbezahlten Auszeit vom Job keinen zusätzlichen Urlaubsanspruch erwirbt (AZ 9 AZR 315/17). Mehr zu diesem Fall liest du hier.
Du willst gar nicht so lange aus dem Job raus, hättest aber gern ein paar Tage bezahlten Bildungsurlaub obendrauf? Wenn du Glück hast, legt dein Arbeitgeber ebenfalls Wert darauf, dass seine Mitarbeiter wissenstechnisch immer auf dem neuesten Stand sind. Wichtig: Du solltest plausibel erklären können, welchen Mehrwert die Fortbildung für deine Arbeit bringt und was der Arbeitgeber davon hat.
Stimmt das? Die 6 größten Urlaubsmythen
Wer im Urlaub krank wird, braucht kein Attest? Wenn der Chef anruft, muss der Urlaub abgebrochen werden? Hier erfährst du, was wirklich gilt.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.