Beleidigung im Straßenverkehr: Welche Strafe droht? ©Alex T./Fotolia

13. August 2019, 11:14 Uhr

Achtung, das wird teuer Belei­di­gung im Stra­ßen­ver­kehr: Welche Strafe droht?

Wer sich am Steuer über andere ärgert, reagiert gelegentlich mit kruden Gesten oder verbalen Ausfällen. Dass solche Beleidigungen im Straßenverkehr sogar eine Straftat darstellen können, ist dabei den wenigsten bewusst. Hier erfährst du mehr über Stinkefinger und Co. hinterm Steuer.

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Was wird als Belei­di­gung gewertet?

Eine Beleidigung, die eine Strafe nach sich zieht, kann verbal oder nonverbal erfolgen.  Entscheidend dabei ist, das dass Fluchen oder Fingerzeigen die Ehre der beleidigten Person verletzt, sie diffamiert und herabsetzt. Ist das der Fall, handelt es sich um eine Straftat nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB).

Grundsätzlich droht für Beleidigung nach § 185 StGB eine Geld- oder Freiheitsstrafe, wobei in den meisten Fällen Geldstrafen verhängt werden. Wie hoch das Strafmaß für Beleidigungen vor Gericht bemessen wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Zu ihnen gehören

  • Ausdruck und Art der Geste bei einer non­ver­ba­len Beleidigung
  • die Gesamt­si­tua­ti­on
  • die Person des Beleidigten
  • und der Tonfall.

Wichtig: Eine Beleidigung im Straßenverkehr ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Das heißt, dass nach § 194 des StGB eine Beleidigung nur auf Antrag juristisch verfolgt wird.

 

Kein fester Stra­fen­ka­ta­log für Beleidigungen

Die Höhe einer Geldstrafe für Beleidigungen, auch im Straßenverkehr, bemisst sich nach Tagessätzen.

Dafür wird das Monatsnettoeinkommen der beschuldigten Person als Grundlage genommen und durch 30 geteilt.
Je mehr Tagessätze angesetzt werden, desto höher fällt dann die Strafe aus.
Dabei kommt es auf den Einzelfall an – die Geldstrafen können also variieren.  Einen Strafkatalog gibt es für Beleidigungen nicht.

  • Für verbale Belei­di­gun­gen wie "Dumme Kuh" oder"Fieses Miststück" wurden in der Ver­gan­gen­heit Geld­stra­fen in drei- bis vier­stel­li­ger Höhe verhängt.
  • Im Stra­ßen­ver­kehr spielen auch non­ver­ba­le Belei­di­gun­gen eine große Rolle – denn in vielen Fällen ist derjenige, gegen den sich der Unmut richtet, ja nicht in Hörweite. So kann es teuer werden, anderen am Steuer den soge­nann­ten Stin­ke­fin­ger, die Zunge oder einen Vogel zu zeigen.
  • Wird wie­der­holt im Stra­ßen­ver­kehr beleidigt, drohen in der Regel höhere Geld­stra­fen – oder sogar eine Frei­heits­stra­fe.

 

Was kannst du tun, wenn du im Stra­ßen­ver­kehr beleidigt wirst?

Wenn du im Straßenverkehr beleidigt wirst, musst du dir das Kennzeichen des Fahrzeugs der beleidigenden Person merken. So ist die Polizei in der Lage, nach deiner Anzeige die Personalien festzustellen.

Zudem ist es hilfreich, wenn du Zeugen benennen kannst, um den Vorfall zu beweisen – sonst steht schnell Aussage gegen Aussage, und das Verfahren wird möglicherweise vor Gericht eingestellt.

 

Gibt es für Belei­di­gung am Steuer Punkte oder ein Fahrverbot?Mehr Informationen zum Thema Verkehrsrechtsschutz

Früher erhielten Autofahrer für eine Beleidigung im Straßenverkehr oft Punkte in Flensburg. Seit der Punktereform im Jahr 2014 werden im Flensburger Fahreignungsregister nur noch sicherheitsrelevante Verstöße dokumentiert. Punkte werden seitdem für Beleidigungen nicht mehr vergeben.

"Wiederholungstäter" riskieren aber durchaus ihren Führerschein:

  • 2016 ver­ur­teil­te das Amts­ge­richt München einen Auto­fah­rer zu einer hohen Geld­stra­fe und einem ein­mo­na­ti­gen Fahr­ver­bot wegen Belei­di­gung und Nötigung am Steuer (AZ 942 Cs 412 Js 230288/15). Der Mann war schon zuvor mehrfach wegen Nötigung auffällig geworden.
  • Den dau­er­haf­ten Füh­rer­schein­ent­zug riskiert zudem grund­sätz­lich, wer als cha­rak­ter­lich unge­eig­net gilt, ein Kraft­fahr­zeug zu führen.
FAZIT
  • Verbale und non­ver­ba­le Belei­di­gun­gen im Stra­ßen­ver­kehr werden vor Gericht als Straf­ta­ten gewertet.
  • Einen ein­heit­li­chen Straf­ka­ta­log für Belei­di­gun­gen gibt es nicht.
  • Belei­di­gun­gen müssen zur Anzeige gebracht werden, damit sie geahndet werden.
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