15. Juli 2019, 9:54 Uhr
Fake oder Fakt? Innerorts überholen ist verboten: Stimmt das wirklich?
Wer mit dem Auto unterwegs ist und es eilig hat, überholt gern mal andere Verkehrsteilnehmer – auch innerorts. Aber ist das nicht verboten?
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Sicherheit ist das A und O beim Überholen
§ 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält Regelungen rund um das Überholen im öffentlichen Straßenverkehr. Überholen kann man gemäß StVO auf verschiedene Arten:
- Zum einen gibt es den klassischen Fall: Ein Fahrer schert auf die Gegenfahrbahn oder auf die linke Spur aus, fährt am Vordermann vorbei und schert wieder ein.
- Als Überholvorgang gilt es laut StVO aber auch, wenn auf einer mehrspurigen Fahrbahn andere Fahrzeuge ohne Ausscheren bei gleichbleibendem Tempo überholt werden.
§ 5 StVO knüpft das Überholen an bestimmte Bedingungen. Eine zentrale Maßgabe ist die Sicherheit aller Beteiligten: Es darf nur dann überholt werden, wenn der Gegenverkehr, das zu überholende Fahrzeug und auch nachfolgende Fahrzeuge in keinster Weise dabei behindert oder gefährdet werden.
Innerorts spielt das Tempolimit eine besonders wichtige Rolle
Innerorts zu überholen, ist hingegen nicht grundsätzlich verboten – es sei denn, ein Verkehrszeichen untersagt es ausdrücklich. Auch bei unklarer Verkehrslage solltest du lieber darauf verzichten, zu überholen. Ansonsten ist es erlaubt.
Wichtig dabei:
- Auch innerorts muss beim Überholen stets das Tempolimit eingehalten werden. In der Regel liegt das in geschlossenen Ortschaften bei 50 km/h.
- Außerdem ist es unzulässig, zu eng an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizuziehen – das gilt insbesondere für Radfahrer und Fußgänger.
Gerade auf dicht befahrenen Straßen müssen Autofahrer also innerorts beim Überholen vieles beachten. Sie laufen leicht Gefahr, gegen die StVO zu verstoßen oder das Tempolimit zu überschreiten – weswegen viele vermutlich denken, man dürfe innerorts gar nicht überholen.
Innerorts überholen: Auch rechts erlaubt?
§ 5 StVO Absatz 2 legt fest, dass grundsätzlich links zu überholen ist. Allerdings gibt es von dieser Regel einige Ausnahmen. Sie sollen den Verkehrsfluss optimieren.
Interessant vor allem in größeren Ortschaften und Städten: Auf mehrspurigen Straßen, die auch als solche markiert sind, dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen die Spur frei wählen und somit rechts überholen.
- Beispiel: Auf der linken Spur einer mehrspurigen Straße stockt innerorts der Verkehr. Du bist in derselben Richtung auf der rechten Spur unterwegs, dort fließt der Verkehr. Dass du dadurch an den Autos auf der linken Spur vorbeiziehst und sie somit überholst, ist erlaubt.
- Anderes Beispiel: Ein Autofahrer hat sich innerorts zum Abbiegen vor dir links eingeordnet und abgebremst. Gemäß § 5 Absatz 7 StVO musst du ihn nun rechts überholen – mit der gebotenen Vorsicht.
Wann es außerdem erlaubt ist, rechts zu überholen, liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Wird in Ortschaften entgegen der gesetzlichen Vorgaben rechts überholt, droht ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Passiert dadurch ein Unfall, sind es 35 Euro (Stand: Juli 2019).
Vorsicht an Bahnübergängen und Bushaltestellen
Innerorts sind für Autofahrer außerdem folgende Überhol-Regeln besonders wichtig:
- An Bahnübergängen und Fußgängerüberwegen ist das Überholen untersagt. Das gilt auch, wenn Busse an ihren Haltestellen anfahren und dabei das Warnblinklicht aktiviert haben.
- An haltenden Bussen darf man vorbeiziehen, allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit.
- Schienenfahrzeuge wie zum Beispiel Straßenbahnen müssen rechts überholt werden – es sei denn, das ist aus Platzgründen nicht möglich.
- Wenn das Tempolimit eingehalten und niemand gefährdet wird, ist es grundsätzlich erlaubt, innerorts zu überholen.
- Auf mehrspurigen Straßen dürfen Pkw unter bestimmten Bedingungen innerorts auch rechts überholen.
- Als Überholen gilt es auch, wenn man auf dem daneben liegenden Fahrstreifen an einem Fahrzeug vorbeizieht, ohne ein- oder auszuscheren.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.