Notbremse ziehen im Zug: Wann ist das erlaubt? @istock.com/ANA69

22. November 2019, 8:50 Uhr

Darf ich eigentlich? Notbremse ziehen im Zug: Wann ist das erlaubt?

Wenn im Zug ein Feuer ausbricht, ist der Griff zur Notbremse nicht nur erlaubt, sondern oft zwingend nötig, damit sich die Fahrgäste in Sicherheit bringen können. Doch wie verhält es sich in weniger eindeutigen Fällen? Hier erfährst du, wann du eine Notbremsung im Zug auslösen darfst – und wann nicht.

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Strenge Rege­lun­gen zum Gebrauch der Notbremse

Wird die Notbremse gezogen, dann hält nicht einfach nur der Zug an: Durch den unerwarteten Stopp besteht ein Verletzungsrisiko für Fahrgäste, insbesondere diejenigen, die keinen Sitzplatz gefunden haben und im Gang stehen. Zusätzlich ist nun die Bahnstrecke blockiert und es kann für nachfolgende Züge zu erheblichen Verzögerungen kommen, von denen viele Menschen betroffen sind.

Außerdem muss gewährleistet sein, dass ein Nothilfemittel wie die Notbremse stets einsatzbereit ist. Wird sie unerlaubterweise betätigt, ist das nicht mehr der Fall.

Daher ist es streng verboten, die Notbremse aus einem nichtigen Grund – etwa, weil man das Aussteigen vergessen hat – oder gar aus Spaß zu ziehen. Die Verkehrsunternehmen, die auf den Schienen unterwegs sind, untersagen dies ausdrücklich in ihren Beförderungsbedingungen und legen in der Regel fest, dass bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen ist.

Darüber hinaus ist das missbräuchliche Ziehen der Notbremse auch ein Straftatbestand gemäß § 145 Strafgesetzbuch (StBG). Dort heißt es: "Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass (...) die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Nach einer Betätigung der Notbremse im Zug prüft das Personal immer, ob ihr Einsatz notwendig war oder ob ein Verstoß vorliegt.

 

Notbremse ziehen: Nur bei akuter Gefahr erlaubt

Doch wann ist das Betätigen der Notbremse im Zug nun erlaubt? Die Notbremse dient als technische Vorrichtung ausschließlich dazu, eine unmittelbare Gefahr für den Bahnverkehr und die Fahrgäste abzuwenden. Entscheidend ist also, dass eine konkrete Gefährdung bestehen muss, die nur durch den Halt des Zuges abgewendet werden kann.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Fahrgast in der geschlossenen Tür festklemmt und beim erneuten Anfahren mitgeschleift wird. Auch eine drohende Entgleisung kann das Ziehen der Notbremse notwendig machen.

 

Der Notruf im Zug als AlternativeMehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Es gibt allerdings auch kritische Situationen, die das Ziehen der Notbremse nicht rechtfertigen. Das ist beispielsweise oft dann der Fall, wenn sich im Abteil ein medizinischer Notfall ereignet.

Wenn ein Fahrgast einen Herzinfarkt erleidet oder andere akute Krankheitssymptome zeigt, ist es vielmehr ratsam, das Zugpersonal über den zuginternen Notruf zu kontaktieren. Es kann sich so direkt um die erkrankte Person kümmern und einen Notarzt zur nächsten Haltestelle rufen. Außerdem können Ersthelfer im Zug unter den Fahrgästen nach einem Arzt fragen.

 

FAZIT
  • Man darf im Zug die Notbremse ziehen, wenn eine akute Gefahr besteht, die nur durch den sofor­ti­gen Halt des Zuges abge­wen­det werden kann.
  • In anderen Not­si­tua­tio­nen, etwa bei medi­zi­ni­schen Notfällen, sollten Fahrgäste statt­des­sen zunächst über den Notruf das Zug­per­so­nal informieren.
  • Wer ohne triftigen Grund die Notbremse zieht, muss sowohl mit einem Straf­ver­fah­ren als auch mit einer Straf­maß­nah­me seitens des Ver­kehrs­un­ter­neh­mens rechnen.
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