10. Mai 2024, 12:08 Uhr
So geht's richtig Arbeitszeitkonto im Minijob: So funktioniert die Regelung
Ein Arbeitszeitkonto, das die geleisteten Arbeitsstunden erfasst, kann für Minijobber mehr Flexibilität bedeuten. Vor allem für Saisonkräfte kann ein solches Zeitkonto hilfreich sein, um in bestimmten Monaten mehr arbeiten zu können, den Minijob-Status aber trotzdem aufrecht zu erhalten. Welche Voraussetzungen dabei gelten, erfährst du hier.
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Mindestlohn und 538-Euro-Grenze begrenzen die Stundenanzahl im Minijob
Für geringfügig Beschäftigte gelten zwei wichtige Regelungen, die die potenzielle Arbeitszeit einschränken:
- Minijobber dürfen höchstens 538 Euro pro Monat bzw. 6.456 Euro pro Jahr sozialversicherungsfrei verdienen. Bis Ende Dezember 2023 lag die monatliche Verdienstgrenze bei 520 Euro.
- Außerdem haben Minijobber Anspruch auf den Mindestlohn: Ihre Arbeitgeber müssen ihnen seit Januar 2024 mindestens 12,41 Euro pro Stunde zahlen.
Grundsätzlich ergibt sich daraus, wie viele Stunden man pro Monat im Minijob arbeiten kann. Wenn du ein monatliches Festgehalt erhältst, dann teilst du den Betrag durch deinen Stundenlohn und errechnest so die maximale Anzahl deiner Arbeitsstunden. Bekommst du beispielsweise exakt 538 Euro im Monat und pro Stunde 12,41 Euro, rechnest du: 538 Euro : 12,41 Euro = 43,35 Stunden.
Minijobber mit Mindestlohn dürfen im Monat also maximal 43,35 Stunden arbeiten. Verdienst du als Minijobber mehr als den Mindestlohn, reduziert sich die mögliche Stundenanzahl entsprechend: Bei einem Stundenlohn von 15 Euro sind es zum Beispiel abgerundet nur 35 Stunden, die du pro Monat arbeiten kannst, ohne über die 538-Euro-Grenze zu kommen.
Für Jobs, in denen es starke saisonale Schwankungen bezüglich der anfallenden Arbeit gibt – etwa Erntehelfer und Eisverkäufer – ist diese Begrenzung natürlich ungünstig. Geringfügig Beschäftigte mit solchen Jobs könnten zu den Spitzenzeiten theoretisch oft deutlich mehr als die 43,35 Stunden pro Monat arbeiten und dementsprechend auch mehr als 538 Euro pro Monat verdienen. Aufgrund ihres Anstellungsverhältnisses als Minijobber ist das allerdings nicht erlaubt.
Arbeitszeitkonto ermöglicht Minijobbern mehr Flexibilität
Eine gute Lösung für Minijobber, die vorübergehend mehr als die erlaubten Stunden im Monat arbeiten wollen, ist die Nutzung eines Arbeitszeitkontos. Diese Regelung ermöglicht es, auf genau solche Arbeitsspitzen flexibel reagieren zu können.
Ein Arbeitszeitkonto funktioniert grundsätzlich so:
- Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird erfasst und mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit abgeglichen.
- Hast du mal mehr gearbeitet als vereinbart, hast du Plusstunden aufgebaut. Hast du weniger gearbeitet, sind Minusstunden entstanden.
- Bei einem auf Kurzzeit ausgerichteten Konto (Überstundenkonto) sollen Plus- und Minusstunden einander zeitnah ausgleichen werden.
Zwar sind Arbeitszeitkonten eher bei regulären Festanstellungen üblich, sie können aber auch für Minijobber eingerichtet werden. Wenn der Arbeitsanfall saisonal schwankt und Minijobber Plusstunden aufbauen, kann ein Arbeitszeitkonto dafür sorgen, dass sie außerhalb der Saison bis zu drei Monate lang von der Arbeit freigestellt werden können. Ihren vereinbarten Lohn bis zu einer Höhe von 520 Euro pro Monat bekommen sie während dieser Zeit trotzdem weiter ausbezahlt.
Arbeitszeitkonto im Minijob: Darauf muss der Arbeitgeber achten
Wenn im Minijob ein Arbeitszeitkonto geführt werden soll, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das schriftlich vereinbaren. Dabei ist es wichtig, dass ein fester monatlicher Verdienst bis zu einer Höhe von 538 Euro festgelegt wird. Diesen bekommst du auch dann ausgezahlt, wenn du mal einen Monat mehr oder weniger als die möglichen Stunden arbeitest. Der maximale Jahresverdienst beträgt 6.456 Euro (538 Euro mal 12).
Wenn ein Minijobber pro Stunde nicht mehr als den geltenden Mindestlohn erhält, darf gemäß § 2 Absatz 2 Mindestlohngesetz (MiLoG) die vereinbarte Anzahl von Arbeitsstunden monatlich höchstens um die Hälfte überschritten werden. Beispiel: Bei 40 vereinbarten Arbeitsstunden dürften pro Monat höchstens 60 Stunden tatsächlich gearbeitet werden. Bei Stundenlöhnen über dem Mindestlohn gilt diese Einschränkung nicht.
Der Arbeitgeber muss bei der Verwendung von Arbeitszeitkonten grundsätzlich immer das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beachten, insbesondere die Regelungen zu Überstunden und Mehrarbeit.
Muss der Arbeitgeber Minijobbern ein Arbeitszeitkonto anbieten?
Nein, dazu ist er gesetzlich nicht verpflichtet – aber vielleicht lässt er sich ja mit Argumenten überzeugen. Das Arbeitszeitkonto für Minijobber hat nämlich grundsätzlich auch für den Arbeitgeber Vorteile: Er ist zum Beispiel in Spitzenzeiten bei der Personalplanung flexibler, weil er den Minijobber über die üblichen Stunden hinaus einsetzen kann, ohne ihn sozialversicherungspflichtig fest anstellen zu müssen. Denn die geleistete Mehrarbeit kann ja in der Nebensaison einfach wieder ausgeglichen werden.
Allerdings muss der Arbeitgeber unter anderem auch dafür Sorge tragen, dass wirklich jeder Mitarbeiter seine Arbeitszeiten zuverlässig erfasst. Wenn ein Arbeitgeber diesen Aufwand scheut und lieber mehr Minijobber beschäftigt, um den hohen Arbeitsanfall in Spitzenzeiten aufzufangen, ist das sein gutes Recht. Unbezahlte Überstunden musst du aber als Minijobber nicht leisten – auch wenn es im Betrieb mal hoch hergeht.
- Arbeitgeber und Minijobber können schriftlich vereinbaren, dass ein Arbeitszeitkonto geführt wird.
- Basis ist ein fester monatlicher Verdienst, auf dessen Grundlage eine monatliche Soll-Arbeitszeit festgesetzt wird.
- Die tatsächliche Arbeitszeit pro Monat kann anschließend darüber oder darunter liegen. Wichtig ist, dass die Bilanz über das Jahr gesehen stimmt und die Jahresverdienst-Höchstgrenze von 6.456 Euro nicht überschritten wird.
- Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, Minijobbern ein Arbeitszeitkonto einzurichten.
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