29. März 2019, 10:04 Uhr
So geht's richtig Briefwahl beantragen: Wie, wo und bis wann?
Du kannst am Tag der nächsten Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahl nicht persönlich ins Wahllokal gehen? Dann solltest du Briefwahl beantragen. Tust du das rechtzeitig, darfst du per Post deine Stimme abgeben – egal, wo du beim Termin für den Urnengang gerade bist.
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Briefwahl beantragen: Jeder Wahlberechtigte hat die Möglichkeit
Die Briefwahl wurde in Deutschland zur Bundestagswahl 1957 eingeführt. Gedacht war sie ursprünglich für Menschen, die aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht den Weg ins Wahllokal antreten konnten. Wer über den Postweg seine Stimme abgeben wollte, musste das daher lange Zeit begründen. Seit 2008 ist das aber nicht mehr nötig: Jeder Wahlberechtigte hat auch das Recht, die Briefwahl zu nutzen.
So kannst du Briefwahl beantragen
Deine Wahlbenachrichtigung liegt wenige Wochen vor der Wahl in deinem Briefkasten, wenn du im Wählerverzeichnis deiner Gemeinde eingetragen bist. Auf der Rückseite ist ein Vordruck, den du ausfüllen und an deine Stadt oder Gemeinde zurückschicken kannst, um die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Tipp: Bei vielen Gemeinden kannst du auch online Briefwahl beantragen.
Auf deinen Antrag hin erhältst du deine Briefwahlunterlagen per Post und musst sie rechtzeitig ausgefüllt zurücksenden, damit sie am Wahltag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen.
Bis wann Briefwahl beantragen?
Je früher, desto besser. Der spätestmögliche Termin ist grundsätzlich 18 Uhr am Freitag vor dem Wahltag. Aber es gibt noch eine Ausnahme auf den allerletzten Drücker: Wirst du plötzlich und nachgewiesenermaßen krank, dann kannst du den Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragen.
Briefwahl beantragen: frühzeitig, aus dem Ausland oder für andere Personen
Du willst die Briefwahl möglichst frühzeitig beantragen? Es ist möglich, schon vor dem Eingang der Wahlbenachrichtigung einen schriftlichen Antrag auf Briefwahlunterlagen zu stellen. Darin musst du deinen Vornamen und Familiennamen, dein Geburtsdatum und deine Wohnanschrift angeben.
Mit einer schriftlichen Vollmacht kannst du auch die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen. Das geht dann allerdings nur persönlich oder per Post, nicht online.
Auch machbar: die Briefwahl für Bundestags- und Europawahlen aus dem Ausland. Wenn du weiterhin in Deutschland gemeldet bist, stehst du im Wählerverzeichnis deiner Gemeinde und beantragst dort die Briefwahl.
Briefwahl für Deutsche im Ausland
Hast du als deutscher Staatsbürger keinen Wohnsitz in Deutschland, kannst du unter Umständen trotzdem wahlberechtigt sein. Die Einzelheiten regelt § 12 Bundeswahlgesetz (BwahlG). Ob du wählen darfst, erfährst du auch bei der Verwaltung der Stadt oder Gemeinde, bei der du in Deutschland zuletzt gemeldet warst. Gut zu wissen: An Europawahlen dürfen Auslandsdeutsche nur teilnehmen, wenn sie in einem Land der EU leben.
Auch wenn du wahlberechtigt bist, wirst du also sogenannter Auslandsdeutscher nicht automatisch in einem Wählerverzeichnis gelistet. Deshalb musst du jedes Mal vor einer Wahl einen entsprechenden Eintrag anfordern. So geht das:
- Auf der Internetseite des Bundeswahlleiters gibt es ein Formular zum Herunterladen.
- Den ausgefüllten Antrag schicken Auslandsdeutsche an die deutsche Gemeinde, in der sie zuletzt gemeldet waren. Dort muss das Formular spätestens 21 Tage vor dem Wahltermin eintreffen.
- Sobald dein Antrag registriert und geprüft ist, erhältst du postwendend deine Briefwahlunterlagen.
- Wer die Briefwahl nutzen will, muss dafür seit 2008 keinen Grund mehr nachweisen – jeder Wahlberechtigte darf per Post wählen.
- Briefwahlunterlagen müssen bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Oft geht das auch online.
- Die Stimmabgabe per Post ist für wahlberechtigte Deutsche auch aus dem Ausland möglich.
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