29. Oktober 2019, 12:40 Uhr
Fluguntauglich Betrunken im Flugzeug: Airline darf Beförderung verweigern
Wer beim Boarding betrunken im Flugzeug erscheint, muss damit rechnen, dass er nicht mitfliegen darf – und auch keinen Schadensersatz für entstehende Zusatzkosten erhält. In einem entsprechenden Streitfall bekam nun eine Fluggesellschaft vor dem Amtsgericht München Recht (AZ 182 C 18938/18).
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Rückflug aus Australien: Ehepaar stieg betrunken ins Flugzeug
Ein Ehepaar aus Deutschland wollte nach einer Karibik-Kreuzfahrt seinen per Pauschalreise mitgebuchten Rückflug antreten. Dieser sollte vom australischen Brisbane über Dubai nach Frankfurt am Main führen. Als die beiden ins Flugzeug stiegen, fielen sie den Flugbegleitern durch ihren wankenden Gang, gerötete Gesichter, glasige Augen und einen deutlichen Alkoholgeruch auf. Die Ehefrau weinte zudem und gab an, sich nicht wohl zu fühlen, während der Ehemann sich an die Wand lehnen musste, um nicht umzufallen.
Der Flugkapitän kam zu dem Schluss, dass die Eheleute zu stark betrunken seien, um noch flugtauglich zu sein. Die Fluggäste wurden darum gebeten, das Flugzeug zu verlassen. Da sie dies nicht freiwillig taten und der Mann ausfallend wurde, musste ein Sicherheitsdienst hinzugerufen werden, der das Ehepaar von Bord begleitete.
Anschließend mussten die Eheleute einen neuen Rückflug für den nächsten Tag buchen, was sie nach eigenen Angaben rund 1.750 Euro kostete. Zudem machte der Ehemann berufliche Umsatzverluste durch die verspätete Rückbeförderung geltend. Das Ehepaar zog vor Gericht und forderte Schadensersatz, da sie der Ansicht waren, dass ihnen der Rückflug zu Unrecht verweigert worden sei.
Gericht: Passagiere waren fluguntauglich
Flugreisende genießen auf vielen Flügen, die innerhalb der Europäischen Union landen, umfassende Fluggastrechte – zum Beispiel, wenn sie ohne eigene Schuld einen Anschlussflug verpassen. Auch bei einer schuldhaften Pflichtverletzung seitens der Airline kann ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben sein.
Eine solche sah das Amtsgericht München hier aber nicht gegeben: Die Fluggäste seien in ihrem stark alkoholisierten Zustand eindeutig fluguntauglich gewesen – was unter anderem die Angaben der Chefstewardess, die als Zeugin aussagte, bestätigten. Die Fluggesellschaft hatte daher das Recht, die Beförderung des Ehepaares zu verweigern, so das Gericht.
Dabei wurde auch ausdrücklich berücksichtigt, dass es sich um einen Langstreckenflug handelte. Da der Flugkapitän eine vorausschauende Einschätzung der Lage treffen müsse, habe er hier richtig gehandelt, indem er auf Nummer sicher gegangen sei.
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