8. Februar 2019, 9:38 Uhr
Durchatmen Gütetermin beim Arbeitsgericht: Ablauf und Tipps
Ein Gütetermin beim Arbeitsgericht ist obligatorisch bei jedem Kündigungsschutzprozess. Bei dieser ersten Sitzung sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Möglichkeit gütlich einigen. Das entlastet auch die viel beschäftigten Richter.
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Wozu dient der Gütetermin beim Arbeitsgericht?
Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, dann muss der betroffene Arbeitnehmer das nicht widerspruchslos hinnehmen: Er kann dagegen vor das Arbeitsgericht ziehen. Dieses setzt zunächst einen sogenannten Gütetermin fest, bei dem sich beide Seiten miteinander gütlich einigen sollen.
Ein Kündigungsschutzverfahren hilft Arbeitnehmern oft dabei, eine Abfindung zu erwirken oder zu erhöhen – vor allem, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt. Der Gütetermin ist im Rahmen dieses Verfahrens vorgeschrieben.
Das Gericht ordnet an, ob du und dein Arbeitgeber persönlich zum Gütetermin erscheinen müsst. Wer trotz entsprechender Aufforderung dem Gütetermin fernbleibt, kann – nach Antrag der Gegenseite – mit einem Versäumnisurteil belegt werden. Dann fällt eine Entscheidung allein aufgrund der Argumente der anderen Partei.
Erster Schritt für Arbeitnehmer: Kündigungsschutzklage einreichen
Damit es überhaupt zum Gütetermin beim Arbeitsgericht kommt, musst du als Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage einreichen – innerhalb von 21 Tagen, nachdem du die Kündigung erhalten hast. Tust du das nicht, hast du deine Entlassung automatisch akzeptiert.
Das Arbeitsgericht muss gemäß dem gesetzlichen Beschleunigungsgrundsatz – geregelt in §§ 61 a, 64 Abs. 8 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) – einen baldigen Gütetermin festsetzen. Der findet meist wenige Wochen nach Klageeinreichung statt.
So läuft der Gütetermin ab
Ein Gütetermin läuft in der Regel nach folgendem Schema ab:
- Am Verhandlungstag treffen sich Richter, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Raum des Arbeitsgerichts. Die Angelegenheit ist öffentlich. Neben Beisitzern kann also auch Publikum daran teilnehmen.
- Das Gericht kennt bereits den Sachverhalt aus Sicht des Arbeitnehmers, der ja die Klage eingereicht hat. Daher befragten die Richter normalerweise zunächst den Arbeitgeber nach den Gründen für die Kündigung und geben ihm Gelegenheit für weitere Stellungnahmen.
- Nach dieser sogenannten Sachverhaltsermittlung sollen sich beide Parteien dazu äußern, ob sie jeweils Möglichkeiten zur Einigung sehen. Das könnten die Zahlung beziehungsweise die Höhe einer Abfindung sein oder bestimmte Formulierungen im Arbeitszeugnis.
- Kommt es daraufhin zu einer Übereinkunft, müssen sie beide Seiten mündlich vor dem Gericht bestätigen und somit genehmigen.
- Später wird die Entscheidung schriftlich fixiert sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zugeschickt. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.
Die richtige Taktik für einen Gütetermin
Wer Erfolg im Gütetermin haben will, sollte sich immer vor Augen halten, dass es im Interesse des Gerichts liegt, eine Einigung herbeizuführen. Das heißt: Du solltest dich darauf einstellen, ein Stück weit von deiner Position abrücken zu müssen – aber nicht zu schnell und zu bereitwillig. Wer sich während des Gütetermins eher unnachgiebig in der Sache und zu Zugeständnissen nicht bereit zeigt, kann darauf hoffen, dass das Gericht sich stärker darauf konzentriert, die Gegenseite zu einem Kompromiss zu bewegen.
Am Ende kommt eine Einigung aber nur zustande, wenn sich beide Seiten bewegen. Umso leichter fällt das, wenn du bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast und es dir nur auf die Höhe der Abfindung ankommt.
Kammertermin: Wenn der Gütetermin platzt
Kannst du dich aber nicht mit deinem Arbeitgeber gütlich einigen, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Das Gericht kann einen weiteren Gütetermin anberaumen, wenn alle Beteiligten doch noch die Chance auf einen Kompromiss sehen.
- Ansonsten folgt ein Kammertermin. Dafür müssen beide Seiten sich schriftlich zu ihrer Sicht der Dinge äußern. Wichtig: Vor und während eines Kammertermins ist es jederzeit möglich, noch einen Vergleich zu schließen.
- Verständigen sich die Parteien auch im Rahmen des Kammertermins nicht, kommt es darauf an, ob das Verfahren zu diesem Zeitpunkt entscheidungsreif ist. Sollte es so sein, dann kommt das Arbeitsgericht anschließend zu einem Urteil.
- Ist die Angelegenheit nicht entscheidungsreif, etwa weil dafür wichtige Dokumente oder Gutachten noch ausstehen, setzt das Gericht einen weiteren Kammertermin fest.
Die Kosten für einen Gütetermin
Kommt es bei einem Gütetermin zu einer Einigung oder wird die Klage zurückgezogen, entstehen keine Gerichtskosten. Wer einen Kammertermin verliert, trägt – wie bei anderen Prozessen auch – die gesamten Verfahrenskosten.
- Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
- Für jedes Kündigungsschutzverfahren ist ein Gütetermin vorgesehen. Ziel dieses Termins ist eine gütliche Einigung zwischen beiden Parteien – oft geht es dabei auch um eine Abfindung.
- Kommt es im Gütetermin nicht zu einer Lösung, setzt das Arbeitsgericht einen aufwendigeren Kammertermin fest.
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