Auto privat verkaufen: Mit 6 Tipps auf der sicheren Seite hedgehog94, Fotolia

11. Februar 2019, 15:02 Uhr

So geht's richtig Auto privat verkaufen: Mit 6 Tipps auf der sicheren Seite

Du willst dein Auto privat verkaufen und dabei auf Nummer sicher gehen? Wir geben dir Tipps, auf was du in puncto Probefahrt, Kaufvertrag und Bezahlung achten solltest und wie du verhinderst, dass du anschließend jahrelang für Mängel haften musst.

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1. Nur seriöse Inter­es­sen­ten beachten

Die Annonce ist kaum draußen, da steht dein Telefon nicht mehr still: Jetzt heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die seriösen Interessenten herauszufiltern. Denn beim Autoverkauf "privat an privat" ist die Wahrscheinlichkeit leider hoch, dass sich auch Betrüger melden.

  • Daher solltest du nie unbe­kann­te Nummern zurück­ru­fen – dahinter könnte sich eine Kos­ten­fal­le verbergen. Wer dein Auto wirklich kaufen möchte, meldet sich noch mal.
  • Außerdem: Keine Treffen mit Unbe­kann­ten an seltsamen Orten. Seriöse Käufer kommen bei dir zu Hause vorbei.
  • Der ver­meint­li­che Inter­es­sent will ein unab­hän­gi­ges Gutachten erstellen lassen und bittet um die Fahr­zeug­pa­pie­re? Auf den Trick solltest du nicht her­ein­fal­len – mehr dazu unter Punkt 5.

2. Bei der Pro­be­fahrt auf Nummer sicher

Auch beim privaten Autoverkauf solltest du eine Probefahrt ermöglichen – natürlich nur, wenn dich der potenzielle Käufer dabei mitfahren lässt. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bleibt sicherheitshalber zu Hause. Dafür solltest du dir Führerschein und Ausweis des Interessenten zeigen lassen und dir eine Vereinbarung unterschreiben lassen, wonach der Fahrer für etwaige Schäden haftet, die bei der Probefahrt entstehen.

Dein Auto ist schon abgemeldet? Die Probefahrt könnt ihr trotzdem machen – mit einem Kurzzeitkennzeichen.

3. Auto privat verkaufen: Nur mit Kaufvertrag

Auch bei einem privaten Autoverkauf solltest du auf einen Kaufvertrag nicht verzichten. Er hält alle Details rechtssicher fest und schützt dich vor unberechtigten Forderungen. Am besten nutzt du eine kostenlose Mustervorlage, zum Beispiel vom TÜV oder vom Auto Club Europa (ACE).

Tipp: Gib im Kaufvertrag nur das an, was du sicher weißt – zum Beispiel zum Tachostand. Wenn du dein Auto auch schon gebraucht gekauft hast, kannst du nicht ausschließen, dass zuvor daran manipuliert wurde. Und entspricht der Tachostand nicht der tatsächlichen Laufleistung, kannst du auch als privater Verkäufer verpflichtet werden, den Wagen zurückzunehmen. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg geurteilt (AZ 1 U 65/16).

4. Als privater Verkäufer die Sach­män­gel­haf­tung ausschließen

Als privater Verkäufer musst du im Kaufvertrag ausdrücklich vermerken, dass das Auto unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird. Sonst greift die Regelung zur Gewährleistung gemäß § 438 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Du haftest dann zwei Jahre lang für etwaige Mängel am Auto.

Normalen Verschleiß am Auto muss der Käufer hinnehmen. Hast du ihm aber Mängel verschwiegen, musst du in jedem Fall dafür haften. Mehr zur Haftung beim Autoverkauf erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

5. Auto und Papiere nur gegen vollen Kaufpreis herausgeben

Mit dem Käufer solltest du Barzahlung vereinbaren und das Auto und die Papiere erst übergeben, wenn du den vollen Kaufbetrag in der Hand hältst. Die Bezahlung kann zum Beispiel in deiner Bank stattfinden, dann kannst du das Geld gleich auf dein Konto einzahlen und ausschließen lassen, dass es sich um Falschgeld handelt.

Du solltest dir auch vom Käufer quittieren lassen, dass du ihm Auto, Schlüssel und sämtliche Papiere überreicht hast.Mehr Informationen zum Thema Verkehrsrechtsschutz

6. Auf sofortige Ummeldung bestehen und Ver­si­che­rung informieren

Bevor der Käufer nun mit dem Auto davon fährt, weist du ihn am besten darauf hin, dass er das Auto sofort auf seinen Namen ummelden soll – denn bis das geschehen ist, zahlst du weiter die Kfz-Steuer. Eine entsprechende Regelung könnt ihr auch gleich im Kaufvertrag festhalten. Oder du meldest das Auto vor dem Verkauf selbst ab. Darüber solltest du aber den Käufer rechtzeitig informieren, damit er sich um ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur Zulassungsstelle kümmern kann. Alternativ könnt ihr auch zusammen zum Amt fahren und die Ummeldung gemeinsam regeln.

Nach dem Verkauf informierst du auf jeden Fall deine Kfz-Versicherung und die Zulassungsstelle über den neuen Eigentümer.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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