1. Oktober 2019, 7:42 Uhr
Durchatmen Mietminderung bei Schimmel: 5 wichtige Schritte für Mieter
Wenn es in deiner Mietwohnung schimmelt, hast du möglicherweise ein Recht auf Mietminderung – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Was du alles beachten, prüfen und veranlassen musst, damit du bei Schimmelbefall rechtmäßig die Miete kürzen kannst, verraten wir dir hier Schritt für Schritt.
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1. Bestandsaufnahme: Wo schimmelt es? Und woran könnte das liegen?
Entdeckst du in deiner Wohnung Schimmel, dann solltest du zunächst eine Bestandsaufnahme machen und alle Zimmer gründlich prüfen. Wo schimmelt es überall? Eine solche Auflistung ist wichtig. Denn wie hoch dein Anspruch auf Mietminderung ausfällt, hängt auch davon ab, in welchen Räumen und an wie vielen Stellen sich Schimmel gebildet hat.
Betreibe Ursachenforschung: Könnte der Schimmel zum Beispiel entstanden sein, weil du häufig Wäsche in der Wohnung getrocknet oder zu selten gelüftet hast? Hinterfrage dein eigenes Verhalten kritisch, denn der Vermieter wird dir diese Fragen höchstwahrscheinlich ebenfalls stellen.
Wenn du selbst verantwortlich dafür bist, dass sich Schimmel gebildet hat, hast du keinen Anspruch auf eine Mietminderung. Kürzt du die Miete trotzdem, kann der Vermieter dir die Wohnung fristlos kündigen.
2. Mängelanzeige beim Vermieter machen
Du vermutest, dass die Ursache für den Schimmelbefall nicht in deinem Einflussbereich, sondern am Gebäude selbst liegt? Dann ist die sofortige Mängelanzeige beim Vermieter der nächste Schritt. Denn informierst du den Vermieter nicht unverzüglich über Mängel – wie hier den Schimmelbefall –, kannst du gemäß § 536c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) deinen Anspruch auf Mietminderung verlieren.
Wichtig für die Mängelanzeige:
- Du solltest sie dem Vermieter schriftlich zukommen lassen. So hast du immer einen Beleg dafür, dass du den Schimmelbefall umgehend gemeldet hast.
- Beschreibe genau, wo und seit wann Schimmel aufgetreten ist.
- Fotos sind eine gute Ergänzung.
- In dem Schreiben setzt du dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung der Mängel, zum Beispiel zwei Wochen.
Übrigens: Du solltest den Vermieter in jedem Fall über Schimmel in der Wohnung in Kenntnis setzen – auch wenn du glaubst, dass du die Schimmelbildung durch dein Verhalten begünstigt hast. Ignorieren ist keine Lösung. Breitet sich der Schimmel nämlich aus, weil du nichts unternommen hast, kann der Vermieter später unter Umständen Schadenersatz von dir verlangen.
3. Ursache klären lassen und Miete unter Vorbehalt zahlen
Bei Mängelanzeigen wegen Schimmelbefall reagieren Vermieter oft mit dem Vorwurf, der Mieter sei selbst schuld. Aus diesem Grund ist es gerade bei Schimmel wichtig, der Mängelanzeige nicht sofort eine Mietminderung folgen zu lassen, solange die Ursache nicht zweifelsfrei geklärt ist. Hier ist zunächst der Vermieter in der Beweispflicht. Er muss belegen, dass es keine bauliche Ursachen für die Schimmelbildung gibt.
Bis das Gutachten zur Schimmelursache vorliegt, kann etwas Zeit vergehen. Um deinen Anspruch auf spätere Mietminderung zu wahren, solltest du bis dahin ausdrücklich die Miete unter Vorbehalt zahlen. Damit kündigst du dem Vermieter an, dass du gegebenenfalls später einen Teil davon durch Mietminderung zurückfordern wirst, sollte sich herausstellen, dass du die Schimmelbildung nicht zu verantworten hast.
Die Mietzahlung unter Vorbehalt kannst du zum Beispiel in der Mängelanzeige (siehe Punkt 2) erklären. In jedem Fall musst du sie dem Vermieter schriftlich ankündigen. Außerdem empfehlenswert: Ergänze im Verwendungszweck "unter Vorbehalt", wenn du die Miete für den fraglichen Zeitraum überweist.
4. Informieren: Wie hoch darf die Mietminderung ausfallen?
Anschließend solltest du dich darüber informieren, um wie viel Prozent du die Miete gegebenenfalls mindern kannst. Denn bei jeder Mietminderung ist zu beachten: Fällt sie zu hoch aus, kann dir der Vermieter unter Umständen die Wohnung kündigen.
Damit das nicht passiert, kannst du dich zunächst auf Mietminderungstabellen stützen, die du online findest. Das sind Sammlungen von Gerichtsentscheidungen zum Thema Mietminderung, die anhand ähnlicher Fälle einen Hinweis zur korrekten Höhe geben können.
Bei Schimmel kommt es zum Beispiel oft darauf an, in welchen Zimmern der Wohnung er aufgetreten ist und wie groß die befallene Fläche ist. In feuchten Räumen wie dem Bad erkennen Gerichte häufig einen geringeren Minderungsanspruch an als beispielsweise in Schlafzimmern.
- Das Amtsgericht Schöneberg sah 2008 wegen Schimmel im Bad eine Mietminderung von 10 Prozent als gerechtfertigt an (AZ 109 C 256/07).
- Wegen Schimmel in einem Schlafzimmer befand das Landgericht Berlin 2014 eine Mietminderung von 15 Prozent als angemessen (AZ 65 S 524/13).
- Breitet sich der Schimmel über mehrere Zimmer aus, kann eine deutlich höhere Mietminderung gerechtfertigt sein.
Mietminderungstabellen geben allerdings nur einen groben Anhaltspunkt. Auf Nummer sicher gehst du, wenn du dich von einem Anwalt oder einem Mieterverein beraten lässt.
5. Miete mindern, bis der Schaden behoben ist
Wenn feststeht, dass die Schimmelbildung in deiner Wohnung ausschließlich bauliche Ursachen hat, steht auch fest, dass du zur Mietminderung berechtigt bist. Du kannst die Miete um den angemessenen Anteil kürzen (siehe Punkt 4), bis der Schimmel beseitigt ist und die Ursachen behoben sind – und zwar für den gesamten Zeitraum, in dem der Mangel bestand.
Hast du schon die volle Miete unter Vorbehalt gezahlt, kannst du sie anteilig für den entsprechenden Zeitraum vom Vermieter zurückfordern.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.